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UNSER KONZEPT - WERTSCHÖPFUNGSABGABE

Wenn man heute ein Unternehmen besucht, erfährt man in der Regel sofort, dass mit einer geringeren Belegschaft als früher ein Mehrfaches an Produkten erzeugt wird.
Die Lohn- und Gehaltssumme als Steueranknüpfungspunkt ergibt daher kein richtiges Abbild der Wirtschaftskraft eines Unternehmens.
Zudem ist Österreich fast Weltmeister in der Besteuerung des Faktors Arbeit geworden. In 14 OECD-Staaten ist eine Besteuerung der Lohnsumme überhaupt unbekannt. Die hohe Besteuerung des Faktors Arbeit und die ausschließliche Bemessung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf Basis der Lohnsumme sind aus der Sicht von Arbeitnehmern schädlich. Wir sind mit dem Phänomen konfrontiert, dass Betriebe im Zuge technologischer Erneuerungen zwar eine höhere Wertschöpfung erzielen, der Beitrag dieser Unternehmen zur sozialen Sicherheit jedoch auf Grund der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage immer geringer wird. Arbeitsintensive Betriebe werden hingegen unverhältnismäßig stark belastet.
Die aktuellen Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung sind Ausdruck dieser Situation, die durch demographische Entwicklungen und hohe Arbeitslosigkeit noch verschärft wird.
Wir müssen bei der Besteuerung von Unternehmen lohnabhängige Abgaben zurückdrängen, denn sie


· verteuern die Arbeit
· gefährden die Arbeitsplätze
· erschweren Lohnerhöhungen
· benachteiligen personalintensive Unternehmen


Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe bedeutet die Erweiterung der Lohnsumme als Bemessungsgrundlage um Abschreibungen, Gewinne und Kapitalzinsen.
Es ist durchaus überlegenswert, in einer späteren Phase bei dieser Steuer die Lohnsumme durch den betrieblichen Cash-Flow zu ersetzen.
Indem die Wertschöpfungsabgabe den wirklichen Gewinn eines Unternehmens besser erfasst, ist sie damit ein Fortschritt in der Steuergerechtigkeit. Sie beseitigt die einseitige Belastung von Löhnen und Gehältern, senkt die Lohnkosten und hilft dadurch Arbeitsplätze zu schaffen.
Unternehmen, die Gewinne steigern, indem sie Arbeitsplätze wegrationalisieren, werden durch eine Wertschöpfungsabgabe veranlasst, ihren Beitrag zur Sicherung des Sozialsystems zu leisten.

EINFÜHRUNG VON ENERGIESTEUER

 

WARUM?
1. Mit dem Wachstum der Wirtschaft hat der Verbrauch an natürlichen Ressourcen zugenommen. Diese sind aber nicht unbegrenzt vorhanden und daher liegt es auch in unserer Verantwortung, dass auch zukünftige Generationen darüber verfügen können.
2. Nicht nur der Verbrauch dieser nicht erneuerbaren Ressourcen ist ein Problem, sondern insbesondere die Schädigung erneuerbarer Ressourcen wie Wasser, Wald, Erde sowie die Tatsache, dass die Natur insgesamt nicht grenzenlos belastbar ist. Die industrialisierten Länder sind heute die Hauptverursacher der Emissionen des Treibhausgases CO2, rund 84 % der Kohlendioxidemissionen aus fossiler Energienutzung gehen in den letzten 200 Jahren auf ihr Konto. Ozonloch, Klimaschwankungen und die Erwärmung der Erdoberfläche sind die derzeit auftretenden Folgen.
3. Der Transport von materiellen Gütern quer über den Globus und insbesondere über die Transitstrecken durch Österreich, der vor allem deshalb stattfindet, weil die Konzerne in Billiglöhnländern produzieren, ist insgesamt betrachtet nicht nur umweltbelastend,sondern unwirtschaftlich und nur möglich, weil er die tatsächlichen Verkehrskosten unberücksichtigt lässt.
4. Der Faktor Arbeit ist in unserer Gesellschaft zu hoch besteuert, d.h. die Lohnnebenkosten sind zu hoch, die steigende Zahl von Arbeitslosen ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen. Energie hingegen ist relativ gering besteuert.
5. Eine höhere Besteuerung von Energie würde sich günstig auf die Beschäftigtenzahl auswirken (Das WIFO prognostiziert mehrere 10 000 zusätzliche Arbeitsplätze), aber auch zu einer Technologieoffensive führen und dazu beitragen, dass Österreich auf demGebiet der Energieforschung und Energieentwicklung zu den führenden Ländern weltweit gehören könnte.
6. Eine Ökosteuer könnte auch erheblich zur Steigerung der Lebensqualität sowie zur energiepolitischen Unabhängigkeit unseres Landes beitragen.
7. Kostenwahrheit aus energiepolitischer Sicht würde dem Staat auch wieder mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um seinen Aufgaben für das Gesamtwohl der Bevölkerung gerecht zu werden.


