Woko vom 13.10: Von "Pensionsmalaise" keine Spur Drucken

Immer wieder wird die „Pensionsmalaise“ herbeigeredet, allen voran macht sich der Pensionsexperte Bernd Marin in regelmäßigen Abständen daran, das Scheitern unseres Pensionssystems an die Wand zu malen.

Es ist durchaus richtig, dass wir immer älter werden, also länger in der Pension verweilen. Auch dass in den nächsten 15 Jahren besonders starke Geburtsjahrgänge in Pension gehen werden, ist unbestreitbar. Allerdings ist die Finanzierungssituation der Pensionen seit Jahren stabil.

Der Bundeszuschuss zu den Pensionen von Arbeitern, Angestellten, Bauern und Selbständigen variiert seit vielen Jahren kaum. Von 2014 bis 2017 ist er sogar gesunken, und zwar von 10,4 Milliarden im Jahr 2014 auf 9,0 Milliarden 2017. 2018 gab es wieder eine geringfügige Steigerung auf 9,2 Milliarden, der Betrag ist jedoch noch immer um über eine Milliarde geringer als 2014.

Die Beamtenpensionen schlagen sich 2017 zwar mit 9,4 Milliarden zu Buche. Während der Dienstgeberanteil zur Pensionsversicherung bei Arbeitern und Angestellten 12,55% beträgt, zahlt der Staat als Arbeitgeber in der aktiven Zeit der Beamten jedoch nichts ein und muss diese Beträge daher bei Pensionsantritt zuschießen.

Dieser staatliche Pensionszuschuss ist im ASVG als gesetzlicher Anspruch der Pensionsbezieher festgelegt, und zwar derart, dass neben den Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Staat die Pensionen bis zu einem Drittel durch Zuschüsse zu finanzieren hat. Allerdings hat der Staat noch nie mehr als 20% zu den Pensionen der Arbeitnehmer beigetragen.

Dass die Staatsbeiträge zu den Pensionen seit Jahren annähernd konstant sind, hat vielfältige Ursachen. Einerseits zeigen die Pensionsreformen der letzten Jahre Wirkung. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter stieg laut PVA 2018 auf 61,3 Jahre. Es bewegt sich also in die richtige Richtung. Andererseits trägt die geringe Inflationsrate, die der Staat kaum auszugleichen braucht, zur Stabilisierung der Zuschüsse bei. Und schließlich ist es die die hohe Wirtschaftsleistung, welche die Bürger trotz der teilweise sehr geringen Löhne (und demzufolge auch der Pensionen) erbringen. Die Nettolohnquote, also der Anteil der Löhne am gesamtwirtschaftlichen erzielten Einkommen, beträgt in Österreich gerade noch 68,4% des Nettoinlandsprodukts, also dem BIP abzüglich Abschreibungen und Gütersteuern, plus Gütersubventionen (Stand 2017), während sie 1978 noch 77,2% betrug. Das bedeutet aber, dass auch die Pensionsbeiträge hinter dem volkswirtschaftlichem Wachstum zurückbleiben.

Was für die Lohnquote gilt, gilt jedoch im Vergleichszeitraum für die Gewinne nicht. Unternehmen und Konzerne streifen immer höhere Gewinne ein und zahlen anteilsmäßig immer weniger Steuern. Das ist das eigentliche Problem der Pensionsfinanzierung. Die volkswirtschaftlich erzielte Wertschöpfung kommt zu einem großen Teil nicht mehr den Bürgern zugute.


Wir brauchen daher keine neue Pensionsdebatte, sondern eine Umverteilungsdiskussion.


Eine solche ist einerseits über die Anhebung der Löhne zu erzielen, andererseits über eine Änderung der Steuerberechnung für Unternehmen und Konzerne. Die Lohnsummenbesteuerung hat ausgedient, denn die Höhe der Gewinne von Unternehmen ist längst nicht mehr von der Anzahl der Beschäftigten abhängig. Die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe wäre die richtige Antwort auf diese Veränderung in der Arbeitswelt. Das wäre ein Beitrag zur langfristigen Finanzierung der Pensionen, nicht aber das ständige Krankreden des Systems.