Woko vom 27.9.2015: Die Rolle Liebschers ist von einem Gericht zu klären Drucken E-Mail

 

Ende dieser Woche stand der ehemalige Chef der Notenbank, Klaus Liebscher, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Kriminalfall HYPO. Liebscher leitete die Österreichische Nationalbank bis 2008, also bis kurz bevor der ehemalige Finanzminister Pröll die HYPO dem österreichischen Steuerzahler umhing, sie also verstaatlichte.

Allein zwischen 2004 und 2008 gab es jährlich einen Prüfungsbericht der Nationalbank. Die Bank war zu diesem Zeitpunkt bereits eine tickende Zeitbombe, gravierende Mängel in der Kreditvergabe usw. wurden von einigen Prüfberichten festgehalten. So etwa auch im Bericht von 2007. Auf die Frage, was Liebscher denn auf Grund dieser zahlreichen Mängel getan habe, antwortete er vor dem Untersuchungsausschuss, er kenne den Bericht nicht, denn er sei nicht auf dem Verteiler gestanden.

So ist das also. Als Gouverneur der Nationalbank ist man nur für Vorgänge verantwortlich, wenn man auf einem Verteiler steht. So eine Verteilerübersicht könnte dann wohl so ausgesehen haben:

Verteiler für /  ergeht auch an Liebscher

politische Einflussnahme / ja

positive Prüfberichte von Banken / ja

Prüfberichte - Bank vor der Insolvenz / nein

evtl. fehlende Goldreserven / nein

Dafür kassierte Herr Liebscher ein fürstliches Gehalt, dafür kassiert er noch heute eine fürstliche Pension.

Allerdings ist die Steuerinitiative der Meinung, dass Herr Liebscher für das Nichteinschreiten der Nationalbank sehr wohl die Verantwortung trägt. Herr Liebscher ist also vor ein ordentliches Gericht zu stellen, vor dem diese Verantwortung sowie ein allfälliges Strafmaß restlos geklärt werden soll. (Gerhard Kohlmaier)

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