12-Stunden-Arbeitstag: Das Übel, nicht die Symptome sind zu thematisieren! |
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Die Regierung wird nicht müde, den von ihr ins Parlament eingebrachten Initiativantrag zur Einführung des 12-Stunden Arbeitstages als win-win-Situation sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu verkaufen. Die Arbeitgeberseite freut sich dabei über „endlich zeitgemäße Arbeitsbedingungen“ (Wirtschaftskammer-Präsident Mahrer), die Arbeitnehmervertreter sprechen von einem „Raubzug“ (ÖGB-Präsident Katzian) gegen die Arbeitnehmer und droht - sollten Gespräche mit Regierung und zwischen den Sozialpartner zu keiner Entschärfung des Gesetzeswerkes führen - mit Kampfmaßnahmen.
Dabei sind weitere Gespräche in keiner Weise zu erwarten, denn das Vorgehen der Regierung, das Gesetz einfach ohne Einigung auf Sozialpartnerebene einzubringen, zielt ja geradezu darauf, den Einfluss der Sozialpartner, im konkreten Fall der Arbeitnehmervertreter, empfindlich zu schwächen. Unter diesem Aspekt grenzt die Hoffnung des neuen ÖGB-Präsidenten Katzian auf Gespräche mit der Regierung an eine besondere Form der Realitätsverweigerung.
Allerdings ist das nicht neu. Die ÖGB und AK-Spitzen stecken de facto seit Jahrzehnten - gemessen an den ehemals hart erkämpften Rechten von Arbeitnehmern und deren Erwartungen an ihre Interessensvereinigungen - eine Niederlage nach der anderen ein. Egal ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft: die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer werden seit Jahren nicht besser, sondern eindeutig schlechter. Dazu kommt, dass die Arbeitnehmer längst von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt sind. Haben sich wirtschaftliche Entwicklung und Lohnniveau bis Mitte der 90-er Jahre noch im Gleichklang entwickelt, so sind sie nach Angaben der OECD seitdem völlig entkoppelt: seit dieser Zeit stieg zwar die Produktiviät pro Arbeitsstunde um 32,3%, die Realstundenlöne der Arbeitnehmer jedoch nur um 17,1%. Umverteilung der volkswirtschaftlich erarbeiteten Gewinne von unten nach oben zu Lasten der Arbeitnehmer nennt man das. Viel größer kann ein Misserfolg einer Arbeitnehmervertretung eigentlich nicht sein.
Die Entwicklung der Produktivität und die dazu relative Stagnation der Löhne ist das Resultat einer neoliberal ausgerichteten Wirtschaftsphilosophie, deren Vertreter zudem eine Vielzahl von prekären Beschäftigungsverhältnissen, Teilzeitbeschäftigten und so genannten „neuen Selbständigen“ geschaffen haben. Dieser neuen Arbeitswelt haben die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer nie etwas Entscheidendes entgegensetzen können, weil sie selbst dieses neoliberale Credo im Wesentlichen stillschweigend geduldet und mitgetragen haben.
Die Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages ist nichts anderes als ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Die Absurdität des Gesetzesantrages zeigt sich nicht nur darin, dass in einer hochtechnisierten Arbeitswelt, die noch nie so gut planbar war wie heute, statt einer Reduktion der Arbeitszeit eine Erweiterung derselben angedacht wird, um die Gewinnspannen zu erhöhen, sie zeigt sich auch darin, dass die Arbeitnehmer vermehrt den Interessen der Arbeitgeber ausgeliefert werden. „Zeitgemäß“ im Sinne der Unternehmer ist daran nur eine weitere Verschlechterung von Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer sowie die Fortsetzung der Umverteilungsmaschinerie zu Gunsten der Arbeitgeber.
Wollen die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer dieser Politik tatsächlich etwas entgegensetzen, dann wird ihr reflexartiges Aufkeimen von Drohgebärden, welches beim ersten Signal des Entgegenkommens seitens der Arbeitgeberseite, ebenso reflexartig stirbt, nicht ausreichen. Diese langjährig praktizierte Interessenspolitik, die darauf zielt, „das Schlimmste verhindert zu haben“ und das als Erfolg einer Interessensvertretung verkauft, etabliert und ermöglicht ja geradezu den geordneten Abbau von Arbeitnehmerrechten.
