Fekter agiert als Schutzherrin der Steuerhinterziehung Drucken

Österreich wehrt sich mit aller Kraft gegen die Aufgabe des Bankgeheimnisses, allen voran die ÖVP unter unserer Finanzministerin Fekter: "Unser Bankgeheimnis hat eine sehr lange Tradition. Die Menschen in Österreich haben ein Anrecht darauf, dass ihre Sparguthaben nicht nur in monetärer Hinsicht geschützt sind, sondern auch vor einem überbordenden Zugriff auf den Informationsaustausch". (Salzburger Nachrichten, 7.4.2013)

Fekter hat Recht. Unser Bankgeheimnis hat eine lange Tradition und in dieser Tradition diente es vor allem dem Schutz des Finanzkapitals und der Banken, welche dadurch dem Zugriff anderer Staaten auf illegale Gelder sowie der Verfolgung auf Grund von Steuerhinterziehung entkommen konnten. Und diese Tradition will die Finanzministerin unbedingt bewahren und blockiert dadurch auch die Erteilung eines Verhandlungsmandats an die EU-Kommission über eine längst fällige Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie.

In Deutschland wurde das Bankgeheimnis mit dem Inkraftreten des Gesetzes zur „Förderung der Steuerehrlichkeit“ bereits 2005 abgeschafft, auch in allen anderen EU-Staaten mit Ausnahme von Luxenburg, das aber nun ebenfalls zur Aufhebung bereit zu sein scheint, gibt es kein Bankgeheimnis mehr. Das bedeutet, dass in diesen Ländern die Finanzbehörden auch ohne begründeten Verdacht Einsicht in die Kontobestände nehmen können. Auf diese Art und Weise konnte gerade in letzter Zeit (Liechtenstein-DVD als Beispiel) einer nicht unbeachtliche Zahl von Steuersündern großen Ausmaßes das Handwerk gelegt werden. Und das ist gut so, wissen wir doch spätestens seit der Zypernkrise, wie Milliarden und Abermilliarden den Staaten durch Steuerflucht entzogen werden. Geld, das wir dringend brauchen: für Bildung, für die Altersvorsorge, für die Erhaltung unseres Sozialsystems.

Aber Fekter scheint lieber das Kapital vor dem Zugriff des Fiskus schützen zu wollen.

Sie garantiert den europäischen Staaten nur Zusammenarbeit a) bei begründeten Verdacht gegen einen Steuersünder und b) wenn ein ausreichender Österreich-Bezug vorgewiesen wird. Und ich nehme an, die Ministerin möchte wohl auch gerne darüber entscheiden, wann so ein vorgebrachter Verdacht begründet ist und wann nicht. Als ob nicht jedermann wüsste, dass es ja gerade die Kunst der Steuerhinterziehung ist, diese möglichst so zu betreiben, dass sie nicht so einfach nachzuweisen ist, es sei denn durch Öffnung der Konten. Der Fall Grasser beispielsweise führte uns dies klar vor Augen.

Damit schützt Fekter ohne Zweifel nicht die kleinen Sparer, welche sich vor einer Überprüfung ihrer Konten durch die Finanzbehörden nicht zu fürchten brauchen, sondern nach wie vor all jene, die in großem Stil Steuern hinterziehen und in unseren Banken so lange ungehindert speichern können, so lange sie nicht unmittelbar dabei erwischt werden. Und dafür sorgt ja - wie jeder weiß - die breite Palette von Verschleierungsmöglichkeiten für ihre Gelder, welche die wirklich Vermögenden ohnehin in nahezu allen Staaten vorfinden.

Die ÖVP und Fekter stellen sich mit dieser Haltung nicht nur klar gegen die europäischen Gesamtinteressen, die Steuerflucht wenigstens zu erschweren, sie stellt sich im eigenen Land auch gegen die Mehrzahl der BürgerInnen, welche ihre Steuer entrichten. (Gerhard Kohlmaier)