Egon W. Kreutzer: Wenn Denken schwer fällt, Teil II Drucken

Wenn Denken schwer fällt Teil II

 

Egon W. Kreutzer, Paukenschlag an Christi Himmelfahrt, 5. Mai 2016

Wenn Denken schwer fällt Teil II

Im ersten Teil dieser Aufsatzreihe ging es um den Krieg und um das Haben: Um das Mehr-Haben und das Weniger-Haben und die daraus ableitbare Unterscheidung zwischen Siegern und Besiegten.

Das zu erkennen ist wichtig, um überhaupt weiterdenken zu können, denn das Denken fällt nun einmal schwer, solange der Rahmen des Denkens so abgesteckt ist, dass Teile der Re- alität, Teile der Chancen und Möglichkeiten unsichtbar bleiben. Die hohe Mauer, die am Weiterdenken hindert, hat viele Namen. Einer davon lautet: „Jeder ist seines Glückes eigener Schmied.“ Ein anderer Name für dieses Denkhindernis ist: „Wir leben in einem Rechtsstaat.“

Nichts von beidem ist so uneingeschränkt wahr, wie es klingt.

„Rechtsstaat“ gibt sich den Anschein, nach Gerechtigkeit zu klingen, dabei handelt es sich nur um einen Gesetzesstaat und bei den Gesetzen handelt es in der Regel um die Beschreibung von Privilegien, selbst dann, wenn es sich um Strafgesetze handelt. Deutlich wird dies allerdings nur, wenn man Gesetze vergleichbaren Inhalts nebeneinander stellt.

Diebstahl ist verboten. Selbstverständlich. Selbst wenn die Kassiererin in einem Supermarkt einen vom Kunden nicht mitgenommenen Leergut-Bon für sich behält, bestiehlt sie ihren Arbeitgeber, wird nach Arbeitsrecht, mit Entlassung bestraft1 und ggfs. auch noch nach dem Strafrecht wegen Diebstahls oder Unterschlagung oder Vertrauensmissbrauch im besonders schweren Fall.

Wenn ein Großkonzern seine Steuern auf in Deutschland erzielte Gewinne lieber in Luxemburg zahlt, also den Staat um viele Millionen bestiehlt, ist das selbstverständlich kein Diebstahl, sondern lediglich Steuervermeidung. In der Unternehmenszentrale und in der Regierung ärgert man sich dann darüber, dass diese „vollkommen legale, privilegierte“ Handlung plötzlich von Whistle-Blowern in den Ruch des Unrechts gesetzt wird. Man ärgert sich vor allem auch darüber, dass die Bevölkerung sich erregt und eine Änderung fordert, für die doch bei Lichte gesehen, keinerlei Bedarf besteht. Also stellt man diejenigen, welche die Unterlagen beschafft und öffentlich gemacht haben vor Gericht2, ebenfalls wegen Diebstahls und Unterschlagung und wegen des Verrats von Geschäftsgeheimnissen. Außerdem überlegt man so lange und so gründlich wie möglich, ob man die Rechtslage tatsächlich ändern müsse und hofft darauf, dass das Publikum den Skandal vergessen haben wird, bevor man etwas tut. Wenn es jedoch vollkommen unumgänglich scheint, etwas zu ändern, lässt man von spezialisierten ausländischen Anwaltskanzleien eine neue Regelung formulieren, die der alten wirkungsgleich ist, und verkauft diese dann im nächsten Wahlkampf als Fortschritt, Gerechtigkeit und demokratische Großtat.

1 Der Fall der Kassiererin Emmely ging durch alle Instanzen. Erst das Bundesverfassungsgericht befand die Kündigung als unwirksam. Nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit, wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen. Wie hätte das Verfassungsgericht wohl bei 25, 15 oder 5 Jahren geurteilt? Und, welche Supermarktkassiererin schafft den Weg durch alle Instanzen?

2 Antoine Deltour, der die Deokumente zur Luxleaks-Affäre an die Presse weitergab, steht inzwischen vor Gericht und muss mit einer Haftstrafe rechnen!

