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Also doch auch neue Windräder? (20.10.25)
In den von der EVN in den Gemeinden veranstalteten so genannten Informationsveranstaltungen wurde seitens des Energieversorgers immer wieder beteuert, die geplante 110kV-Freileitung hätte überhaupt nichts mit den vorhandenen Windrädern in der Umgebung bzw. mit neuen Projekten zur Energieerzeugung durch Windkraft zu tun.
Aber warum gibt es dann bereits jetzt Anfragen seitens der W.E.B. energy an Grundbesitzer, den Windpark Thaya durch Erdkabel, welche durch die abgefragten Grundstücke führen sollen, an das geplante neue Netz anzuschließen?
Warum hört man von Bestrebungen, auch vom Predigtstuhl her seitens der EVN ähnliche Vorhaben tätigen zu wollen?
Ist die 110kV-Freileitung nur der Beginn für eine Windradexpansion in unseren Gemeinden? Also hässliche Strommasten und Windräder - zwei Fliegen auf einem Schlag. Es sieht so aus.
Stellungnahme zum Projektvorhaben von Univ.Prof. Dr. Manfred Maier vom 22.9.2025 (18.10.25)
Univ. Prof. Dr. Manfred Maier Umweltorganisation Pro Thayatal Obmann Ellends 31 3812 Groß Siegharts Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya Aignerstraße 1 3830 Waidhofen/Thaya
Ellends, 22.9.2025
Betrifft: Netz NÖ GmbH 110 kV Doppelleitung Groß Siegharts-Karlstein Verfahrenskundmachung vom 25.8.2025, GZ WTW2-NA-2529/001
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Verein PRO THAYATAL (ZVR-Zahl 499603699) ist per Bescheid des BMNT vom 31.07.2019 (GZ: BMNT-UW.1.4.2/0108-I/1/2019) eine nach § 19 Abs. 7 UVP-G anerkannte Umweltorganisation (UO). Mit Bescheid vom 14.07.2022 des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, GZ 2022-0.432.834, wurde die Anerkennung überprüft und für weitere drei Jahre verlängert. Ein weiterer Verlängerungsantrag wurde vom BMLUK mit Bescheid vom 14.7.2025 (GZ 2025-0.432.608) genehmigt und der Tätigkeitsbereich auf ganz Österreich erweitert.
Die Netz Niederösterreich GmbH hat bei der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya einen Antrag auf Feststellung, dass das Projekt weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes führen kann (§ 10 Abs. 2 NÖ Naturschutzgesetz 2000) gestellt. Der Netzentwicklungsplan der Netz - NÖ GmbH sieht eine Inbetriebnahme im Jahr 2030 vor.
Dieses Verfahren gemäß § 27b Abs.2 NÖ Naturschutzgesetz wurde nunmehr von der Behörde kundgemacht (WTW2-NA-2529/001).
Die UO Pro Thayatal nimmt zum genannten Projekt im Folgenden fristgerecht Stellung.
Sachverhalt: Die Netz NÖ GmbH plant eine 110-kV-Doppelleitung /Freileitung vom Abzweigmast Groß-Siegharts zum neu zu errichtenden Umspannwerk Karlstein. Die Freileitung erstreckt sich auf einer Länge von 8,5 km, verläuft dabei überwiegend über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Der genaue Verlauf der Trasse und die Anzahl der erforderlichen Masten ist derzeit nicht bekannt. Dabei wird das FFH-Gebiet AT1201A00 Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft entlang der Thaya überspannt. Einer der beiden nächstgelegenen Masten (21 und 22) auf dem GSN 251, KG Speisendorf wird innerhalb von etwa 25 m zum Schutzgebiet errichtet.
Mangelhafte oder fehlende Angaben und Daten für das Projekt:
Konkrete Angaben über die gegenwärtige Kapazitätsauslastung der Leitungen im Raum Karlstein und Zahlen über die erwartete Entwicklung des Bedarfes bzw. der Einspeisung fehlen. Im Umfeld von Karlstein gibt es keine Vorhaben im Rahmen des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ. Es ist infrage zu stellen, dass für die Stromerzeugung von kleinen Photovoltaikanlagen, die künftig eher nur für den Eigenverbrauch errichtet werden, eine 110-kV-Doppelleitung erforderlich sein sollte. Die Umsetzung eines im nahegelegenen Hardwald möglichen Windparkprojekts ist aus naturschutzfachlicher Sicht sehr fraglich. Die Einspeisung des dort vielleicht erzeugbaren Stroms könnte auch im UW Waidhofen an der Thaya stattfinden.
