1) Gespräch der Bürgerinitiativen in der PVA
Zeit 5.10.2023 um 10:30-11:25 Uhr Ort Pensionsversicherungsanstalt 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, Bauteil A, 9. Stock, Zimmer Nr. 918 TeilnehmerInnen
Seitens der PVA Frau Generaldirektor-Stellvertreterin Mag.Aytekin (A). 
Seitens der Gruppe der DienstnehmerInnen Vorsitzender des Verwaltungsrates Herr Schleinbach(S) und Assistentin Frau Pusch.
Seitens der Bürgerinitiative Lebensraum statt Verkehrsstau Herr Kohlmaier(K).
Seitens der Bürgerinitiative Nordwestbahnhof Herr Nagel(N).
K: 
Alle Parteien in der Bezirksvertretung Leopoldstadt hätten eine Resolution gegen den Bau der Hochgarage und einen Antrag an die Stadt Wien zum Kauf des Geländes beschlossen. Die Petition der BI Lebensraum statt Verkehrsstau sei bisher von 712 Personen unterstützt worden.
K und N: 
Gab es eine Bedarfserhebung, wenn ja, von wievielen KundInnen der Begutachtungsstelle und des Amublanten Rehabzentrums, die ausschließlich mit PKW anreisen können, ist man bei dieser Bedarfserhebung ausgegangen? 
Wie sind die KundInnen bisher angereist? 
Wieviele KundInnen-Parkplätze gibt es in der bestehenden Tiefgarage?
S: 
Ja, aber diese liege „100 Jahre“ zurück. 100.000 Menschen/Jahr kämen zur PVA für Anträge, Reha, Begutachtungen, Invaliditätspensionen, Pflegegeld u.v.m.. Wer mit dem Auto kam oder ohne Auto kam, könne kein Mensch erheben.
Die PVA habe eine denkbar schlechte Verkehrsanbindung.
A:
100-130 KundInnen pro Tag kämen mit oder ohne Auto derzeit allein in das Ambulante Rehabzentrum. Die Zahl der Angebote z.B. Heilverfahren habe sich in den letzten Jahren vermehrt.
Sie wüssten nicht, wer in nächster Zukunft kommt.
S:
 Auch die, die nicht mit den Öffis (sondern mit dem PKW) anreisen wollen, sollten freundlich behandelt werden, weil die PVA eine öffentliche Institution sei.
K:
Die PVA sei Spitzenreiter bezüglich Parkplatz-Anzahl z.B. verglichen mit der WU, obwohl sie öffentlich gut angebunden sei. Offenbar sei den DienstnehmerInnen im Verwaltungsrat die Einhaltung des städtischen Klimafahrplans egal.
A:
Der Bau der Hochgarage sei 2018 mit allen Stellen in der Umgebung (Stadt, Bezirk, ÖBB) besprochen worden. In der Zwischenzeit habe die Bezirksvorstehung aber von Grün auf Rot gewechselt. 
Wegen der Parkplatznot habe man überlegt, einen anderen Standort zu finden, weil der jetzige nicht so gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sei. Es fehlten z.B. ein U-Bahn-Anschluss. Gute MitarbeiterInnen verlangten daher einen Parkplatz.
 Man habe sich letztlich doch dafür entschieden, den jetzigen Standort beizubehalten und zu sanieren, weil die Stadt den Bau der Hochgarage genehmigt habe. 
Die Wünsche der PVA nach einem nahen Schnellbahn-Anschluss seien weder von der ÖBB noch von der Stadt wegen zu hoher Kosten umgesetzt worden.
N:
Wurde bei der Investitionsentscheidung im Rahmen der Selbstverwaltung die ökologischen und verkehrsmäßigen Auswirkungen thematisiert? 
War den Mitgliedern der Selbstverwaltung bewusst, dass die Errichtung einer Hochgarage allen verkehrs- und klimapolitischen Zielen der Stadt Wien widerspricht?
 Schließlich würden beim Städtebauvorhaben Nordwestbahnhof zusätzliche 6.400 Tiefgaragen-Stellplätze errichtet werden.
