Wochenkommentar vom 1.4.2012: Der ESM-Vertrag stellt eine Verspottung demokratischer Normen dar Drucken

 

Unsere Minister haben dem Fiskalpakt, dem ESM-Vertrag, im Ministerrat bereits zugestimmt. Sie haben ein Vertragswerk unterzeichnet, welches allen Regeln eines demokratischen Gemeinwesens widerspricht. Einige Beispiele zur Untermauerung dieser These:

Alle Mitarbeiter im Gouverneursrat, die Finanzminister der Staaten, die Direktoren usw. genießen totale Immunität, d.h. keine Staatsanwaltschaft in der EU darf gegen sie ermitteln, weder das Durchsuchen von Räumlichkeiten noch eine Klage gegen Einzelpersonen ist erlaubt. Es ist keinerlei parlamentarische Kontrolle des ESM vorgesehen. Auch der EU-Rechnungshof hat kein Prüfungsrecht.

Die Einkommen der Finanzminister im Gouverneursrat sind geheim. Die Gehälter (Kolportiert werden Gehälter in Millionenhöhen) unterliegen nicht der nationalen Einkommenssteuer. Frau Fekter braucht sich also vor österreichischen Höchststeuersätzen nicht zu fürchten.

Der ESM darf selbst Finanzmittel veranlagen. Er kann also durchaus so agieren wie ein Hedge Fonds. Das von den Staaten eingezahlte Kapital kann von den Gouverneuren und Direktoren ohne jegliche Rechtsaufsicht investiert werden.

Die nationalen Parlamente haben nach Unterzeichnung des Vertrages wesentliche finanzielle Hochheitsrechte eines Staates an eine EU-Einrichtung abgegeben, welche vollkommen intrasparent agieren kann und niemandem eine Rechenschaft schuldig ist.

Der Gesetzestext: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/03/14-03-2012-PM08-Anlage1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Dieser Vertrag tritt nicht nur alle Regeln einer demokratischen Kontrolle und Aufsicht mit Füßen, er stellt schlechthin den Rückfall in ein Feudalsystem dar und macht ganze Volkswirtschaften zu Sklaven eines uneingeschränkt agierenden Finanzkapitals.

Ich behaupte, dass das österreichische Volk, hätte es Kenntnis von dessen Inhalt, diesen Vertrag mehrheitlich strikt ablehnen würde. Ich behaupte weiters, dass die im Parlament agierenden Volksvertreter ihrer Pflicht, das österreichische Volk über den Inhalt des Vertragswerks zu informieren, nicht nachkommen. Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, dass etliche Parlamentarier über die Tragweite des Vertrages selbst keine oder eine viel zu oberflächliche Kenntnis haben.

Obwohl der Ministerrat dem Vertrag zugestimmt hat, muss dieser nun in einem zweiten Schritt erst die Zustimmung des Parlamentes erhalten, damit er rechtswirksam werden kann.


Die „Steuerinitiative“ fordert alle Parlamentarier auf, diesen Vertrag bei einer Abstimmung im Parlament abzulehnen und das Vertragswerk einer Volksabstimmung zu unterziehen. (Gerhard Kohlmaier)