Im Managementplan des FFH-Gebietes Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft werden auch Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (Mopsfledermaus und Großes Mausohr) sowie zahlreiche Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie erwähnt (z. B. Fischadler, Schwarzstorch, Seeadler, Weißstorch, verschieden Wasservögel). Ein in der Nähe liegender Horst des Seeadlers, in dem seit Jahren erfolgreich gebrütet wird, ist dokumentiert. Der Seeadler (bis zu vier Seeadler im Familienverband) wird regelmäßig durch die Bevölkerung gesichtet. Die Flugwege und das Fluggebiet der Seeadler befinden sich im unmittelbaren Nahebereich zur geplanten 110-kv Leitung, als auch im erweiterten Gebiet um Pommersdorf, Speisendorf und Mostbach. Auf den gesichteten Flugrouten zwischen den bewirtschafteten Teichen in Pommersdorf und Speisendorf müsste die geplante Freileitung immer wieder überflogen werden.
Angaben dazu fehlen; darüber hinaus fehlt eine aktuelle Kartierung, da möglicherweise noch andere streng geschützte Vogelarten die Leitungstrasse und die Thayaauen als Lebensraum nutzen bzw. als Nahrungsraum frequentieren (zum Beispiel Wiesenweihe).
Sonderfall Kornweihe: Im Managementplan wird auch die Kornweihe als Schutzgut des gegenständlichen Europaschutzgebietes angeführt. Die Trassenführung könnte daher durch ein faktisches Vogelschutzgebiet verlaufen.
Zurzeit liegt nur ein (naturschutzfachliches) Gutachten des Amtssachverständigen Bezirksforsttechniker Dipl. Ing. Nöbauer vor, das sich auf die Auswirkungen des Vorhabens auf den Bewuchs und die Schutzgüter Fischotter, Frauennerfing und Bachneunauge beschränkt. Das 3- seitige Gutachten (davon 1 Seite Befund und Gutachten) kommt zum Schluss, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter zu erwarten ist. Dieses Gutachten ist mangelhaft, da wesentliche Schutzgüter, die ihren Lebensraum oder ihr Nahrungshabitat in der Nähe oder entlang der Thaya haben, nicht behandelt werden (siehe voriger Punkt). Es fehlen weiter Angaben und fachkundige Gutachten insbesondere zu den Schutzgütern - Fläche und Boden: Verbrauch, Versiegelung, Zuwegung, etc….insbesondere vom Projekt betroffene BEAT- Flächen (Bodenbedarf für die Ernährungssicherheit in AT)
- Humanmedizin: Nähe der Freileitung zu bewohnten Gebäuden, mögliche Gefährdung der Gesundheit von Anrainern durch Elektromagnetische Felder
- Landschaftsbild: Besondere Bedeutung kommt u.a. der Winterlindenallee zu: Diese über 40 Jahre lang unter Schutz stehende Baumallee ist nicht nur ein landschaftsprägendes Element, sondern ein ökologisch und kulturhistorisch bedeutsames Naturdenkmal mit überregionalem Seltenheitswert. Eine Überspannung durch eine Hochspannungsfreileitung würde das Denkmal in seiner Sichtwirkung und Integrität direkt beeinträchtigen. Die Errichtung von Masten im Umfeld, der regelmäßige Rückschnitt der Bäume auf etwa 50m Breite, die Befahrung während der Bauarbeiten und die dauerhafte Präsenz der Leitung stellen einen gravierenden Eingriff dar. Ein solches Vorgehen widerspricht eindeutig dem Schutzauftrag des Naturdenkmals. Das Land Niederösterreich führt dazu aus: „An ihnen dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die nicht der Erhaltung des Naturdenkmals dienen." Die geplante Leitung steht im Widerspruch zu diesem Schutzgebot. Ihre Umsetzung würde ein denkmalrechtlich geschütztes Naturdenkmal nachhaltig kontaminieren. Hier fehlen Vorschläge oder Auflagen zur Schonung des Landschaftsbildes; außerdem spricht diese Gegebenheit sehr für eine Alternative.
- Erholungswert der Landschaft: Die Winterlindenallee ist zudem ein beliebter Wander- und Radweg im Naherholungsgebiet der Region. Sie wird regelmäßig und gerne von Touristinnen und Touristen sowie Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Mehrere bekannte Rad- und Wanderrouten führen durch die Allee - darunter die Kamp-Thaya-March-Radroute, die Ruinen-Radroute, der Waldviertel-Radweg sowie die gekennzeichneten Wanderwege „Tut gut" und der Grasel Weg. Die visuelle Dominanz der Hochspannungsmasten, erforderliche Rodungen und Schneisen sowie der Verlust ungestörter Natur- und Lebensräume stellen massive Eingriffe auch in die Erholungsfunktion der Landschaft dar. Auch dieser Aspekt unterstreicht die Notwendigkeit einer umweltverträglicheren Trassenführung.