WIE?
Ökosteuern müssen primär beim Verursacherprinzip ansetzen, das soll aber auch heißen, bei all jenen, die ohne besondere Notwendigkeit einen hohen Energiekonsum aufweisen. Damit die Wirtschaft des Landes konkurrenzfähig bleiben kann, muss die durch die Einführung von Ökosteuern höhere Belastung von Unternehmen zu einem beträchtlichen Teil durch die Senkung von Lohnnebenkosten ausgeglichen werden.
Es muss Aufgabe der Politik sein, für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, Sozialhilfeempfänger, Mindestrentner, Pendler usw. eigene, administrierbare Regelungen zu finden.
Der derzeitige Trend zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes ist ein idealer Zeitpunkt, um eine Verlagerung der Verbilligung vom Faktor Energie zum Faktor Arbeit zu erzielen.
Haushalten mit Ressourcen sowie energiesparenden Maßnahmen müssen belohnt werden (Bonus-Malus-System).

KONKRETE VORSCHLÄGE:
1. ERHÖHUNG DER MINERALÖLSTEUER UND EINFÜHRUNG EINES ROADPRICINGS, BESTEUERUNG DES FLUGBENZINS:

Ziel dieser Maßnahme ist eine verursachergerechte Belastung des privaten Autobenützers, insbesondere jedoch des Schwerverkehrs. Stärkere Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene, Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs. Ausnahmen für Pendler aus strukturschwachen Regionen.
Flugbenzin ist derzeit unbesteuert, ist aber der Hauptverursacher für Umweltbelastung durch Emissionen in großer Höhe. Hinzu kommt, dass der „günstige Flugbenzin“ zu einer Wettbewerbsverzerrung führt und viele europäische Ziele heute schon billiger zu erreichen sind als mit der Bahn.

2. BESTEUERUNG DES GRUNDWASSERS, ERHÖHTE BESTEUERUNG FÜR DEN EINSATZ VON PESTIZIDEN, BODENBESTEUERUNG

Grundwasser, das im Prinzip nichts kostet, wird heute von Industrie und Landwirtschaft so intensiv genutzt, dass die Grundwasserreserven zurückgehen.
Der Großteil der synthetisch-organisch hergestellten Pestizide gelangt durch Auswaschen ins Grundwasser und schädigt dieses nachhaltig. Der Einsatz von pflanzlichen Pestiziden und biologisch verträglichen Verfahren zur Schädlingsbekämpfung soll im Gegenzug steuerlich begünstigt werden.
Flurbereinigungen, Eingriffe in das Ökosystem Boden, welche die Bodenerosion fördern (Skigebiete, Forststraßen,...) und immer häufiger Mitverursacher von Naturkatastrophen sind, sollen steuerlich vermehrt belastet werden, für Maßnahmen hingegen, die der Bodenerhaltung und Landschaftspflege dienen, sollen deutliche steuerliche Anreize geschaffen werden.

3. ENERGIESTEUER

Die Einführung einer generellen Energiesteuer (= Energieverbrauchssteuer) muss sozial ausgewogen und in Hinblick auf die Lebensbedingungen sowie die Energienutzungsmöglichkeiten der Bevölkerung erfolgen. Aber auch auf energieintensive Produktionsbetriebe ist Rücksicht zu nehmen.
Am ehesten vorstellbar ist eine generelle Energiesteuer, wobei über die Arbeitnehmerveranlagung sowie Einkommenssteuererklärung soziale Gerechtigkeit erzielt werden könnte. Bei dieser Vorgangsweise könnte auch der Verwaltungsaufwand relativ gering gehalten werden sowie auf unterschiedliche Einkommensverhältnisse, Energieversorgungsmöglichkeiten, Bausubstanz der Wohnung bzw. des Hauses usw. Bedacht genommen werden.

Die TOBIN TAX

Der amerikanische Nobelpreisträger für Nationalökonomie James Tobin hat als Erster eine Steuer auf grenzüberschreitende Devisentransaktionen vorgeschlagen. Ein äußerst niedriger Steuersatz im Promillebereich würde reichen, um kurzfristige spekulative Finanztransaktionen zu verteuern, die Gewinne daraus zu schmälern und das Volumen dieser spekulativen Finanztransaktionen daher einzudämmen. Die Wechselkursschwankungen wären weniger stark und der Markt wäre effizienter. Andererseits wäre diese Transaktionssteuer aber so niedrig, dass sie keinen negativen Einfluss auf Realinvestitionen bzw. die Finanzierung von Warengeschäften hat, die sowieso nur einen kleinen Bruchteil der internationalen Finanztransaktionen ausmachen.Die Explosion der Spekulationen muss gebremst werden.