Genau das ist der Rechtsstaat. Wie im Mittelalter gilt auch heute: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“

Es ist alles gesetzlich geregelt. Daran besteht kein Zweifel. Es wird, wenn Klage erhoben wird, auch geurteilt, in diesem Rechtsstaat. Es sei denn, der Beklagte bietet einen „Deal“ an. Auch das ist selbstverständlich gesetzlich geregelt. Dumm nur, dass die Verkäuferin nicht in der Lage ist, aus ihrer Portokasse ein Bußgeld von 100 Millionen Dollar zu entnehmen und damit ihren Prozess ebenso elegant beenden zu können, wie es zum Beispiel Bernie Ecclestone, dem Formel1 Tycoon möglich war. Dessen Bestechungsprozess vor dem Landgericht München wurde im August 2014 gegen die Zahlung dieser Summe eingestellt.

Damit so etwas gelingen kann, hat man dieses Privileg in §153 der Strafprozessordnung festgeschrieben, was den Vorteil hat, dass demjenigen, der den 153 in Anspruch nimmt, zugleich eine „geringe Schuld“ attestiert wird.

Stellen Sie sich vor, der Pflichtverteidiger einer angeklagten Minijobberin, der wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit (Diebstahl im Wert von 1,30 Euro) auch noch das Arbeitslo- sengeld verweigert wird, böte Staatsanwalt und Richter an, das Verfahren gegen ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro-Cent einzustellen. Das Gericht könne dem Staat dadurch ein Vielfaches an Verfahrenskosten ersparen, und die geringe Schuld sei schließlich offensichtlich.

Die Antwort wäre ein schallendes Gelächter und vielleicht sogar ein Platzverweis für den Anwalt, weil er mit diesem Vorschlag nämlich die Würde des Gerichts beschädigt hätte.

„Da könnte ja jeder kommen...“, heißt es dann. Nein, jeder darf nicht kommen. Nur diejenigen, denen solche Privilegien offen stehen.

Der Gesetzesstaat ist kein Gerechtigkeitsstaat, der Gesetzesstaat ist in aller Regel ungerecht, er urteilt mit zweierlei Maß, weil schon die Gesetze nach zweierlei Maß geschrieben sind.

Jetzt fällt Denken nicht nur schwer, es tut sogar weh.
Denn es gilt nun unweigerlich die Frage zu stellen, wie es denn dazu kommen konnte.

Da baut sich vor uns eine ganze Märchenwelt auf, ein Freizeitpark der Glückseligkeit. Ganz vorne, am Eingang, steht das Grundgesetz. Ein Artikel schöner und reiner als der andere, ein Feenwald, der seine kostbaren Perlen auf tiefgrünen Moospolstern präsentiert. Das Parlament beschließt die Gesetze und wählt die Regierung. Die Regierung hält sich an die Gesetze und tut alles, um Schaden vom deutschen Volke ab- zuwehren und seinen Nutzen zu mehren, die Gerichtsbarkeit und das Parlament kontrollieren die Regierung. „Gewaltenteilung“, säuselt es aus dem Feenwald, „verhindert zuverlässig die Diktatur.“

Ein paar Meter weiter ein monumentaler Felsen, dem ein ebenso monumentaler Quell entspringt.
„Ein Sinnbild für die Demokratie, der Fels ist der Souverän, das Volk. Das strömende Wasser ist des Volkes Wille, der ein kleines Stück weiter, gleich dahinten, die Mühlen des Parlaments antreibt und Buchstabe für Buchstabe in Gesetzesform gießt, was der Souverän beschlossen hat, und“, erläutert der Animateur des Freizeitparks, „sollte jemand diese heimelige Ordnung stören wollen, dann hat der Souverän das Recht mit

seinen Wassermassen alles wegzuspülen, was nicht in seinem Sinne funktioniert und alles wieder neu und gut und richtig aufzubauen. Doch das kommt nie vor, denn in unserer heilen Welt werden alle Attraktionen regelmäßig gewartet und vom TÜV abgenommen, weshalb man die Wasserzufuhr für diesen Felsen auch so begrenzt hat, dass niemals ein Besucher fürchten muss, nass oder gar weggeschwemmt zu werden.“

„Unser heiles Deutschland“, so heißt der Freizeitpark, „lädt ein zum Verweilen, zum Schauen und Staunen, zum Entspannen und abschalten.“

Leider wird „Unser heiles Deutschland“ täglich um 20.00 Uhr geschlossen, und von Ende Oktober bis Anfang April erhält überhaupt niemand Einlass.