Erfolgreiche Arbeitnehmerpolitik bedeutet die Wurzel des Übels zu bekämpfen und auszumerzen, nicht die Symptome. Das bedeutet, dass es längst an der Zeit ist, einer Ideologie vom ewigen Wachstum, welches es nicht geben kann, eine wirklich zeitgemäße Arbeitswelt gegenüberzustellen, welche die neoliberalen Heilslehren enttarnt und sich den Bedürfnissen aller Menschen in einer Gesellschaft verpflichtet fühlt. |
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Woko vom 10.6.: Flug gecancelt. Ein Schaden für die Passagiere, ein Gewinn für die Flugkonzerne! |
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Immer öfter werden Passagiere mit einer Monitorinformation auf den Flughäfen konfrontiert, welche ihnen die Schweißperlen ins Gesicht treibt: Flug gecancelt. Und das zu Recht! Denn trotz der Fluggastrechteverordnung der EU und der daraus resultierenden Ansprüche der Passagiere wie Informationspflicht, Betreuungsleistung, Weiterbeförderung und Entschädigungszahlung, werden diese von den Airlines immer häufiger ignoriert. Zahlreiche Airlines sorgen weder für Umbuchungen noch für allfällig notwendige Hotelaufenthalte. Der Kunde soll sich selbst um seine Weiterreise kümmern und bleibt immer häufiger auf entstandenen Kosten sitzen.
Verbunden mit diesem Ungemach für die Passagiere ist jedoch immer öfter eine Strategie der Luftfahrtkonzerne, ihre Gewinnspannen durch solche gecancelten Flüge auf Kosten der Fluggestrandeten zu erhöhen. Das funktioniert ganz einfach. Die großen Luftfahrtkonzerne wie beispielsweise die Lufthansa bestehen aus zahlreichen Tochtergesellschaften wie z.B. auch noch der AUA, Swiss, Eurowings und German Wings.
Fällt nun ein Flug aus, so sind die Passagiere häufig gezwungen, auf Flüge des Unternehmens auszuweichen, welche von anderen Tochterunternehmen durchgeführt werden. Aber siehe da! Nach einem gecancelten Flug steigen gleichsam im Minutentakt die Preise aller Flüge des Unternehmens zum betreffenden Zielairport. Das Gesetz von Angebot und Nachfrage wendet sich gegen den bereits geschädigten Passagier, obwohl es in diesem Fall außer Kraft gesetzt werden müsste. Und das sollte in Zeiten der digitalen Vernetzung insbesondere innerhalb desselben Konzerns eigentlich kein Problem sein. Der Kunde wird solcherart gezwungen den doppelten bis dreifachen Preis des ursprünglich gebuchten Fluges hinzublättern, damit er seinen Zielort erreicht. Ein ursprünglich gebuchter Flug von € 200.- in beide Richtungen schlägt sich dann plötzlich zusätzlich mit 300, 400 oder 500 Euro in eine Richtung nieder.
Das bedeutet, der Preis für den gesamten Flug steigt für den Kunden nun auf 500, 600 oder sogar 700 Euro. Erstattet ihn die Fluggesellschaft den ursprünglich gebuchten Flugpreis von 200.- zurück, so lukriert der Konzern nun trotzdem Mehreinnahmen pro Passagier von 100, 200 oder 300 Euro, für die der Passagier nun zusätzlich aufzukommen hat. Hat der Reisende eine Extraversicherung abgeschlossen, sprudelt das Geld eben aus dieser Quelle. Der Fluggesellschaft kann das egal sein. Dazu kommt, dass das gecancelte Flugzeug ja am Boden bleibt und damit Betriebskosten (Personal, Kerosinkosten, Flughafengebühren) eingespart werden. Auf diese Art und Weise kann ein Konzern seine Einnahmen bei einem gecancelten Flug deutlich erhöhen. Bei einem Ausfall eines Airbuses 320 können sich diese Mehreinnahmen durchaus im fünfstelligen Bereich zu Buche schlagen.
