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Zur Zeit sind keine Einträge vorhanden!Woko vom 11.12.24: Wer zahlt für Insolvenzen und Konkurse? |
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Wer zahlt für Insolvenzen und Konkurse?  Die letzten Wochen und Monate waren in Österreich überschattet von einigen Insolvenzen und Konkursen großer Wirtschaftsbetriebe: Signa, Kika/Leiner, KTM, um nur die bekanntesten zu nennen. Es geht dabei nicht nur um den Verlust von Arbeitsplätzen in großer Zahl, nicht nur um Milliardenbeträge an Schulden, sondern insbesondere auch um die Frage, wer denn schließlich und endlich für diese Schuldenberge aufzukommen hat.  Sind die Gründe für diese Firmenpleiten höchst unterschiedlicher Natur und steht auch die Aufsichtspflicht durch die Aufsichtsräte über etliche Unternehmen zur Diskussion (Verstöße dagegen sowie etwaige kriminelle Machenschaften müssten Aufgabe der Justiz sein), so ist es politische Gepflogenheit geworden, in Abrede zu stellen, dass es insbesondere die Steuerzahler sind, welche die Folgen dieser Pleiten auszubaden haben. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen.  Selbstverständlich sind es auf Grund der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen die Bürger und damit die Steuerzahler, die für diese Milliardenverluste aufzukommen haben, und das in unterschiedlicher Weise.  Da wären zunächst einmal die Kosten für all jene Arbeitnehmer, die nun ihren Arbeitsplatz verloren haben. Eine beträchtliche Anzahl von ihnen wird aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage so schnell keinen neuen Arbeitsplatz finden. Entweder sie landen in der Arbeitslosigkeit oder aber müssen umgeschult werden. In beiden Fällen belasten sie unser Sozialsystem und verursachen dort Kosten. Diese finanzielle Belastung trifft also den Staatshaushalt und damit auch alle Bürger.  Häufig sind es naturgemäß Banken, die bei diversen Insolvenz- bzw. Konkursverfahren um Geld umfallen. Ob sie dabei die Kredite fahrlässig oder nicht vergeben haben, spielt dabei zunächst keine Rolle, denn die Bankinstitute geben die dadurch entstehenden Kosten einfach an ihre Kunden, also an die Bürger, weiter. Sind die ausstehenden Beträge so hoch, dass selbst der Fortbestand des Geldinstitutes gefährdet ist, bemüht man sich um staatliche Hilfen, also wiederum um Steuergeld.  Nicht selten leiten Betriebsinhaber erzielte Gewinne in guten oder scheinbar guten wirtschaftlichen Zeiten in Stiftungen weiter, in denen alleine in Österreich an die 75 Milliarden liegen. Im Pleitefall gibt es auf diese Vermögen keinen Zugriff mehr. Sie sind zum Privatvermögen geworden. Auf diese Art und Weise fallen zahlreiche Gläubiger, Zulieferer, aber auch Kunden, um die ihnen zustehenden Gelder um und geraten selbst in wirtschaftliche Problemlagen, welche wiederum Konsequenzen für den Arbeitsmarkt sowie den Staatshaushalt, letztlich also für den Bürger und Steuerzahler, haben.  Erzielte Gewinne werden häufig auch in Steuroasen, in ausländischen Bankinstituten deponiert oder aber in andere Firmengeflechte weitergeleitet, um sie im Fall des Falles rechtzeitig dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu entziehen.  Es wird stets nach der Devise „Gewinne abschöpfen“, also privatisieren, und „Verluste verstaatlichen“, also der Allgemeinheit überlassen, vorgegangen. Überwiegend sind es die vorliegenden Gesetze, welche diese Vorgangsweisen auch legalisieren. Dazu gesellen sich mitunter auch kriminelle Machenschaften, welche offensichtlich nur in Ausnahmefällen juristisch aufgearbeitet werden und für die Betroffenen zu Konsequenzen führen. Und die etablierte Politik denkt überhaupt nicht daran, diese Gesetze zu verändern, weil sie ein gewichtiger Bestandteil einer Umverteilung des volkswirtschaftlichen Vermögens von der Masse der Bevölkerung hin zu wenigen Privilegierten sind. |