S.: 
Die Hochgarage der PVA sei gegenüber den geplanten Stellplätzen auf dem Nordwestbahnhof-Gelände zu vernachlässigen (ein „Pimperl“). Das Projekt Nordwestbahnhof sei jenseits von gut und böse.
Aber auch alle BewohnerInnen vom Vorhaben Nordwestbahnhof müssten irgendwo hinfahren und würden egal ob mit mehr oder weniger geplanten Stellplätzen mit dem Kfz dorthin fahren.
K:
Die Hochgarage sei ein schlechtes Signal für die Zukunft. Der Bedarf dafür sei u.U. in der Zukunft nicht mehr gegeben.
S:
Der Bau der Hochgarage sei aber von der Stadt genehmigt worden.
N:Ist für gehbehinderte Kund:innen eine Hochgarage tatsächlich eine adäquate Parkmöglichkeit bzw. wäre da eine Zufahrtsmöglichkeit im Eingangsbereich nicht die bessere Lösung?
A:
Ja, aber man könne im Eingangsbereich nicht mehr als die bestehenden 2-3 Behindertenparkplätze einrichten.

S:
MitarbeiterInnen würden 17 bis 18 Jahre auf einen Parkplatz waren. Wieviele MitarbeiterInnen wüssten sie nicht.
A:
Die PVA könne die Beschlüsse nicht mehr ändern.
N:
Gab es eine Erhebung über die Auslastung von Garagen im Umfeld der PVA und wurde geprüft, ob alternativ zur Investitionsentscheidung nicht die Anmietung von Parkplätzen in bestehenden Garagen möglich ist?

 Wurde erwogen, ggf. die Hochgarage dementsprechend kleiner zu dimensionieren?



S:
Eine Verkleinerung würde den Charakter der Hochgarage nicht ändern und sei auch ein Verstoß gegen abgeschlossene Bau-Verträge.
A:
Ja, ihres Wissens gab es eine Erhebung über die Auslastung von Garagen im Umfeld der PVA.Nur von der APCO wisse sie, dass deren Parkplätze ausgelastet und horrend teuer seien.
N verteilt und erläutert sein Handout über Betriebliches Mobilitätsmanagement.
N:
Wie schaut der Zeitplan der Errichtung aus? Wäre das Projekt aus Sicht der PVA noch zu stoppen bzw. könnte man zur Prüfung allfälliger Alternativen den Baubeginn zumindest verschieben?
S:
Der Baubeginn könne nicht verschoben werden. Die Entscheidung, die die PVA getroffen habe, könne nicht einfach rückgängig gemacht werden. Dazu seien schon zu viele Aufwände getätigt worden und die Verträge müssten eingehalten werden. Es sei aber nie verboten, über Alternativen nachzudenken.
N:
Wieviele der 442 Stellplätze werden künftig durch MitarbeiterInnen der PVA genutzt werden?
S:
Das wisse er nicht.
A:
Die PVA habe 2.000 MitarbeiterInnen und weiters zahlreiche LeiharbeiterInnen.

K:
Die Alternative Betriebliches Mobilitätsmanagement sei für die PVA wesentlich billiger als die Hochgarage. Die PVA solle daher die Beschlüsse von 2005 noch einmal überdenken.
S:
Die Hochgarage hätte die PVA schon längst bauen können. Aber die Botschaft, Alternativen zu überlegen, sei angekommen.Es sei aber zu respektieren, dass man in dieser Frage unterschiedlicher Meinung sein könne.
K:
Er kritisiere, dass Sozialminister Rauch nicht wenigsten die Wirtschaftlichkeit der geplanten Hochgarage in Frage gestellt habe, wenn er schon nicht die Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit bei der Beitragsmittelverwendung angezweifelt habe.
S:
Eine Intervention seitens des Ministeriums hätte schon zum Beschluss-Zeitpunkt stattfinden müssen.Das Verfahren sei aber jetzt schon lange abgeschlossen. Es sei auch nur eine Hypothese, die Unwirtschaftlichkeit des Hochgaragen-Baus nachzuweisen. Solange der Nachweis nicht gelinge sei der Beschluss zum Bau aufrecht.