Für ausgefallene Flüge von kleineren Fluggesellschaften, deren Passagiere auf andere Flugunternehmen ausweichen müssen, gilt, was die Kunden und die für sie entstehenden Mehrkosten betrifft, dasselbe Szenario. Die Preise für die ausgefallene Destination steigen auch bei anderen Gesellschaften deutlich an. Da diese Geschäftspolitik auf Gegenseitigkeit beruht, profitieren letztlich alle Gesellschaften von Flugausfällen.
Gecancelte Flüge sind für Passagiere immer unangenehm. Sie führen zu Wartezeiten auf Flughäfen und Hotels, verkürzen Urlaube, schaffen Stress u.v.a.m. Aber die beschriebene Strategie der Airlines führt zusätzlich noch dazu, dass sich diese auf Kosten der ohnedies Geschädigten bereichern. Das ist ein echter Skandal und es ist höchst an der Zeit, dass solchen Machenschaften eindeutige gesetzliche Riegel vorgeschoben werden, etwa durch eine Novellierung der Europäischen Fluggastrechteverordnung. |
Woko vom 3.6.: Die Schweiz diskutiert und stimmt ab, Österreich schläft! |
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Geld bzw. der Wert des Geldes stützt sich überwiegend auf Vertrauen. Egal ob Metallgeld, Papiergeld oder Buchgeld - wir alle vertrauen darauf, dass es auch morgen noch einen Wert besitzt und wir uns dafür etwas kaufen können.
Wie schnell dieses Vertrauen erschüttert werden kann, zeigen unzählige Währungs- und Finanzkrisen, angefangen von der Europäischen Währungskrise 1992, der Mexiko-Krise 1994, der Asien-Krise 1997, der globalen Finanzkrise 2008 bis hin zu staatlichen Krisen wie beispielsweise in Zypern 2013 oder derzeit in der Türkei.
Nach Angaben des IWF gab es von 1970 bis 2011 weltweit 218 Währungskrisen, 147 Bankenkrisen und 66 Staatsschuldenkrisen, also ein Krisenszenario, das dazu führt, dass ein Staat seine Schulden nicht mehr finanzieren kann.
Aber worauf stützt sich dieses Vertrauen in den Geldwert? Auf die Märkte, die Banken, den Staat? In letzter Konsequenz wohl auf den Staat, wie vor allem die Finanzkrise gezeigt hat. Märkte und Banken sind auf Gewinn ausgerichtet und orientieren sich an einem grenzenlosen Wachstum, welches es in Wirklichkeit nicht gibt. Dabei werden Gewinne privatisiert, also eingesteckt, Verluste aber verstaatlicht, also dem Steuerzahler umgehängt.
Die ungeheuren Geldmengen, welche hier in Umlauf gerieten, sind das Resultat einer Geldschöpfung durch die Banken selbst. Sie erzeugen Geld aus dem Nichts, um damit selbst zu spekulieren oder um Kredite zu vergeben. In Europa sind ca. 84% der Geldmenge kein echtes Geld, also kein direktes Zahlungsmittel, sondern Buch- bzw. Giralgeld. Nur ein sehr geringer Teil dieses Geldes kann von den Banken in Echtgeld umgewandelt werden, weil sie selbst ja kaum über solches verfügen. Daher würde auch die gleichzeitige Auszahlungsforderung von sehr vielen Bankkunden Ihr Sparbuch oder Ihr Gehaltskonto betreffend zum Zusammenbruch der Banken und des Systems führen. Das sich am Konto befindende Geld würde sofort gesperrt werden, denn interessanter Weise ist dessen Eigentümer nicht der Kunde, sondern die Bank. Auch die sogenannten Einlagensicherungen des Staates könnten so einen Währungszusammenbruch niemals auffangen.
Die Banken selbst sind sich der Gefahr ihrer Machenschaften selbstverständlich bewusst, daher wickeln sie ihren eigenen bankeninternen Geldverkehr mit Echtgeld ab und greifen dabei auf ihre (echten) Reserven zurück. Nur den Kunden gegenüber arbeiten sie überwiegend mit Buchungsgeld, da das Risiko dafür letztlich der Kunde selbst trägt und nicht die Bank.