Dazu das BVwG 13.9.2021, W109 2220586-1/414E:
„An die Erheblichkeitsprüfung ist demnach ein strenger Maßstab anzusetzen. Sie hat unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erfolgen. Sämtliche Gesichtspunkte des Planes oder Projekts sind zu ermitteln, die für sich oder in Verbindung mit anderen Plänen und Projekten die für das betreffende Gebiet festgelegten Erhaltungsziele beeinträchtigen könnten. Die Erheblichkeitsprüfung ist rechtswidrig, wenn sie lückenhaft ist und keine vollständigen, präzisen und endgültigen Feststellungen enthält, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der kumulativen Auswirkungen von Plänen oder Projekten mit der Gesamtheit aller in Betracht zu ziehenden anderen Pläne oder Projekte auszuräumen. Es müssen jedenfalls aktuelle Daten zu den Lebensräumen und geschützten Arten vorhanden sein (BVwG 13.9.2021, W109 2220586-1/414E).“
Über das Zusammenwirken mit anderen (auch nicht gleichartigen) Plänen und Projekten wird nichts angegeben. Das Ergebnis einer solchen Prüfung ist jedoch essenziell für die Beurteilung des gegenständlichen Vorhabens.
Obwohl eine Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes mit möglicherweise erheblichen nachteiligen Wirkungen auf den Erhaltungszustand von unionsrechtlich relevanten Schutzgütern vorliegt, wurden keine zumutbaren Alternativen untersucht. Das Umspannwerk Waidhofen an der Thaya bildet einen zentralen Netzknoten, in dem drei 110-kV-Leitungen münden. Es ist daher fraglich, ob ein weiteres Umspannwerk in der Nähe tatsächlich notwendig ist. Vielmehr wäre eine Ertüchtigung des verkabelten Nieder- und Mittelspannungsnetzes zu prüfen.
Als die Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende Alternativen kommen grundsätzlich Planungs-, Standort- oder Ausführungsvarianten (wie beispiels-weise Größenordnung und Umfang) in Betracht (vgl. VwGH 24.2.2006, 2005/04/0044 und die dort zitierte Literatur, VwGH 20.11.2014, 2011/07/0244, sowie Europäische Kommission-GD Umwelt, Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete, 2001, S 32 f.).
Vögel (insbesondere Jungvögel) können durch Kollisionen mit Seilen und Masten oder durch Stromschläge verletzt oder getötet werden. Auflagenvorschläge zur Minderung bzw. Vermeidung fehlen.
Die Richtlinie EU 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) sieht im Artikel 15e (1) a) vor, dass Netzprojekte Natura 2000 Gebiete zu meiden haben. Dies ist bei dem gegenständlichen Vorhaben von besonderer Bedeutung, da eine alternative Versorgung von Karlstein an der Thaya durch verkabelte Leitungen vom Umspannwerk Waidhofen an der Thaya technisch möglich ist.
Schlussfolgerung und Anträge
Aufgrund der bisher vorgelegten, mangelhaften Unterlagen ist eine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern innerhalb und in der Nähe des Europaschutzgebiets nicht ernsthaft zu beurteilen und daher nicht auszuschließen. Das BVwG hat in seinem Erkenntnis betreffend die S8 Marchfeld Schnellstraße vom 13.9.2021, W109 2220586-1/414E, ausgeführt, dass jeder vernünftige Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen auf das Europaschutzgebiet ausgeräumt sein muss.
Pro Thayatal beantragt daher, den gegenständlichen Antrag der Netz - NÖ GmbH wegen mangelhafter Unterlagen abzuweisen. In eventu wird die Durchführung einer umfassenden Erheblichkeitsprüfung über die Auswirkungen des Vorhabens selbst und im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten beantragt. Darüber hinaus sind vorhandene Alternativen zu prüfen. Aufgrund der bereits jetzt erkennbaren naturschutzfachlichen Gegebenheiten, insbesondere des wahrscheinlich vorliegenden faktischen Vogelschutzgebiets, ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben.
Umweltorganisation Pro Thayatal
Univ. Prof. Dr. Manfred Maier Ing. Alfred Schmudermayer
Obmann Schriftführer |