K:
Die Beschlüsse zum Kraftwerk in Hainburg seien nach Protestaktionen seinerzeit auch durch Kanzler Sinowatz aufgehoben worden.
S: 
Er halte nichts vom Aufhalten des technischen Fortschritts. Die Gesellschaft könne nicht von Yoga-LehrerInnen leben.
Das in die Jahre gekommene Hauptgebäude der PVA sei ökologisch ein völliger Wahnsinn, der saniert gehöre.
A:
Wenn das Hauptgebäude von der PVA saniert würde, dürfe die PVA auch die Hochgarage bauen.
S: Die PVA wisse nicht, wieviele MitarbeiterInnen und KundInnen in Zukunft die PVA besuchen.
3) Schreiben der Bundesministerin Gewessler vom 7.11.23
Sehr geehrter Herr Kohlmaier! Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 9. Oktober 2023 an den Herrn Bundespräsidenten darf ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Anliegen betreffend den Bau einer Hochgarage durch die Pensionsversicherungsanstalt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz fällt. Ihr Schreiben wurde zuständigkeitshalber bereits an den Herrn Landeshauptmann und Bürgermeister von Wien weitergeleitet. Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Vera Vogelauer, BA MA
4) Schreiben der Stadt Wien vom 17.10.23
Sehr geehrter Herr Mag. Kohlmaier! Ihr Schreiben an Herrn Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen betreffend dem Bauvorhaben der PVA, auf deren Grundstück in 2., Haussteinstraße ONr. 7 eine Hochgarage errichtet werden soll, wurde von der Präsidentschaftskanzlei an den Landeshauptmann und Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Ludwig, weitergeleitet, der das Wohnbauressort von Frau Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál beauftragt hat, Sie dahingehend zu kontaktieren. Leider muss dazu bemerkt werden, dass wider den Bedürfnissen der Nachbarschaft die Eigentümerin ein Recht darauf hat, innerhalb dem gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ein Bauwerk gemäß den darin erlaubten Vorgaben zu errichten. Das bedeutet, ist jemand im Besitz eines Grundstücks mit Bauland, kann ihm niemand die widmungsgemäße Verbauung verwehren, solange nicht Gefahr im Verzug vorliegt. Die PVA hat in diesem Zusammenhang bei der MA 37 – Baupolizei eine der Widmung gemäße Baueinreichung eingebracht, die die Baubehörde deswegen auch bewilligen musste. Denn auch wenn das Gelände aufgrund bisher fehlender Verbauung wie ein Park aussah, war es doch ein gewidmeter Baugrund! Würde eine Gebietskörperschaft wie Gemeinde, Land oder Bund aufgrund eines politischen oder sonstigen kurzfristigen Paradigmenwechsels die Verbauung eines als Bauland ausgewiesenen Grundstücks verbieten wollen, würde dieser Fall zwar bis zum OGH gehen, dort aber die Grundeigentümer*in ziemlich sicher Recht erhalten. Dies da eine für sie nachteilige Umwidmung ihres Eigentums gegen ihren Willen in der Regel nicht stattfinden kann, zumal es dann massiv an Wert verlieren würde und die Gebietskörperschaft dafür hohe Ersatzzahlungen entrichten müsste. Im besten Fall wäre theoretisch eine Einigung möglich, die aber der jeweiligen Gebietskörperschaft wahrscheinlich noch teurer käme, da die Grundeigentümerin hier problemlos den Preis hochtreiben könnte, zumal sie ja nicht auf das Angebot eingehen muss. Bauland im innerstädtischen Bereich ist sehr wertvoll und eine Umwidmung von städtischem Bauland in Grünland würde das betreffende Areal monetär relativ wertlos machen. Darum initiiert die Stadt Wien solche Prozesse die in privates Grundeigentum eingreifen nicht, auch wenn es sich dabei um Grundeigentum einer Sozialeinrichtung des Bundes