Was liegt also näher, als über dieses krisenanfällige Geldsystem nachzudenken. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass Regierungen und Banken aus der Finanzkrise so gut wie nichts gelernt haben und die nächsten Krisen des Systems bevorstehen. Genau diese wichtige Diskussion geschieht derzeit in der Schweiz, wo die Bevölkerung am 10. Juni im Rahmen einer Volksabstimmung über die Einführung eines Vollgeldsystems entscheidet. Im Wesentlichen beruht dieses darauf, dass Geld einzig und allein durch die Nationalbank geschöpft werden kann und diese eine Kontrolle über die Geldmenge hat. Das hätte u.a. auch zur Folge, dass alles im Umlauf befindende Geld, auch jenes auf den Bankkonten, echtes Geld, also ein Zahlungsmittel ist.
Wie gesagt: Die gerade in Geldfragen für konservativ gehaltene Schweiz lässt die Bevölkerung per Volksentscheid darüber abstimmen, ob die Regierung einen Wandel im Geldsystem vollziehen soll, welcher weniger krisenanfällig und mehr im Sinne eines Gemeinwohles, aber auch des einzelnen Bürgers wäre. In Österreich diskutiert diese Regierung nicht einmal darüber und verschläft wieder einmal zukunftsweisende Entwicklungen. Schade! |
Woko vom 27.5.: Geht Ludwig auf FPÖ-Kurs? |
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Der neue Wiener Bürgermeister Michael Ludwig scheint zwei Themenbereiche bis zu den Landtagswahlen 2020 forcieren zu wollen: Sicherheit und Heimat. Er begibt sich mit dieser Schwerpunktsetzung auf ein prinzipiell gefährliches Terrain, denn auf den ersten Blick sind dies nämlich typische FPÖ-Themen und vielerorts hört man schon die ersten Stimmen, dass der neue Bürgermeister einen populistischen Rechtsschwenk vollziehe, um bei der nächsten Wahl FPÖ-Stimmen zurückzugewinnen.
Nun ist das Sicherheitsbedürfnis der Menschen schon nach Maslow ein Grundbedürfnis. Der amerikanische Psychologe meint damit das Bedürfnis der Menschen nach materieller und beruflicher Sicherheit, also Wohnen und Arbeit. Aber auch Geborgenheit und Schutz der Person sowie Angstfreiheit und das Bedürfnis nach Ordnung und Struktur sind darunter zu verstehen. Aber was bedeutet diese Sicherheit in einer globalisierten Welt, in welcher Weise geht man mit den Ängsten und Sorgen der Bürger um, wie schafft man Strukturen, welche den Einzelnen schützen, ihn in seiner Freiheit jedoch nicht einschränken?
Ludwig spricht von einer „Hausordnung für die Stadt“, welche Sanktionsmöglichkeiten enthält. Als Beispiel dafür führt er ältere Menschen an, die sich im Verkehr nicht mehr sicher fühlen würden. Was bedeutet das nun? Eigene Gehstreifen für ältere Menschen, Verbannung des Verkehrs rund um Seniorenheime, Ausgangssperre für die Älteren zu Verkehrsspitzenzeiten? Welche Sanktionsmöglichkeiten soll es für wen geben? Strafen für die Älteren, wenn sie angeführte Anordnungen missachten, Strafen für die Autofahrer, wenn sich alte Menschen unsicher fühlen oder gar Strafen für Politiker, wenn die von ihnen eingeführten Regeln nicht den erwünschten Effekt haben? Es mangelt derzeit noch an der Konkretisierung des Vorhabens.
Oder aber besteht der politisch erwünschte Effekt gar nicht in einem erhöhten Sicherheitsgefühl der älteren Menschen im Straßenverkehr, sondern in einer erhöhten
Bereitschaft der Zustimmung zum Vorschlag selbst, welche sich am Wahltag im Stimmverhalten der älteren Mitbürger ausdrückt?