Denken Sie nun bitte nicht:

„So war das also alles einmal gedacht!“

So war es nie gedacht. Sie hätten die Etiketten, ganz unten an den Sockeln der Attraktionen lesen sollen. Da steht nämlich überall: „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“, oder „geändert am ...“

Außerdem hätten Sie sich als Andenken an Ihren Besuch im Souvenirshop den Wälzer „Die Fortentwicklung des Grundgesetzes“ kaufen und lesen sollen. Dann wüssten Sie, wie viele unschöne Veränderungen dieses Grundgesetz seit seiner ersten Inkraftsetzung erfahren hat.

Noch spannender ist aber der andere Erzählband, der nur unter der Ladentheke verkauft wird. Der trägt den Titel: „Die Entstehung des Grundgesetzes und sein Zweck“.

Darin erfahren Sie zunächst einmal, was ein Grundgesetz ist. Ein Grundgesetz ist die von Besatzungsmächten verfügte Rechtsgrundlage für die eingeschränkte Selbstverwaltung eines Besatzungsgebietes. Umrandet war das Grundgesetz bei seiner Inkraftsetzung von jeder Menge weiterer Gesetze der Besatzungsmächte, die dem deutschen Recht in jedem Fall vorrangig zur Anwendung zu kommen hatten.

Ein Teil dieser SHAEF-Gesetze wurde im Laufe der Zeit aufgehoben. Zuerst gab es dazu schon 1954 den so genannten „Überleitungsvertrag“. Mit dem Beitritt der Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklen- burg-Vorpommern, die übrigens erst an dem Tag gegründet wurden, an dem sie der BRD beitraten, und dem so genannten 2+4 Vertrag, zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten, entfielen weitere besatzungsrechtliche Vorbehalte, bzw. wurden durch wirkungsgleiche, völkerrechtlich verbindliche, zum Teil geheime Verträge ersetzt.

Vermutlich gibt es jedoch sehr viel weniger Deutsche, die überhaupt klar überschauen, wo die Souveränität Deutschands nach der Gesetzes- und Vertragslage aufhört, als Regierungsbeamte in den USA, Großbritannien, Frankreich und Russland, deren einzige Beschäftigung darin besteht, darauf zu achten, dass auch alles so gehandhabt wird, wie es vertraglich geregelt worden ist.

Das Grundgesetz ist entgegen anderslautender Behauptungen nach wie vor keine Verfassung. Es ist also nicht die oberste Ordnung, die sich das deutsche Volk in einem „konstituierenden Akt“ gegeben hat, es ist nicht die von den Deutschen für Deutschland installierte Rechtsordnung, an der sich ein eigenständiger Wertekanon ablesen lässt, es ist immer noch das Recht, das uns die Siegermächte verordnet haben. Das heißt nicht, dass es besonders schlecht oder nachteilig wäre. Hätten wir die Gelegenheit gehabt, uns eine Verfassung zu geben, sie wäre vermutlich gar nicht viel anders ausgefallen, doch diese Gelegenheit wurde uns nicht gewährt, weil „Deutschland“ eben immer noch ein sonderbares Konstrukt ist, dessen schillerndste Verrücktheit jedem, den es interessiert, frei zugänglich ist.

Ich meine die Tatsache, dass die Westsektoren Berlins, der so genannten Hauptstadt Deutschlands, weiterhin nicht Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sind und auch nicht von der Bundesrepublik Deutschland regiert werden.