handelt. Da Flächenwidmungs- und Bebauungspläne meist für mehrere Jahrzehnte erstellt werden und ein Neuwidmungsprozess in der Regel mehrere Jahre dauert, ist es schwierig, in diesem Rahmen kurzfristig auf Tagesereignisse oder zumindest auf sehr schnell voranschreitende Situationswechsel zu reagieren. So wissen wir heute, dass der Klimawandel innerhalb weniger Jahre merkbar und unglaublich schnell vorangeschritten ist. Wir reagieren darauf, indem wir die Vorgaben für die Wiener Bauordnung, Versiegelungen, erneuerbare Energien, Gebäudebegrünungen etc. danach ausrichten. Und ebenso die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Was wir hier aber heute neu widmen, wird sich erst in rd. 5-10 Jahren verbauungsmäßig und baulich niederschlagen. Wir müssen heutzutage aus unseren Erfahrungen aus dem Klimawandel heraus so planen, dass unsere Stadtentwicklung auch in 10 oder 20 Jahren noch zeitgemäß ist, d.h. in unsere Planungen eine zukünftige Verschärfung des Klimawandels bereits heute mit einkalkulieren. Als das Plandokument für die Haussteinstraße 7 im Jahre 2005 beschlossen worden ist, war der Klimawandel noch kein Thema. Nachdem der Klimawandel v.a. in den letzten 5-7 Jahren akut wahrnehmbar geworden ist, ist jedoch in den letzten Jahren ein Wertewandel und Paradigmenwechsel eingetreten. Wir können und werden alle neuen Planungen gemäß den neuen Bedingungen gestalten, müssen uns aber auch bewusst sein, dass wir ebenso mit Besitzverhältnissen und Rechtssituationen umgehen müssen, die bereits vor Jahrzehnten nach damalig bestem Wissen und Gewissen entstanden sind und weiterhin Rechtsbestand haben. Die Liegenschaft Haussteinstraße 7 ist so ein Fall und es wird sicher noch den einen oder anderen derartigen Fall anderswo geben. Nichtsdestotrotz bemühen wir uns, solche Entwicklungen möglichst zu vermeiden. Ich hoffe, ich konnte Sie damit nachvollziehbar informieren. Mit freundlichen Grüßen Mag. Franz Sperl
5) Schreiben des Bundespräsidenten vom 13.10.23
Sehr geehrter Herr Mag. Kohlmaier! Danke für Ihr E-Mail vom 8. Oktober 2023. Der Herr Bundespräsident hat Ihr Schreiben aufmerksam gelesen. Danke auch dafür, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, Ihre Sicht darzulegen und über Ihr Anliegen zu informieren. Dies alles wird in die Überlegungen des Herrn Bundespräsidenten einfließen. Wie Sie wissen, ist der Klimaschutz ein dem Herrn Bundespräsident nicht nur persönlich höchst wichtiges Anliegen, sondern auch ein Ziel, das in seiner Amtstätigkeit bedeutendes Gewicht hat. Der Herr Bundespräsident nützt alle ihm in dieser Funktion zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, hier bestmöglich zu wirken. Auf die eine oder andere Art findet er im Rahmen seiner Tätigkeit immer Wege, den so eminent wichtigen Umweltbelangen zum Durchbruch zu verhelfen. Doch betrifft Ihr Anliegen eine Angelegenheit, die kompetenzrechtlich nicht dem Verant- wortungsbereich des Bundespräsidenten zugewiesen ist. Weder auf die Entscheidungs- findung im Zusammenhang mit dem Bau der Garage noch auf die dazu erforderlichen gesetzgebenden oder behördlichen Maßnahmen darf er Einfluss nehmen. Er geht davon aus, dass alle Parteienrechte und berechtigten Anrainerinteressen in dem oder den hier Bezug habenden Verwaltungsverfahren entsprechend berücksichtigt bzw. mit den in unserer Rechtsordnung bereitgestellten Rechtsmitteln wirksam verfolgt werden können. Der Herr Bundespräsident hat daher Auftrag gegeben, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und den Landeshauptmann und Bürgermeister von Wien mit Ihrem Schreiben zu befassen. Dieentsprechenden Noten der Präsidentschaftskanzlei sind mit dem Ersuchen um Beachtung Ihres Vorbringens und um Kontaktaufnahme mit Ihnen verbunden. Weitere Veran- lassungen sind dem Herrn Bundespräsidenten nicht möglich. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass der Herr Bundespräsident – wie alle staatlichen Funktionsträger – nur im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches tätig werden kann, und wünsche Ihnen und Ihrer Familie in seinem Namen Gesundheit und alles Gute. Mit freundlichen Grüßen MinR Mag. Barbara Reininger eh. Justiz- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten Leiterin der Abteilung
6) Schreiben des Sozialministers Rauch vom 12.10.23
Sehr geehrter Herr Kohlmaier, als Mitglied der Grünen stehe ich der Errichtung einer Hochgarage mit 442 Stellplätzen mitten in der Klimakrise in einem mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut angebundenen Teil der Stadt natürlich sehr kritisch gegenüber. Die Pensionsversicherungsanstalt hat die Entscheidung zur Errichtung dieser Hochgarage als Versicherungsträger in Selbstverwaltung getroffen. Das Gesundheitsministerium hat als Aufsichtsbehörde nur sehr beschränkte Möglichkeiten, in die Selbstverwaltung einzugreifen. Als Aufsichtsbehörde hat das Gesundheitsministerium sicherzustellen, dass bei Entscheidungen gegen keine Rechtsvorschriften verstoßen wird. In Fragen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann das Sozialministerium nur in bestimmten, schwerwiegenden Fällen eingreifen. Das Gesetz betont hier ausdrücklich die Selbstverantwortung der Versicherungsträger. Das Gesundheitsministerium hat deshalb leider keine Möglichkeit, dieses Vorhaben aus ökologischen Gründen zu stoppen. Es ist jedoch festzuhalten, dass die entsprechende Baubewilligung, die dieses Projekt ermöglicht hat, 2019 von der Stadt Wien ausgestellt wurde. Ein Einschreiten wäre zu diesem Zeitpunkt seitens der Stadtregierung und der zuständigen Stadträtin also möglich gewesen. Ein Stopp des Projekts zum jetzigen Zeitpunkt ist ausschließlich durch die Verantwortlichen der Pensionsversicherungsanstalt möglich. Mit freundlichen Grüßen Johannes Rauch
7) Schreiben der Seniorenbund-Vertreterin Korosec vom 11.10.23
Sehr geehrter Herr Kohlmaier, vielen Dank, dass Sie mir die Vorgänge um die Hochgarage der PVA so klar darlegen. Ich kann Ihre Bedenken gegen das Projekt nachvollziehen. Die PVA verwaltet sich selbst. Das bedeutet, dass ich als politische Mandatarin keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung der weisungsfreien PVA habe. Ich denke, dass der einzige Weg, das Projekt noch zu ändern, über die Raumplanung und Flächenwidmung führt, die in die Zuständigkeit der Stadt fällt. Ich leite Ihr Mail mit allen Beilagen daher an Elisabeth Olischar, die für die ÖVP im Gemeinderat für Planung zuständig ist, weiter. Sie ist in diesem Fall die richtige Ansprechpartnerin. Mit besten Grüßen LAbg. Ingrid Korosec
8)Auszug aus dem Schreiben der Volksanwaltschaft vom 25.9.23
Seitens der Volksanwaltschaft kann in Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben derzeit jedenfalls kein Anhaltspunkt für ein nicht gesetzeskonformes Vorgehen einer Behörde oder der PVA im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde erkannt werden. Weitere Veranlassungen der Volksanwaltschaft sind daher im Rahmen der verfassungsmäßig vorgegebenen Zuständigkeit der Volksanwaltschaft in Ihrer Angelegenheit derzeit leider nicht möglich.