Ein „Sicherheitsprojekt“ hat Ludwig bereits umgesetzt: das Alkoholverbot am Praterstern.
Und er begründet es damit, dass ihm Frauen, die „sich nicht wohl fühlen“ wichtiger seien als „aggressive Alkoholiker“. Zweifelsohne lässt sich mit dieser Maßnahme die örtlich gegebene Sicherheit am Praterstern beeinflussen, das grundsätzliche Problem von 340000 Alkoholkranken und Obdachlosigkeit in Österreich wird dadurch allerdings nicht gelöst. Vielmehr wird es ausgelagert. Auch dieses Sicherheitskonzept scheint vielfach mangelhaft zu sein.
Noch komplizierter stellt sich die Sache beim Heimat-Begriff dar. Er ist so unterschiedlich besetzbar, sowohl auf Gefühls- als auf Verstandesebene, er wurde und wird vielfältig politisch missbraucht. In der Geschichte hat der Begriff zahlreiche Wandlungen durchlaufen.
In der ursprünglichen Bedeutung war Heimat Wohnsitz und bezeichnete den engsten Lebensraum des Menschen, welcher später als Rechtsbegriff eng mit dem Besitz von Haus und Hof verbunden war. In der Zeit der Industrialisierung und der damit aufkommenden Mobilität der Arbeiter wurde Heimat zunehmend zu einem Wertbegriff und wurde vor allem für das gebildete Bürgertum zum kritischen Bewusstsein gegenüber einer Realität, die von zunehmender Verstädterung geprägt war. Heimat wurde zum Inbegriff der Entwurzelung des Menschen aus seiner vertrauten Umgebung, hervorgerufen durch immer rasantere gesellschaftliche Veränderungen. Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt sich als Reaktion auf die territoriale Zersplitterung in Deutschland die enge Verbindung des Begriffs mit dem Nationalgefühl bzw. dem Staatsgebilde, welches bei Bedrohung auf die Unterstützung der Bürger baute. Nach dem 1. Weltkrieg begann die rassistisch und aggressiv besetzte Umdeutung des Begriffs, der im Nationalsozialismus seine unheilvolle Vollendung fand. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts prägten vor allem Vertriebenenverbände und Landsmannschaften den Begriff und verbanden ihn mit ihrem erlittenen Schicksal. Die Folge war ein mit Symbolen besetzte Vorstellung von Heimat, welche sich dem Fortschrittsprozess zu entziehen suchte. Das 21. Jahrhundert bemüht einen äußerst vielfältigen Heimatbegriff, einerseits als Reaktion auf Veränderungen in einer globalisierten Welt, andererseits als Abgrenzung gegen das Fremde. Das freiheitliche Publikationsorgan „Die Aula“ besetzt einen nationalistischen Heimatbegriff, der immer wieder fremdenfeindliche und rassistische Ressentiments bedient.
Um welchen Heimat-Begriff geht es Ludwig also? Der Neo-Bürgermeister hat Recht, wenn er betont, dass weder Sicherheit noch Heimat rechte Themen sind. Aber es ist ein Faktum, dass gerade rechte Politiker in den letzten Jahren auf diese Begriffe gesetzt haben und mit einem durchaus problematischen Verständnis davon Wahlen gewonnen haben. Will sich der Bürgermeister nun diesem Heimat-Verständnis, welches das Trennende vor das Gemeinsame stellt, das Zukünftige durch das Gestrige zu ersetzen sucht, annähern und solcherart auf Wahlkampfstimmentour gehen, dann wird er der gesellschaftlichen Entwicklung in dieser Stadt keinen guten Dienst erweisen. Geht er aber andere Wege, wie sie beispielsweise vom Philosophen Ernst Bloch vorgezeichnet wurden, dann können seine Ankündigungen einen Sinn im Sinne eines besseren Miteinanders in unserer Stadt bekommen.