Lesen Sie die deutsche Übersetzung des Briefes der Drei Mächte vom 8. Juni 1990, der Brief ist auch im französischen Original auf der Internetseite des Innenministeriums zu fin- den. Es handelt sich also nicht um eine Verschwörungstheorie, sondern um die nackte Wahrheit, deren faktische Auswirkungen allerdings geflissentlich im Dunkel gehalten werden.

Hier der Text der deutschen Übersetzung (Hervorhebungen von Egon W. Kreutzer):

Bonn, den 8. Juni 1990
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.

Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.

Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.

Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.

Für die Regierung der Französischen Republik Serge Boidevaix

Für die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
Sir Christopher Mallaby

Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Vernon A. Walters

Dieser Brief bestätigt nicht nur das Weiterwirken alliierter Vorbehalte bis heute, er sagt damit auch klar und deutlich, warum Deutschland immer noch keine Verfassung haben kann!

Denn wenn Berlin nicht Teil der Bundesrepublik ist, ist das (ganze) deutsche Volk gar nicht in der Lage, sich eine Verfassung zu geben – und selbst wenn die Berliner an einer solchen Verfassung mitwirken würden, wie sie das Grundgesetz vorschreibt, könnte diese ausgerechnet für Berlin gar nicht gelten!

Ich will von der Frage nach den Deutschen in den ehemaligen Ostgebieten Abstand nehmen. Der Vertrag mit Polen, die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Staatsgrenze steht dem entgegen. Außerdem sind die meisten dieser Deutschen aus den Ostgebieten 1945 und danach entweder gestorben, geflüchtet oder haben die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben.

Aber der Sonderstatus Berlins steckt immer noch als dicker Stachel im Fleisch dieser Republik. Dem Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 folgte übrigens am 25.09.1990 ein entsprechender gesonderter Vertrag, das „Übereinkommen zur Regelungen bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“, dessen bloße Existenz deutlich macht, dass (West-) Berlin nach dem Willen der Westmächte weiterhin eine Enklave ist, die nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehört, obwohl das Parlament und die Regierung eben da ihren Sitz haben.

Ebenso schmerzhaft für das Weiterdenken ist die Erkenntnis, dass der so genannte „Überleitungsvertrag von 1954“, in dem

die aus Krieg und Besatzung entstanden Fragen in Bezug auf die BRD geregelt wurden, und erhebliche Teile des Besatzungsrechts weiter festgeschrieben wurden, durch den Artikel 7 (2) des 2+4 Vertrages:

„Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

keineswegs vollständig entfallen ist. Hier geht es allerdings so tief in verklausuliertes Juristendeutsch, dass ich auf die Details an dieser Stelle nicht weiter eingehen will. Nur so viel: Es handelt sich bei den weiter geltenden Bestimmungen des Überleitungsvertrages keinesfalls um wirkungslose Lappalien. Oder können Sie sich vorstellen, dass die Siegermächte ausgerechnet die wichtigen und harten Vorbehalte aufgehoben hätten, aber darauf bestanden hätten, ausgerechnet jene, die für beide Seiten keine faktische Wirkung mehr entfalten, fortgelten zu lassen?

Das Weiterdenken wird gleich noch schwerer fallen. Doch zuvor sollten wir ganz kurz zusammenfassen:

Wir haben weder einen Friedensvertrag, noch eine Verfassung.
Das Grundgesetz gilt nur so weit, wie es von den Alliierten genehmigt und nicht durch Vorbehalte beschnitten wird.

Die West-Sektoren von Berlin gehören weiter nicht zur Bundesrepublik Deutschland und werden nicht von ihr regiert.

Was wählen wir also, wenn wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählen?

Ganz richtig, wir wählen – nicht aus unserer Mitte, sondern aus dem Spitzenpersonal der Parteien – diejenigen Frauen und Männer, die uns im Gesetzgebungsprozess vertreten (sollten) und die tatsächlich nur ihrem Gewissen verantwort- lich sind. Wobei niemand einem Abgeordneten vorschreiben kann, ob sein Gewissen rumort, wenn am Wohle des Volkes geschnippelt wird oder wenn das Wohl seiner Partei gefährdet wird.

