Woko vom 7.1.2018: Entrümpelung allein schafft kein Vertrauen der Bürger in das Rechtswesen! Drucken

Der ehemalige Rechnungshofpräsident Josef Moser ist nun Justizminister einer ÖVP-FPÖ-Regierung. Und als solcher will er nun alle vor dem Jahr 2000 beschlossenen Gesetze und Verordnungen einer „Rechtsbereinigung“ unterziehen.

Ja, es ist nicht auszuschließen, es ist sogar wahrscheinlich, dass einzelne Rechtssätze veraltet sind, dass es notwendig ist, sie entweder zu streichen oder durch neue, sinnvollere zu ersetzen. Aber ich bezweifle, dass dieses Vorhaben des Ministers das dringlichste ist, welches es umzusetzen gilt.

Wesentlich wichtiger wäre es wohl, würde der neue Justizminister endlich dafür Sorge tragen, dass die geltenden Rechtsvorschriften im Rahmen der Gerichtsbarkeit ausgeschöpft würden. Denn bei den Bürgern dieses Landes hat sich in den letzten Jahrzehnten der Eindruck verhärtet, dass die Mühlen der Justiz sehr langsam und nachlässig zu mahlen beginnen, wenn es sich um große Betrugs- und Korruptionsdelikte handelt, in welche mitunter bedeutsame Personen des öffentlichen Lebens, staatliche Institutionen u.ä. involviert sind. Hinzu kommt, dass in solchen Fällen unser Gerichtswesen offensichtlich dazu neigt, bestimmte wichtige Fragen aus den Verhandlungen auszublenden.

Obwohl ich meine Zweifel daran habe, ob der einstige Haider-Vertraute Moser der geeignete Mann dafür ist, so hätte er zumindest in zwei der größten Kriminal- und Korruptionsfällen der österreichischen Geschichte die Möglichkeit, sich für weitere gerichtliche Erhebungen, vor allem aber für die Verfolgung von Zahlungsflüssen einzusetzen: den HYPO und dem BAWAG-Skandal. Denn die dort veruntreuten Gelder in Milliardenhöhe sind ja nicht verschwunden, sondern nur in den Händen neuer Besitzer. Dass in beiden Gerichtsverfahren, sowohl im HYPO- als auch im BAWAG-Prozess, den verschwundenen Milliarden nie ernsthaft nachgegangen wurde, sondern diese Fehlbeträge einfach den Steuerzahlern umgehängt wurden, ist der wirkliche Skandal. Hier wurden die juristischen Möglichkeiten offensichtlich bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die damalige Richterin Bandion-Ortner, die später Justizministerin wurde, gab sich mit Flöttls Erklärung zufrieden, seine Computerfestplatte sei kaputt und daher ließen sich die Geldflüsse nicht mehr nachvollziehen. Wahrhaft eine Lachnummer für jede Faschingssitzung. Inzwischen sind jedoch mehrere Flöttl-Konten aufgetaucht und die Justiz könnte wieder tätig werden.

Auch der von 2010 bis 2014 tätige Chefermittler der HYPO, Christian Böhler, wurde eigenen Aussagen nach bei den Ermittlungen über den Verbleib der veruntreuten HYPO-Milliarden nicht gerade unterstützt, sondern im Gegenteil vor dem U-Ausschuss mit einem Sprechverbot dazu belegt. Auch in diesem Fall scheint es nie Interesse der Gerichte gewesen zu sein, sich nachhaltig auf die Suche der „verlorenen Milliarden“ zu machen, sondern die Ermittlungen bzw. Verurteilungen konzentrierten sich rund um den Tatbestand der Untreue. Doch wer sind die Begünstigten dieser kriminellen Handlungen? Wie gelang es ihnen das System auszunutzen bzw. zu täuschen? Wer war ihnen dabei behilflich?Inwiefern waren sie selbst daran beteiligt?

Fragen über Fragen, die letztlich nur zu beantworten sind, wenn man sich auf die Suche nach dem Verbleib der Gelder macht. Selbst der derzeitige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, kritisierte Ende des letzten Jahres die Staatsanwaltschaft und gestand ein, dass man die ganze Geschichte (gemeint war der BAWAG-Prozess) falsch verfolgt habe. Ähnliches scheint auch auf die Durchführung des HYPO-Prozesses zuzutreffen.

 

Es gäbe also genug zu tun im österreichischen Justizwesen. Dringlicher als eine Bereinigung des Rechtswesens von überflüssigen Gesetzen oder Verordnungen erscheint mir eine öffentliche Debatte über den Zustand unseres Rechtswesens, die Ausschöpfung der Möglichkeiten des geltenden Rechts im Interesse des Staates und der Bürger dieses Landes. Ob Josef Moser dafür der geeignete Mann ist, wird sich zeigen.