Woko, 25.5. Gastkommentar von Hans Kohlmaier Drucken E-Mail

Im Interesse der Republik

Im Interesse der Republik soll dem Bundeskanzler Kurz das Misstrauen ausgesprochen werden! Solch eine Forderung erfordert eine sorgfältige Begründung.
Beginnen wir daher mit der Situation des politischen Lebens in Österreich seit dem allgemeinen Bekanntwerden des Ibiza-Videos.

Diese Situation ist nicht alltäglich, aber sie ist ein Normalfall im Leben einer parlamentarischen Republik. Personen, die in ihrer Funktion des öffentlichen Lebens nicht als geeignet erscheinen (oder es nicht sind), werden abberufen oder treten zurück. Das ist zwar nicht der Alltag, aber es kommt in den demokratischen parlamentarischen Republiken immer wieder vor. Es wundert daher nicht, dass in den Verfassungen dieser Fall eindeutig geregelt ist. Für die Stabilität ist daher verfassungsmäßig vorgesorgt.

Diese Fälle stellen grundsätzlich keine Krise im politischen Leben dar, denn auch BerufspolitikerInnen sind Menschen und können Fehler begehen. Zur konkreten Krise wird ein solcher Fall nur, wenn die handelnden Personen die anerkannten Regeln des politischen Lebens (das bedeutet vor allem die Verfassung) verletzen oder bei formaler Einhaltung der Regeln gegen den Geist der öffentlichen Sache (res publica) handeln. Dieser Geist der öffentlichen Sache besteht vor allem in dem Bemühen trotz unterschiedlicher Interessen und Meinungen letztlich den Zusammenhalt der Bevölkerung zu erhalten oder wieder herzustellen.
Wie der Bundespräsident Van der Bellen zu Recht feststellt, löst die geltende österreichische Verfassung einen Fall wie den des Ibiza-Videos in „Schönheit und Eleganz“. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt und unsere Verfassung spiegelt das wieder.

Drei (wenn auch in unterschiedlichen Momenten unterschiedlich) starke Institutionen spielen zusammen.
Die Regierung repräsentiert die momentane politische Mehrheit und wird nicht direkt gewählt. Das Parlament ist vom Volk gewählt und spiegelt die politische Haltung derer wider, die sich (zumindest bei der Wahl) politisch beteiligt haben. Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt und soll die Interessen der Gesamtbevölkerung (auch der nicht Wahlberechtigten und Nichtwähler) über die Parteigrenzen hinweg verkörpern. Deswegen ist es auch üblich, dass der Bundespräsident (ob Mann oder Frau) in Österreich nach seiner (ihrer) Wahl eine Parteizugehörigkeit zurücklegt.

Diese formale Ausgestaltung unserer Verfassung fördert eine möglichst reibungsfreie Auflösung der politischen Gegensätze, indem alle Interessen zu Wort und Einfluss kommen können. In der geglückten Verbindung zwischen den Geboten der Paragraphen und dem versöhnend lösendem Geist, der eine konstruktive Zukunft möglich macht, liegt eben die „Schönheit und Eleganz“ der Verfassung.

Unabhängig davon wie man Kanzler Kurz politisch einschätzt erfordert die Fairness im politischen Wettbewerb einen Rücktritt des Bundeskanzlers!
Andernfalls wird der Amtsvorteil den gesamten Wahlkampf mit Gehässigkeit vergiften. Bundeskanzler Kurz liefert selbst seit den ersten Tagen der neuen Situation die besten Beispiele dafür.

Der Geist der Verfassung ruft nach drei günstigen möglichen Wegen in dieser Übergangszeit. Man kann eine Regierung aus verdienten BürgerInnen bilden. Eine solche Regierung kann einem Kabinett von Berufspolitikern (mindestens) ebenbürtig sein. Der Lebensweg von Van der Bellen ist ein schönes Beispiel dafür: vom Universitätsprofessor zum Bundespräsidenten. Und die Qualität der österreichischen Beamtenschaft sichert das praktische Funktionieren.
Man kann eine Regierung aus den Abgeordneten (Männer und Frauen) aller Parlamentsparteien bilden. Das bildet nicht nur die momentanen politisch organisierten Kräfteverhältnisse ab. Darüber hinaus schafft eine solche Regierung möglichst gleiche Bedingungen auf der Bühne des öffentlichen Wahlkampfverhaltens in der Regierung.
Man kann drittens, als Kompromiss der beiden vorherigen Vorschläge, die jetzige Regierung belassen - aber mit einem Bundeskanzler Fischler (ehemaliger EU-Kommissar) oder Konrad (ehemaliger Spitzenmanager und Aktivist der Zivilgesellschaft) an der Spitze. Nur der raffinierteste Medienprofi aus der Riege der wahlkämpfenden Berufspolitiker sollte keinen Startvorteil auf der wichtigsten öffentlichen Bühne haben - Sebastian Kurz.

In dem Zusammenhang gilt noch ein wichtiges Argument: eine der größten Parteien im Lande sind die Nichtwähler. Viele Menschen sind von den Berufspolitikern enttäuscht. Deren Ränkespiele um Macht und Durchsetzung von Eigeninteressen haben sie am Sinn einer Teilnahme an Wahlen in der parlamentarischen Demokratie verzweifeln lassen.
Der Geist unserer Verfassung gebietet, möglichst alle Menschen in der Republik am politischen Leben teilnehmen zu lassen.
Das soll neben dem Parlament vor allem dem Herrn Bundespräsidenten eine Richtschnur sein. Möglichst große Fairness im kommenden Wahlkampf ist eine der wichtigsten politischen Weisheiten in der jetzigen Phase.

Vergessen wir nicht: die jetzige Regierung wird bis zur erfolgreichen Einsetzung einer neuen Regierung nach der Wahl im Amt sein- vielleicht viel länger als manche denken. Und das Leben geht weiter. Nach der Wahl wird die Republik Österreich auch in dem Ausmaß erfolgreich funktionieren, in dem ein Ausgleich der legitimen Interessen aller politisch relevanten Parteien erfolgt.

In einer parlamentarischen Republik ist nicht die Überwältigung des politischen Konkurrenten das Hauptziel, sondern ein Ausgleich der verschiedenen politisch legitimen Interessen, der in der Praxis ein Funktionieren des Staates ermöglicht.


Das ist der gute Geist der Verfassung!

 

Hans Kohlmaier, ein Bürger, 25. 05. 2019