Auf den Finanzmärkten ist man heute nur konkurrenzfähig, wenn man weit gehende Quellensteuerfreiheit und sonstige Steuerfreiheit für ausländische Anleger anbietet. Die Liberalisierung der Finanzmärkte bei ungleichen Rahmenbedingungen führt täglich zu kurzfristigen internationalen Kapitalbewegungen von 1,2 Billionen US-$. Das Projekt Wirtschafts- und Währungsunion sowie die restriktive Geldpolitik unserer Regierungen und Nationalbanken sind nichts anderes als ein Versuch, den Druck der Finanzmärkte auf die Stabilität des Geldes auszugleichen. Das hat jedoch Finanzkapital nicht nur mobiler sondern auch profitabler als Realkapital, und hier beschäftigungsschaffende Investitionen, gemacht. Ein einheitlicher europäischer Finanzmarkt, der durch die WWU entsteht, ist die Möglichkeit, die Spielregeln des Finanzkapitals zu verändern und neue Anreizsetzungen für das Realkapital zu bieten.

Der erste Schritt ist dabei die Schaffung einheitlicher steuerlicher Rahmenbedingungen, d.h. eine Mindestquellensteuer in allen Mitgliedsländern bzw. eine Koordinierung der Mitgliedsstaaten durch Informationsaustausch über Zinserträge. Aber nicht nur Sparguthaben machen Druck auf Kapitalbewegungen. Es sind vor allem die Kassa- und Termingeschäfte sowie die derivativen Finanzmärkte, die die grenzüberschreitenden Spekulationsgeschäfte ausmachen. Die kurzfristigen Devisentauschgeschäfte sind das wirkliche Übel der Währungsturbulenzen der letzten Jahre sowie der Zinsnot der Zentralbanken. Der Preis der Währung eines Landes wurde in diesem Zusammenhang oft nicht auf Grund der Wirtschaftsleistung eines Landes festgelegt, sondern wie hoch ist der Zinssatz und damit der Preis für die Stabilität des Geldes bzw. welche Stimmungen und Gerüchte versprechen wie viel kurzfristigen Gewinn.

Ist die Tobinsteuer das geeignete Instrument?

Die Tobinsteuer behindert diese kurzfristigen Spekulationsgeschäfte, indem es die kurzfristigen Transaktionskosten gegenüber den langfristigen deutlich erhöht. Bei einer 0,5 Eigen Tobinsteuer muss der ausländische Zins bei Dreimonatsanlagen um mindestens 4 Prozentpunkte höher liegen als im Inland, um inländische Anleger zu Auslandsanlagen zu bewegen. Nur dann kann in drei Monaten ein relativer Zinsgewinn erzielt werden, der höher als die beim Kapitalexport und -import zu entrichtende Transaktionssteuer von 1 % (2x0,5%) ist. Entscheidet sich ein Anleger für 30-Tage-Geld, so muss die Zinsdifferenz sogar bei mindestens 12 Prozentpunkten liegen, um Auslandsanlagen zu veranlassen.

Einfaches Rechenbeispiel:

Jede Transaktion ins Ausland wird mit 0,5 % besteuert. Das heißt, je mehr Transaktionen erfolgen, desto höher muss die Zinsdifferenz zwischen In- und Ausland sein, damit die Auslandsanlage sich rentiert.
Für eine Dreimonatsanlage wird ein Inlandszins von 3 % gezahlt. Damit ergibt sich für ein Jahr ein Zinssatz von 12 %. Bei Dreimonatsgeschäften im Ausland wird für den Export und Import jeweils eine Steuer von 0,5 % erhoben. Das ist eine Besteuerung von 2 Transaktionen und ergibt (2x0,5%) = 1 %. Damit das Auslandsgeschäft gegenüber dem Inlandsgeschäft rentabel ist, muss der Zinssatz für 3 Monate mindestens (3%+1%) = 4 % ausmachen (da die Tobinsteuer abgegolten werden muss). Für 1 Jahr muss der Zinssatz dann mindestens bei 16 % (4x4 %) gegenüber 12 % (4x3%) im Inland liegen, damit das Auslandsgeschäft rentabel ist.
Dasselbe Rechenbeispiel kann man für 30-Tage-Geschäfte machen, wobei ein notwendiger Zinsunterschied zwischen In- und Auslandsgeschäft von 12 % bestehen muss, um die Transaktion ins Ausland rentabel zu machen. Je kürzer das Auslandsgeschäft, desto höher werden die Transaktionskosten, das mehr Umsätze erfolgen, die besteuert werden. Langfristige Kapitalexporte und -importe auf Grund von Wettbewerbsunterschieden verteuern sich im Gegensatz dazu relativ wenig.
Die erhofften Auswirkungen der Tobinsteuer sind:

