Woko vom 13.6.: Insolvenz Kärntens: Forderungen bleiben 30 Jahre bestehen! Drucken

Die Heta-Gläubiger beharren auf eine Geldrückzahlung von 100% und lehnen das Angebot Kärntens und des Bundes (Verzicht von 17%) ab.

Kärnten bleibt somit auf seinen Haftungen von 11 Milliarden sitzen. Zu erwarten sind nun etliche Prozesse der Gläubiger gegen Kärnten, an denen vor allem die Anwälte kräftig verdienen werden.

 

Springt der österreichische Steuerzahler nicht ein - und Finanzminister Schelling hat dies ausgeschlossen - dann geht das Bundesland Kärnten in die Insolvenz. Sodann geht es um die Frage, welche Teile des Kärntner Landesvermögens verwertet werden können, also was vom Landesvermögen man den Gläubigern anbieten kann.

 

In dieser Frage gibt es unterschiedliche Rechtsansichten: Während verschiedene Gutachter der Kärntner Landesregierung nur sehr wenige Zugriffsmöglichkeiten für die Gläubiger sehen (Sie kamen auf eine Gesamtsumme von ca. 60 Millionen), ist der Verfassungsrechtler Heinz Mayer in seinem Gutachten anderer Meinung. Er sieht auch das Fiskalvermögen Kärntens für die Insolvenz zugänglich, also etwa Unternehmensbeteiligungen oder Eigentum an Seen und Grundstücken. Auch Darlehensrückzahlungen aus der Wohnbauförderung seien pfändbar, ebenso der Fuhrpark des Landes, das Landhaus und die 51%-Anteile an der KELAG.

 

Das echte Damoklesschwert einer Kärntner Insolvenz besteht jedoch im so genannten Nachforderungsrecht. Dieses ermöglicht es den Gläubigern über 30 Jahre Zugriff auf Mittel des Landes zu nehmen. Auch die Zinslast erhöht sich für das Land jährlich. Kärnten droht somit das Schicksal Griechenlands, d.h. Sparen in allen Bereichen, Kürzen von öffentlichen Ausgaben, Versorgungsnotbetriebe der öffentlichen Hand im Schul-, Gesundheits- und Sozialwesen, und das über Jahrzehnte. Oder aber das Versprechen Schellings, dass kein Cent an Steuergeld mehr nach Kärnten fließe, wird gebrochen und die gesamte Republik verschuldet sich weiter. (Gerhard Kohlmaier)