Woko vom 24.2.: SPÖ - ein weiteres Eigentor Drucken E-Mail

 

Menschen präventiv in Haft zu nehmen, bevor sie sich einer Straftat schuldig gemacht haben, war und ist eine Methode diktatorischer Regime, um politisch unerwünschte Zeitgenossen aus dem Verkehr zu ziehen. Eingeführt wurde die so genannte Sicherungsverwahrung von den Nationalsozialisten am 24.11.1933, nachdem sie zuvor in der Weimaer Republik zwar diskutiert, aber nie praktiziert wurde.

Nur bei psychisch schwer geschädigten Personen sind Verwahrungen in vielen Staaten auch heute noch üblich, u.a. auch in Deutschland. Allerdings wurden die deutschen Gepflogenheiten mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeprangert und gelten nach einer deshalb vollzogenen Gesetzesanpassung nur für nach Verbüßung einer Haftstrafe für jene Gesetzesbrecher, welche nach wie vor als gefährlich eingestuft werden. Dabei ist der Schwerpunkt des Vollzuges auf das Therapieangebot zu richten.

Innenminister Kickl will nun eine Sicherungsverwahrung für Asylwerber, wenn diese eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellten. Der Minister betont, sich dabei an die EU-Aufnahmerichtlinie halten zu wollen, die diese Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen einräume. Allerdings bedarf dieser Schritt einer Verfassungsänderung, da das in dieser festgelegte Recht auf persönliche Freiheit diese Sicherungshaft blockiert. Diese Zweidrittel-Mehrheit ist derzeit auf Grund des Widerstandes der Oppositionsparteien nicht zu erwarten.

Überraschenderweise fand Kickls Vorschlag jedoch sowohl Unterstützung vom Wiener Bürgermeister als auch vom burgenländischen SPÖ-Vorsitzenden Doskozil. Letzterer forderte sogar eine Ausdehnung des Gesetzesvorhabens auf gefährliche Österreicher.

Das war nun selbst Kickl zu viel, dem der Vorstoß des zukünftigen Landeshauptmanns des Burgenlandes zu weit geht. Ein Unterschied in der juristischen Behandlung von Österreichern und solchen, die solche werden wollen, muss offenbar sein. Eine Gleichschaltung, so scheint es, würde eventuell die gesamte politische Strategie dieser Regierung zunichte machen.

Wer oder was Doskozil zu seinem Vorschlag bewegt hat, bleibt unklar. Ich nehme nicht an, dass er daran gedacht hat, die von FPÖ-Politikern immer wieder praktizierten rechtsradikalen Äußerungen unter dem Gesetzespassus einer Gefährdung der nationalen Ordnung und Sicherheit zu betrachten. Kann man davon ausgehen, dass Menschen, die immer wieder rechtsradikales Gedankengut ausstreuen, bereits Rechtsextremisten oder Neonazis sind und daher einer Sicherungsverwahrung zuzuführen sind?

 

Abgesehen davon, dass derartige Gedankenkonstruktionen genauso problematisch sind wie die Inhaftierung von Asylwerbern auf einen bloßen Verdacht hin, hat der Innenminister Doskozil elegant auflaufen lassen und letzterer sich selbst und der gesamten SPÖ ein weiteres Eigentor geschossen.