9) Auszug aus dem Schreiben des Bürgeranwalts vom 20.9.23
Danke für Ihre E-Mail und für Ihr Engagement. Nach Rücksprache mit der Redaktionsleitung würden wir Sie ersuchen sich mit Ihrem Anliegen - mit Unterlagen in Kopie oder eingescannt - direkt an die Volksanwaltschaft (VA) zu wenden, damit dieses bearbeitet wird.
10) Antwort von Vizekanzler Kogler/Bundesbüro der GRÜNEN vom 4.9.23
Sehr geehrter Herr Kohlmaier, danke, dass Sie Werner Kogler geschrieben haben und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Wie Sie sicher bereits aus dem Bezirk wissen, lehnen wir Grüne dieses Projekt ab. Diese Garage widerspricht jeder Klimaschutzzielsetzung. Die Grünen im Zweiten haben sich nach Möglichkeit gegen das Projekt gewehrt. Uschi Lichtenegger hat als Bezirksvorsteherin gegen die Baumfällungen Einspruch erhoben, wurde aber 2020 von der damaligen Umweltstadträtin Ulli Sima von der SPÖ overruled. Die Baubewilligung erfolgte 2019 ebenfalls entgegen einer negativen Stellungnahme von BVin Lichtenegger.
In einer Zeit, in der zumindest scheinbar alle verstanden haben, dass ein völlig anderer Umgang mit der wertvollen Ressource Boden notwendig ist und in der auch kein Zweifel mehr an der Notwendigkeit einer umfassenden Verkehrswende besteht, ist es wenig verständlich, dass gerade die PVA, die sich um die Absicherung in der Zukunft kümmern sollte, ein solches Projekt mit Versicherungsgeldern umsetzen will.Â
Lukas Hammer (Umweltsprecher im Parlament) und Bernhard Seitz (BV Stv im 2.) haben vorgeschlagen, dass die Stadt Wien die Fläche erwerben und daraus einen Park machen soll. Die Stadt soll der PVA eine Angebot machen, das diese nicht ablehnen kann. Gemeinsam - Anrainer:innen, Stadt und Bezirk - können wir die PVA noch dazu bewegen, von diesem Irrsinnsprojekt abzulassen, allerdings brauchen wir auch echte Unterstützung aus dem Wiener Rathaus! Leider hat aber auch der Gesundheitsminister in diesem Fall keine Weisungsmöglichkeit um die Garage zu verhindern, da er nur die Fachaufsicht über die PVA hat. herzliche Grüße Maxie Klein
11) Schreiben des Bezirksvorstehers Nikolai vom 17.8.23
Sehr geehrter Herr Kohlmaier, Sehr geehrter Herr Lehner, Sie haben, wie auch damals, weiterhin meine absolute Unterstützung! Leider wurde ja bereits 2019 unter meiner Vorgängerin ein Baubescheid erlassen welcher jetzt konsumiert wird. Wir wurden wohlweislich von der PVA im Vorfeld auch nicht von den geplanten Rodungsarbeiten in Kenntnis gesetzt da die ablehnende Haltung des Bezirks bekannt ist. Ich werde nun gemeinsam mit allen Fraktionen, welche ja damals einstimmig gegen das Projekt waren, Gespräche führen um die Ablehnung des Bezirks zu der geplanten Hochgarage nochmals zu untermauern. In Zeiten des Klimawandels ist es für mich unverständlich, dass man einen grünen Wohlfühlplatz mit einer Hochgarage für hunderte Autos versiegeln möchte noch dazu wenn gegenüber ein großer Parkplatz zur Verfügung steht und wir zusätzlich zur bestehenden öffentlichen Anbindung eine weitere Straßenbahnlinie in unmittelbare Nähe der PVA errichten. Als Bezirksvorsteher appelliere ich hier auch an den grünen Sozialminister Rauch, welcher die gesetzliche Aufsichtspflicht gegenüber der PVA hat, sich gegen das Projekt auszusprechen und zu intervenieren. Gerne stehe ich Seite an Seite mit dem Herrn Minister um dieses absolut unverständliche Vorhaben in einer aufstrebenden Wohngegend mit vielen Jungfamilien aufzuhalten. Mit freundlichen Grüßen Alexander Nikolai |