Wokovom 29.11.2015: Die Beamten-Pensionslüge Drucken E-Mail

 

Die Pensionskommission hat vor wenigen Tagen ein Gutachten zur Entwicklung der Pensionen vorgelegt. Und während die ÖVP wieder einmal eine automatische Angleichung der Pensionen an die Lebenserwartung fordert, sieht die SPÖ trotz steigender Bundeszuschüsse - für heuer sind das 3,07% vom BIP - bis 2020 soll dieser Betrag auf 3,35% steigen.

Wie ich in meinem letzten aktuellen Thema zu den Pensionen (http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=3&Itemid=17) bereits angeführt habe, ist jedoch nicht die demografische Entwicklung das Maß für die Pensionshöhe, sondern die Wertschöpfung einer Gesellschaft.

Mit noch einer regelmäßig vor erwarteten Pensionsreformen wiederkehrenden Mär möchte ich in diesem Wochenkommentar aufräumen. Die Medien verbreiten beharrlich Unwahrheiten sowohl über die Höhe der durchschnittlichen Beamtenpensionen als auch über die riesigen Zuschüsse, die der Staat dafür zu bezahlen hätte.

Dass die Zuschüsse des Staates zu den Beamtenpensionen höher sein müssen als im ASVG-Bereich versteht sich von selbst, wenn man weiß, dass

  • die Einnahmen der Pensionsbeiträge für die Beamten direkt ins Budget fließen
  • der Dienstgeber, also der Staat, überhaupt keine Dienstnehmerbeiträge zahlt und dies erst bei den Pensionsauszahlungen nachholt.

Es ist daher logisch, dass alleine aus diesen Gründen die Zuschüsse des Staates höher sein müssen.

Was die Höhe der Beamtenpensionen betrifft, so ist ferner folgendes festzuhalten:

  • die Pensionsbeiträge der Dienstnehmer betragen bei ASVG-Versicherten 10,25%, die der Beamten 11,05 für Dienstnehmer ab 1995 bzw. 12,25% für die anderen
  • Beamte zahlen im Ruhestand einen Pensionssicherungsbeitrag von bis zu 3,3% bis zum Lebensende, im ASVG-Bereich gibt es diesen Beitrag nicht
  • ASVG-Versicherte erhalten am Ende ihrer Dienstzeit eine Abfertigung, Beamte nicht. (Gerhard Kohlmaier)

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