Wochenkommentar vom 31.8.2014: Ja zur längst überfälligen Reform des Finanzausgleichs, Nein zur Gegenfinanzierung der Lohnsteuersenkung über den derzeitigen FAG Drucken E-Mail

 

Faymann signalisiert der ÖVP Gesprächsbereitschaft , eine Gegenfinanzierung der Lohnsteuersenkung über eine Änderung des Finanzausgleichs zu bewerkstelligen.

Nun ist der FAG ein seit Jahren diskutierter Verteilungsschlüssel zwischen Bund, Länder und Gemeinden, wobei Ertragsanteile des Bundes großteils anhand der Bevölkerungszahlen an die Länder überwiesen werden. Bei den Gemeinden ist der Bevölkerungsschlüssel abgestuft, was dazu führt, dass kleinere Gemeinden pro Person mitunter nur die Hälfte an Zuweisungen bekommen als große Gemeinden bzw. Städte.

Reformbedarf ist genug vorhanden, insbesondere wenn man einen bedarfsorientierten Verteilungsschlüssel statt dem bevölkerungsorientierten anlegen würde. Hier ist allerdings mit großen Widerständen der derzeitigen Profiteure zu rechnen, weshalb eine Reform des FAGs wohl nur dann sinnvoll in Angriff genommen werden kann, wenn

  1. eine generelle Struktur- und Verwaltungsreform (z.B. Auflösung von kleinen Gemeinden usw.)
  2. eine Bedarfserhebung (z.B. Wo gibt es viele alte Menschen, die versorgt werden müssen)
  3. eine benötigte Infrastrukturerhebung (Verkehr, Wasserversorgung, Schulen, Krankenhäuser, Verwaltung usw.)
  4. eine Änderung der Steuerempfänger (z.B. indirekte Steuern an den Bund, direkte Steuern an Länder und Gemeinden, Schwankungsausgleich ist zu berücksichtigen)
  5. eine zu sehr ökonomische Sichtweise durch eine soziale, auf Solidarität basierende

durchgeführt ist.

Die europäischen Fiskalvorschriften sowie die im FAG enthaltenen Stabilitätsvorschriften müssen zudem überarbeitet und an die tatsächlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Eine Husch-Pfusch-Lösung birgt die Gefahr, dass eine Lohnsteuersenkung über eine Kürzung von Transferleistungen an Länder und Gemeinden finanziert werden soll, also letztlich wiederum von den Arbeitnehmern selbst getragen wird, denn ohne eine Durchführung der skizzierten Struktur- und Verwaltungsreformen werden die Steuerzahler die Einsparungen bei der Lohnsteuer sofort wieder aufgrund von zu erwartenden Erhöhungen bei Abgaben und Gebühren einbüßen. Wenn Faymann nun daran denkt, die Grundsteuer, die bisher an die Gemeinden floss, zum Bund umzuschichten, dann werden und müssen die jetzt schon maroden Gemeinden mit einer Gebührenerhöhung kontern. Eine Reform des Finanzausgleichs ist längst überfällig, die Gegenfinanzierung einer Lohnsteuersenkung jedoch über den Finanzausgleich durchführen zu wollen, ist unredlich, so lange dieser nicht prinzipiell auf neuen, tragfähigen Füßen steht. Und wir alle wissen: Das kann dauern! (Gerhard Kohlmaier)

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