Veranstaltungen und Termine
Zur Zeit sind keine Einträge vorhanden!Aktuelles Thema: Alles wie gehabt - Vertuschen und Verbergen! |
 Alles wie gehabt - Vertuschen und Verbergen!  In einem ZiB2 - Interview mit Armin Wolf vom 29.10.117) übte der Leiter der Finanzprokuratur, Dr. Wolfgang Peschorn, heftige Kritik an der Aufarbeitung dieses größten Insolvenzverfahrens seit Bestehen der Zweiten Republik. Insgesamt geht es dabei um Gläubigerforderungen in der Höhe von 25 Mrd. Euro. Doch viele Milliarden scheinen sich in Luft aufgelöst zu haben. Rene Benko selbst ist ebenso wie zahlreiche Teilfirmen des Signa-Konstrukts insolvent und gilt als mittellos. Es wird jedoch vermutet, dass er große Geldbeträge in zwei Familien-Stiftungen transferiert hat, wie etwa die Laura-Privatstiftung, zu deren Begünstigten Benkos Mutter zählt, und so indirekt sehr wohl über große Geldmittel verfügt. Peschorn übt Kritik an allen gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang mit der Klärung, sowohl im Bereich der Strafverfahren als auch im Umfeld der Insolvenzverfahren. Der Masseverwalter kläre wesentliche Fragen nicht, beispielsweise, die Rolle Benkos selbst, dessen Vermögensverhältnisse u.a.m.  Auch was die bemerkenswerte Untätigkeit zahlreicher Gläubiger betrifft, sei diese nach Peschorn u.U. damit zu erklären, dass sie selbst wohl befürchten, ihre Tätigkeiten in den Vorständen und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit verantwortungslosen Investitionen innerhalb des Signa-Geflechts könnten an die Öffentlichkeit gelangen. Der Insolvenzverwalter komme seiner Aufgabe nicht nach und es bestehe die Gefahr, dass Vermögensteile still und heimlich in andere Konstruktionen transferiert werden.  Neben den rund 30 Mio Euro an Steuerschulden, welche der Staat von Benko einzutreiben versucht, befragte Armin Wolf den Leiter der Fnanzprokuratur aber auch zur Inseratenaffäre, wo es für den Staat ebenfalls um ca. 3 Mio Euro Schadensrückzahlung geht. Wolf wollte von Peschorn nun wissen, warum dieser nur Thomas Schmid, Sabine Beinschab und den Expressechef des Finanzministeriums klage und nicht auch die Profiteure des Deals, wie die ÖVP, einige Funktionäre der Partei sowie die Zeitungen, welche von den Inseraten profitiert hätten. Diese seien ja auch im Strafverfahren beschuldigt. Peschorn bezog sich auf eine interne Untersuchung, angeregt durch die ÖVP, also durch jene, die selbst als Beschuldigte gelten bzw. in deren Umfeld agieren, und meinte, diese Untersuchung habe ergeben, dass nur die genannten drei Personen zivilrechtlich belangt werden sollten.  Ob diese Sichtweise des obersten Chefs der Rechtsvertretung der Republik alle juristischen Möglichkeiten einer Schadenswiedergutmachung nun ausreizt, muss bezweifelt werden. Fest steht jedenfalls, dass dadurch Parteifreunde und andere Personenkreise aus dem juristischen Schussfeld genommen werden.  Knapp einem Monat nach den Nationalratswahlen fand nun auch der Prozess des Ehepaars Bohrn Mena gegen die GRÜN-Mandatarin Lena Schilling statt, in welchem das Ehepaar die mittlerweile zur Europa-Abgeordneten avancierte Lena Schilling auf Widerruf ihrer unwahren und rufschädigenden Behauptungen geklagt hatte. Die Verhandlung, zu der Schilling selbst nicht erschienen war, weil sie offensichtlich in Brüssel unabkömmlich sei, fand im Bezirksgericht Innere Stadt unter der Richterin Andrea Zlöbl statt.  Nun, obwohl der Anwalt der Kläger zunächst auf Widerruf drängte, setzte die Richterin nach Aussage von Prozessbeobachtern alles daran, einen Vergleich zu erzielen. Der Richterin ging es offensichtlich darum, das öffentliche Interesse an der Angelegenheit nicht wieder aufflammen zu lassen. 118)  Um einen solchen Vergleich zu erzielen, zog die Richterin alle Register. Sie ließ sich sogar dazu herab, während einer Verhandlungsunterbrechung als Privatperson mit dem Publikum über das Wesen von gerichtlichen Einigungen zu referieren und zu diskutieren. Schließlich wurde ein Vergleich erzielt, über dessen Inhalt Stillschweigen bewahrt wird, das Verfahren wird auf ewige Zeiten eingestellt.  Aber genau das ist ja der springende Punkt: Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Personen sie in wichtigen politischen Ämtern repräsentieren. Das ist nicht nur entscheidend für das Funktionieren von Demokratie und Transparenz, es ist sogar wesensbestimmend für die Art und Weise des Vorgehens der Justiz. Sie hat ein Recht darauf zu erfahren, ob Lena Schilling nun eine notorische Lügnerin ist, die bereit ist für den eigenen Karriereweg selbst strafrechtlich relevante Verstöße in Kauf zu nehmen, oder aber nicht. Diese Chance wurde der Öffentlichkeit nun von der Richterin Andrea Zlöbl genommen.  Es ist eine bedauernswerte Tatsache, dass bestimmte Mechanismen der Vertuschung von Sachverhalten, der Irreführung der Bevölkerung, der Einflussnahme auf juristische Verfahren seit Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil der Politik in Österreich sind. Daran haben auch die letzten Wahlen nichts geändert bzw. es wird keine Veränderung daraus resultieren.  Gerhard Kohlmaier, 2.11.2024 www.steuerini.at  117) ZiB2-Interview mit dem Chef der Finanzprokurator, Dr. Wolfgang Peschorn, https://on.orf.at/video/14248950/zib-2-vom-29102024, (Abfragedatum: 31.10.2024) 118) Manfred Seeh: Widerrufsklage gegen Lena Schilling: Richterin drängte auf Vergleich, Die Presse, 24.10.2024, https://www.diepresse.com/19002747/widerrufsklage-gegen-lena-schilling-richterin-draengte-auf-vergleich, (Abfragedatum: 1.11.2024) |