Wochenkommentar vom 18.3.2012: Missbrauch, Korruption und Ämter Drucken

 

Eigentlich wollte ich mich aus der Korruptionsdebatte rund um Telekom, BUWOG, Grasser, Strasser, Mensdorff-Pouilly, Amon, Wrabetz,... usw., also der Bestechlichkeit - natürlich gilt die Unschuldsvermutung - von zahlreichen unserer VolksvertreterInnen und deren Erfüllungsgehilfen in wichtigen Staatsämtern, heraushalten.

Es gibt genug zu tun, um die Machenschaften dieser und vergangener Regierungen und Parteien in der Steuer- und Umverteilungspolitik aufzudecken und den Menschen bewusst zu machen, wie die von ihnen Gewählten ihr Mandat zu Ungunsten der Mehrheit der Bevölkerung missbrauchen.

Aber da nahezu jede Woche neue Verdachtsmomente gegen gewählte Mandatare ans Licht der Öffentlichkeit geraten, ist es nahezu unmöglich, sich dieser Thematik nicht anzunehmen. Noch dazu, weil natürlich Zusammenhänge zwischen der einen und der anderen Form von Missbrauch bestehen dürften. Nicht dass ich - wie dies ja nahezu alle mit der Causa beschäftigten Journalisten und Berichterstatter in den vergangenen Wochen und Monaten beteuern - jemanden vorverurteilen möchte, nein, das steht mir nicht zu. Das ist Angelegenheit der Gerichte.

Allerdings stellen sich zumindest zwei Fragen: Sollen PolitikerInnen, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt (und das tut sie ja nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil begründete Verdachtsmomente vorliegen) während der Zeit der Verfahren nicht aus ihren politischen Ämtern zurücktreten? Und sollten sie, falls sie dies nicht von selbst tun, nicht durch den Wähler aus diesen Funktionen abgewählt bzw. entfernt werden können?

Und weil das Thema eigentlich recht umfangreich ist, verweise ich auf den Kommentar zum „Aktuellen Thema“ vom 18.3.2012. (Gerhard Kohlmaier)