Stellen wir uns in einer utopischen Ausblendung der Wirklichkeit vor, der Deutsche Bundestag würde tatsächlich stets genau die Gesetze machen, die sich eine demokratische Mehrheit der Wahlberechtigten wünscht. Stellen wir uns vor, eines dieser Gesetze würde die fortgeltenden Regelungen des Besatzungsrechts berühren, zum Beispiel, indem es die Regierung zwingt, die sofortige und vollständige Rückholung des Bundesbankgoldes aus den USA einzuleiten.

Da gäbe es einen Verstoß gegen die Absätze 1 und 3 im Arti- kel 3 des Überleitungsvertrages von 1954, die nach Maßgabe des 2+4 Vertrages weiterhin in Kraft sind. Dort heißt es (Her- vorhebungen von Egon W. Kreutzer):

(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Aus- lands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustan- des oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schlie- ßen werden.«

»(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organi- sationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zu- gelassen.«

Das ist klar und deutlich. Die Goldrückholung wäre ein Gesetz, das nur mit Genehmigung der Alliierten vollzogen werden könnte, weshalb ein solches Gesetz, selbst wenn es beschlossen würde, von der Regierung nicht umgesetzt werden dürfte.

Wenn wir also einen Deutschen Bundestag wählen und dieser Deutsche Bundestag einen Bundeskanzler wählt, dann hat dieses Amt eine Person inne, deren Befugnisse vom Besat- zungsrecht abgesteckt sind und die letztlich nur als ein von der deutschen Bevölkerung frei gewählter Statthalter der Siegermächte handeln darf.

Im Lichte dieser Erkenntnis macht die so genannte „Kanzlerakte“, die angeblich jeder frisch gewählte Bundeskanzler zu unterschreiben hat, durchaus Sinn. Wenn es auch nur einen einzigen Beleg für ihre Existenz gibt, sollte doch auch bedacht werden, dass die Siegermächte nicht davon ausgehen können, dass ein deutscher Bundeskanzler bei Amtsantritt tat- sächlich über seine Rolle vollständig im Bilde ist.

Egon Bahr erinnert sich in einem Artikel der Wochenzeitschrift ZEIT vom 14. Mai 2005 an den Amtsantritt Willy Brandts als Bundeskanzler im Jahre 1969. Ich zitiere hier nur kurz:

Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. (...) Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger . Dass aus den Mili- tärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.

Im gleichen Zusammenhang interessant ist die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Inwieweit trifft die Behauptung des früheren Chefs des Amtes für Sicherheit der Bundeswehr (ASBW) und Präsidenten des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst Gerd-Helmut Komossa zu („Die deut- sche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste“, 2. Auflage 2008, S. 21 f.), wonach die alliierten Siegermächte in „Geheimer Staatsvertrag vom 21. Mai 1949“ Deutschland kurz vor der Grundge- setzverabschiedung Souveränitätsvorbehalt bis 2099 u. a. „über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien“ auferlegt hätten, die deutschen Goldreserven weiter gepfändet hielten sowie jeden künftigen Bundeskanzler vor dessen Amtseid zur Unterzeichnung einer sog. Kanzlerakte verpflichtet hätten, und was beinhalten etwaige diesbezügliche Vorbehaltsrechte der Alliierten insgesamt?

Darauf antwortete Peter Altmaier, damals Parlamentarischer Staatssekretär, am 18. Februar 2009 (Hervorhebungen von Egon W. Kreutzer):

Ein geheimer Staatsvertrag dieser Art existiert nicht. Im Übrigen sind mit dem am 15. März 1991 in Kraft getretenen Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutsch- land (sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag) (BGBl. 1990 II S. 1317) sämtliche alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes beendet worden.

