Kommentar vom 23.2.2020: Nur a Geld, nur a Geld, ist... Drucken E-Mail

 

Geld als Zahlungsmittel in Form von Münzen gab es bereits im 6.Jh.v.Chr. Papiergeld wurde im 11. Jh. in China eingeführt. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich insbesondere im geschäftlichen Zahlungsverkehr das so genannte Buch- oder Giralgeld, also Geld, das Banken in Form von Zahlen auf ihren Konten und in ihren Büchern darstellen. Letzteres macht heute bereits in Europa ca. 90% des gesamten Geldbestandes aus, in den USA ist der Anteil noch höher.

Heute werden immer mehr Geldtransaktionen bargeldlos und elektronisch durchgeführt. Banken drängen auf Online-Banking, sie bestrafen Kunden, welche noch mit Bargeld Zahlungen durchführen mit hohen Gebühren, das Beheben von Bargeld am Bankomat und selbst am Bankschalter wird zunehmend gebührenpflichtig. Sparguthaben sollen in Zukunft mit Negativzinsen bedacht werden. Die 500-Euro-Banknote ist mittlerweile abgeschafft, nun sollen auch die Centmünzen eingestampft werden.

Inzwischen sind Schweden und andere skandinavische Länder Vorreiter im bargeldlosen Geldverkehr. Ab 2030 soll der Bargeldverkehr in Schweden endgültig der Vergangenheit angehören. Aber auch in Deutschland wurden 2019 erstmals mehr Geldtransaktionen mit Karten durchgeführt als in barer Münze. Auch Österreich folgt diesem weltweiten Trend, obwohl hierzulande der Bargeldverkehr im europäischen Durchschnitt noch sehr beliebt ist. Zahlungen mit Kredit- und Bankomatkarte sowie mit Handy oder online-Überweisungen sind auch hier im Vormarsch.

Der deutsche Schauspieler Mario Adorf bezeichnete in einem „Stern“-Interview 1996 den einzigen Wert des Geldes in der Erringung von Unabhängigkeit. Doch wie ist es um diese „Unabhängigkeit“ des Individuums heutzutage bestellt, wenn es um die Verfügbarkeit dieses Geldes in einer zunehmend bargeldlosen Welt geht?

Geld, das auf den Konten von Banken liegt, ist nur so lange verfügbar, als die Bank dies zulässt. Denn der Kontoinhaber hat zwar das Recht auf eine Forderung in Bezug auf den Inhalt des Kontos, die er gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen kann, das Konto jedoch ist Eigentum der Bank und nicht des Kontoinhabers. Im Falle einer Insolvenz der Bank ist auch eine gerichtliche Durchsetzung de facto nicht erfolgversprechend. Auch staatliche Garantien sind bei einem Bankencrash so gut wie wertlos.

Der bargeldlose Kunde verliert somit im Krisenfall letztlich die Verfügbarkeit über sein Geld, also das, was Adorf als „Unabhängigkeit“ bezeichnet.

Diese Tatsache ist inzwischen immer mehr Menschen bewusst, die aus diesem Grunde Teile ihrer Geldbeträge nicht mehr auf Bankkonten horten, sondern im eigenen Tresor zuhause. Allerdings ist diese Reaktion auf eine allfällige Geldenteignung nur so lange wirksam, so lange Bargeld auch als Zahlungsmittel gilt. Aus diesem Grunde bedeutet die Abschaffung des Bargeldes, Bankkunden vollkommen in die Abhängigkeit von Banken zu bringen.

 

Das sollten sich all jene einmal überlegen, wenn sie bei Einkäufen oder sonstigen Geldtransaktionen salopp ihre Karte zücken anstatt den Geldschein.