Bloch verstand Heimat nämlich als eine realistische Utopie, die es zu errichten gilt, an der zu bauen ist, damit sich der Mensch nicht mehr fremd ist : „Die wirkliche Genesis ist nicht am Anfang, sondern am Ende, und sie beginnt erst anzufangen, wenn Gesellschaft und Dasein radikal werden, das heißt sich an der Wurzel fassen. Die Wurzel der Geschichte aber ist der arbeitende, schaffende, die Gegebenheiten umbildende und überholende Mensch. Hat er sich erfasst und das Seine ohne Entäußerung und Entfremdung in realer Demokratie begründet, so entsteht in der Welt etwas, das allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat.” (Bloch, Ernst: Das Prinzip Hoffnung. Bd. 3. Frankfurt/Main 1969, S. 1628)
In diesem Sinne könnte dem Heimatbegriff von Ludwig, von der SPÖ insgesamt in Abgrenzung zur FPÖ, ein neuer Atem eingehaucht werden. Dass ihm und der gesamten SPÖ das gelingen möge, das wäre Ludwig und der Bevölkerung dieser Stadt und des Landes zu wünschen.
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Woko vom 20.5.: Lehrlinge im Asylverfahren gefährden keinen Rechtsstaat |
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Geht es um den Status von Flüchtlingen, setzt diese Regierung bestehende Gesetze gnadenlos um bzw. sie schafft neue, um Asylsuchenden das Leben in Österreich zu erschweren. Unter anderem geht es dabei auch um die Gepflogenheit der Regierung, Flüchtlinge, die gerade eine Ausbildung in einem Mangelberuf absolvieren, bei einem negativen Asylbescheid unverzüglich abzuschieben.
Die Möglichkeit, in einem Mangelberuf eine Lehre zu absolvieren, besteht für Asylsuchende seit 2015. Ganz uneigennützig ist das Angebot natürlich nicht, denn - wie die Bezeichnung „Mangelberuf“ schon verrät - unsere Wirtschaft benötigt nämlich dringend Arbeitskräfte in gewissen Bereichen, welche jährlich auf Grundlage der Mangelberufsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erstellt wird. Da finden sich für 2018 beispielsweise Mangelberufe wie
Dreher, Dachdecker, Fliesenleger, Bautischler, Schweißer, Zimmerer, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger u.a.m.
Die österreichische Politik hat es seit Jahren verabsäumt dafür Sorge zu tragen, dass solche Mangelberufe nicht entstehen. Sie muss sich den Vorwurf gefallen lassen, im bildungs- und ausbildungspolitischen Bereich die für den Arbeitsmarkt notwendigen Weichenstellungen verabsäumt zu haben. Und das in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit!
Durch die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte ist nun selbst Drittstaatsangehörigen, also Bürgern außerhalb der EU, ein Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt möglich. Warum sollte es daher nicht möglich sein, dass den sich in einer Lehrausbildung befindenden Asylwerber, also jene, die bereits gut integriert sind, trotz eines negativen Asylbescheides der Abschluss ihrer Lehre gestattet wird.
In Deutschland ist das eine Selbstverständlichkeit. Mehr noch, sie dürfen dort nicht nur ihre Lehre abschließen, sondern sie können darüber hinaus noch weitere zwei Jahre im Betrieb arbeiten. Das ist nicht nur human, das ist vernünftig.
Aber Österreich ist anders. Hier beruft sich eine FPÖ-Außenministerin im Falle von negativen Asylbescheiden von sich in Ausbildung befindenden Asylanten auf den Rechtsstaat und schiebt diese ab. Das ist nicht nur weniger human, das ist auch unvernünftig. Denn es bedeutet nicht nur, dass Betriebe das in die Ausbildung von Jugendlichen investierte Geld beim Fenster hinausschmeißen, es bedeutet auch, dass sie sich wieder auf die Suche nach Mangelfachkräften machen müssen, und das mitunter wiederum in Drittländern.
Selbstverständlich ist ein Asylverfahren, wie Kneissl sagt, ein „rechtsstaatliches Verfahren“, auch wenn es nach wie vor zu lange dauert. Trotzdem hindert die Regierung niemand daran, für die genannten Fälle aufenthaltsrechtliche Lösungen zu finden, damit die Betroffenen ihre Ausbildung zumindest abschließen können. Den Rechtsstaat gefährdet eine solche Lösung in keiner Weise.
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