 

  • neue Anreize für mittel- und längerfristige Investitionen
  • neue Anreize für produktives Kapital (= neue Maschinen, Technologien) statt totem Kapital (= Spekulationen)
  • Die Tobinsteuer versetzt die Regierungen in die Lage, kurz- bis mittelfristig unterschiedliche Zinspolitiken zu verfolgen, ohne kurzfristige Kapitalbewegungen fürchten zu müssen. D.h. mehr Spielraum für die nationale bzw. europäische Wirtschaftspolitik.
  • Die Tobinsteuer setzt den Preismechanismus der internationalen Finanzmärkte nicht außer Kraft. D.h. Regierungen müssen ihren „richtigen“ Wechselkurs nicht im Vorhinein kennen. Dieser wird noch immer von der Wirtschaftsleistung des Landes bestimmt. Es werden nur Unsicherheiten und Stimmungsschwankungen ausgeschaltet, und die Stabilität des Geldes muss nicht mehr mit zu hohen Zinssätzen bezahlt werden.
  • Die zusätzlichen Steuereinnahmen könnten zur Entlastung des Faktors Arbeit sowie zur Finanzierung des Sozialversicherungssystems herangezogen werden. Schätzungen zufolge würden bei einem Tagesgeschäft von s,2 Billionen US-$ jährlich zusätzliche Steuereinnahnmen von 500 Milliarden US-$ erzielt werden.
  • Die Belastung der Tobinsteuer ist für den Außenhandel relativ gering. Darüber hinaus konzentriert sich der größte Teil des Außenhandels in Europa. Die Tobinsteuer ermöglicht uns eine weitere Emanzipierung des europäischen Finanzmarktes von den USA und Japan, da sie Inlandsgeschäfte attraktiver macht als Auslandsgeschäfte. Die Voraussetzung ist, dass die Tobinsteuer einheitlich von den Teilnehmerländern der WWU eingeführt wird.
  • Steuerflucht in (neue) Offshore Plätze (=Steueroasen) sind unwahrscheinlich, da die kleinen bzw. neuzubildenden Zentren im Gegensatz zu den großen Finanzzentren keinerlei Größenvorteile haben.
  • Steuerflucht in neue Finanzinstrumente (derivative Geschäfte) kann verhindert werden, indem alle Devisenmarktgeschäfte umfassend besteuert werden - eventuell mit weiteren Maßnahmen, deren Wirkungen der Tobinsteuer ähneln, z.B. Einschussverpflichtungen bei Derivativgeschäften.
  • Steuerflucht in Devisenschwarzmärkte wird durch ausreichende Kontrollmechanismen in Europa und deren Kosten zur Überwindung gedämpft.
  • Gegner der Tobinsteuer meinen, diese führt zu einer Reduzierung der internationalen Finanzströme, und das verringert das Kapital in Europa. Doch selbst eine Einschränkung der Devisenumsätze um 50 % würde noch immer mehr Taggeld auf dem Finanzmarkt in Europa bedeuten als Mitte der 80er Jahre. D.h. Wir bekommen kein Liquiditätsproblem.
  • Die ungeregelte Globalisierung der Finanzmärkte ist ein viel größeres Problem für den Freihandel als eine 0,5%ige Tobinsteuer. Wechselkursschwankungen erzeugen volkswirtschaftliche Kosten und Strukturprobleme, zu deren Bewältigung oftmals auf protektionistische Schutzmaßnahmen zurückgegriffen wird.
  • Europa wird sich am Beginn der Währungsunion gegen Währungsspekulationen wehren müssen. Die Hochzinspolitik zur Abwehr von Wechselkursschwankungen ist auf Grund der Arbeitslosigkeit und der geringen Investitionsentwicklung in Europa nicht mehr populär. Eine Alternative dazu ist eine Tobinsteuer in Form einer vorerst temporären Anlagesteuer, um destabilisierende Währungsspekulationen abzuwehren. Bei guter Erfahrung mit diesem neuen Regelungsinstrument ist die Tobinsteuer zur Lenkung des neuen europäischen Finanzmarktes einzuführen.

Weiters fordern wir:

  • Schließung von Steueroasen und Steuerschlupflöchern (z.B. bei Stiftungen)
  • Einführung einer echten Vermögenssteuer
  • Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
  • Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Beendigung der Gruppenbesteuerung