Veranstaltungen und Termine
Zur Zeit sind keine Einträge vorhanden!Woko, 25.5. Gastkommentar von Hans Kohlmaier |
Im Interesse der Republik Im Interesse der Republik soll dem Bundeskanzler Kurz das Misstrauen ausgesprochen werden! Solch eine Forderung erfordert eine sorgfältige Begründung. Diese Situation ist nicht alltäglich, aber sie ist ein Normalfall im Leben einer parlamentarischen Republik. Personen, die in ihrer Funktion des öffentlichen Lebens nicht als geeignet erscheinen (oder es nicht sind), werden abberufen oder treten zurück. Das ist zwar nicht der Alltag, aber es kommt in den demokratischen parlamentarischen Republiken immer wieder vor. Es wundert daher nicht, dass in den Verfassungen dieser Fall eindeutig geregelt ist. Für die Stabilität ist daher verfassungsmäßig vorgesorgt. Diese Fälle stellen grundsätzlich keine Krise im politischen Leben dar, denn auch BerufspolitikerInnen sind Menschen und können Fehler begehen. Zur konkreten Krise wird ein solcher Fall nur, wenn die handelnden Personen die anerkannten Regeln des politischen Lebens (das bedeutet vor allem die Verfassung) verletzen oder bei formaler Einhaltung der Regeln gegen den Geist der öffentlichen Sache (res publica) handeln. Dieser Geist der öffentlichen Sache besteht vor allem in dem Bemühen trotz unterschiedlicher Interessen und Meinungen letztlich den Zusammenhalt der Bevölkerung zu erhalten oder wieder herzustellen. Drei (wenn auch in unterschiedlichen Momenten unterschiedlich) starke Institutionen spielen zusammen. Diese formale Ausgestaltung unserer Verfassung fördert eine möglichst reibungsfreie Auflösung der politischen Gegensätze, indem alle Interessen zu Wort und Einfluss kommen können. In der geglückten Verbindung zwischen den Geboten der Paragraphen und dem versöhnend lösendem Geist, der eine konstruktive Zukunft möglich macht, liegt eben die „Schönheit und Eleganz“ der Verfassung. Unabhängig davon wie man Kanzler Kurz politisch einschätzt erfordert die Fairness im politischen Wettbewerb einen Rücktritt des Bundeskanzlers! Der Geist der Verfassung ruft nach drei günstigen möglichen Wegen in dieser Übergangszeit. Man kann eine Regierung aus verdienten BürgerInnen bilden. Eine solche Regierung kann einem Kabinett von Berufspolitikern (mindestens) ebenbürtig sein. Der Lebensweg von Van der Bellen ist ein schönes Beispiel dafür: vom Universitätsprofessor zum Bundespräsidenten. Und die Qualität der österreichischen Beamtenschaft sichert das praktische Funktionieren. In dem Zusammenhang gilt noch ein wichtiges Argument: eine der größten Parteien im Lande sind die Nichtwähler. Viele Menschen sind von den Berufspolitikern enttäuscht. Deren Ränkespiele um Macht und Durchsetzung von Eigeninteressen haben sie am Sinn einer Teilnahme an Wahlen in der parlamentarischen Demokratie verzweifeln lassen. Vergessen wir nicht: die jetzige Regierung wird bis zur erfolgreichen Einsetzung einer neuen Regierung nach der Wahl im Amt sein- vielleicht viel länger als manche denken. Und das Leben geht weiter. Nach der Wahl wird die Republik Österreich auch in dem Ausmaß erfolgreich funktionieren, in dem ein Ausgleich der legitimen Interessen aller politisch relevanten Parteien erfolgt. In einer parlamentarischen Republik ist nicht die Überwältigung des politischen Konkurrenten das Hauptziel, sondern ein Ausgleich der verschiedenen politisch legitimen Interessen, der in der Praxis ein Funktionieren des Staates ermöglicht.
 Hans Kohlmaier, ein Bürger, 25. 05. 2019 |