Dies Antwort mag formaljuristisch „wahr“ sein. Im Sinne der Fragestellung des Abgeordneten Ströbele würde ich sie jedoch als „verschleiernd“ einordnen. Eine dem Fragesinn entsprechende Antwort hätte auf die Wirkungen der im 2+4 Ver- trag als „von der Suspendierung ausgenommen“ gekennzeichneten Vorschriften aus dem Überleitungsvertrag hinweisen müssen. Zudem ist festzuhalten, dass die Existenz eines geheimen Staatsvertrages oder eine sonstige geheime Regelung in Bezug auf die so genannte Kanzlerakte, zum Zwecke der Geheimhaltung bestritten werden muss. Mag auch sein, dass selbst Peter Altmaier persönlich keine Kenntnis davon hatte, da die Kanzlerakte offenbar jeweils nur dem gerade frisch gewählten Bundeskanzler überhaupt vorgelegt wird.

Wenn dem so ist, und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dann muss dem neuen Bundeskanzler am ersten Tag im Amt unmissverständlich klar gemacht, wer der Herr im Hause ist, und dass er, sollte er gegen die Spielregeln verstoßen, durchaus mit Konsequenzen für sich und Deutschland zu rechnen habe. Zu den Spielregeln gehört dann sicherlich auch die Verpflichtung, über diesen Vorgang lebenslänglich Stillschweigen zu bewahren. Auch Brandt hat sich ja nur ein einziges Mal verplappert.

Denkt man diesen Gedanken einen Schritt weiter, bleibt nur die Erkenntnis übrig, dass in Deutschland niemand die Regie- rungsverantwortung übernehmen kann, der den USA, aus welchen gewichtigen Gründen auch immer, für die Rolle ihres Statthalters in Deutschland nicht geeignet erscheint.

Tut es schon richtig weh?

Dann drehen wir die Mutter noch ein bisschen fester auf die Daumenschraube und halten fest:

Deutschland hat keinen Friedensvertrag. Mit einem Friedens- vertrag würden die Vorbehalte der Alliierten, sowohl in Bezug auf Deutschland, als auch in Bezug auf Berlin entfallen müs- sen. Verhandlungen über einen Friedensvertrag könnte je- doch nur die Regierung der Bundesrepublik Deutschland führen, wenn ihr denn zugestanden würde, ganz Deutschland zu vertreten. Ausgerechnet Berlin kann die Regierung der BRD aber nicht vertreten. Zudem ist die Bundesregierung gerade in dieser essentiellen Frage nur eine Art Hofnarr der USA, der zwar in intern-deutschen Angelegenheiten weitgehend Narrenfreiheit genießt, der aber ganz genau weiß, dass er blitzartig abgesägt würde, wollte er in dieser Frage ernsthaft aktiv werden.

Wie viele Gesetze, wie viele Regierungsaktivitäten, ein- schließlich der Mitwirkung in den EU-Gremien, auf Basis dieser Konstellation dem von den USA, Großbritannien und Frankreich geforderten Wohlverhalten geschuldet sind, muss im Reich der Spekulation bleiben. Wir wissen es nicht, und wir werden es vor dem Ende des nächsten Weltkriegs wohl auch nicht erfahren, so wir ihn denn überleben und es irgendwie geschafft haben sollten, auf der Seite der Sieger zu stehen.

Beides ist unwahrscheinlich. Begründung: siehe oben.

Nehmen Sie also jetzt die blaue Pille. Dies ist die letzte Chance zur Rückkehr in den Freizeitpark der Glückseligen.

Sollten Sie sich für die rote Pille entscheiden, entscheiden Sie sich damit für ein Leben in vollständiger Erkenntnis der Matrix, von der unser aller Leben durchwoben ist. Sie entscheiden sich dafür, um ihr Leben gegen die Matrix zu kämpfen, weil sie viel zu viel wissen und verstanden haben.

Überlegen Sie es sich gut. Die rote Pille steckt im dritten Teil der Folge „Wenn Denken schwer fällt“. Er wird erscheinen, wenn wieder ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt.

 

Es ist Fronleichnam, der 26. Mai 2016. Denken Sie sich schon mal hin.

Dieser Artikel wurde der Steuerinitiative freundlicher Weise von Egon W. Kreutzer zur Verfügung gestellt. Egon W. Kreutzer ist Verleger (www.ewkshop.de) und Publizist (http://www.egon-w-kreutzer.de)