Wochenkommentar vom 15.9.2013: Stellungnahme der "Steuerini" zum neuen Lehrerdienstrecht Drucken

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Wien, 15. September 2013

Stellungnahme der „Steuerinitiative im ÖGB“ zum Entwurf der Dienstrechtsnovelle 2013 - Pädagogischer Dienst

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Die „Steuerinitiative“ (www.steuerini.at) nimmt zu dem sich in Begutachtung befindenden neuen Lehrerdienstrecht in offener Frist wie folgt Stellung:

  1. Die durch den Entwurf initiierten Gehaltseinbußen für zukünftige LehrerInnen, gerechnet über deren Aktivdienstzeit, sind strikt abzulehnen. Noch dazu, weil diese Verluste gleichzeitig einhergehen mit einer massiven Erhöhung der Arbeitszeit und einer geringeren Betreuungszeit für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler. Der „Steuerinitiative“ ist keine Berufsgruppe bekannt, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine derartige Beschneidung ihrer Lebensverdienstsumme hätte hinnehmen müssen, und sie geht davon aus, dass die Lehrerinnen und Lehrer, sollte der Entwurf zum Gesetz werden - unter welcher Regierung auch immer - in einen unbefristeten Streik treten werden.
  2. Das neue Lehrerdienstrecht zielt auf eine Erhöhung der Unterrichtsquantität, das bedeutet, dass in Hinkunft mehr Unterrichtsstunden und mehr SchülerInnen von jedem Lehrer zu unterrichten wären. Dass dies jedoch nur auf Kosten der Unterrichts- und Betreuungsqualität für den einzelnen Schüler zu erreichen ist, nimmt der Gesetzgeber nicht nur hin, sondern er täuscht darüber hinaus die Bevölkerung, indem er die zusätzliche Arbeitszeit mit einer Erhöhung der Betreuungsqualität verbindet. Eine derartige Falschinformation kann weder in Zeiten eines Wahlkampfs noch überhaupt von einer verantwortungsbewusst agierenden Regierung bzw. der zuständigen Ministerien hingenommen werden.
  3. Strikt abgelehnt wird auch die zukünftige Verwendung von LehrerInnen ungeachtet ihrer Ausbildung. Eine Erhöhung der Schul- und Bildungsqualität kann zudem nicht durch eine Herabstufung der Ausbildungskriterien, wie sie der Gesetzesentwurf beinhaltet, erzielt werden. In dieser Hinsicht kann das neue Gesetz den Erfordernissen einer zukünftigen Schulpolitik in keiner Weise entsprechen.
  4. Das neue Lehrerdienstrecht stellt abseits der Arbeits- und Unterrichtsbedingungen für die LehrerInnen die Weichen für ein Schulsystem der Zukunft, für die Bedingungen, unter denen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern das zukünftige Schulsystem erleben werden. Diese Weichenstellung ist nahezu in allen Bereichen ein Rückschritt, insbesondere jedoch wird durch das Gesetz der autonome Spielraum von Schulen empfindlich eingeschränkt.
  5. Die Reform oder Veränderung unseres Schulwesens lässt sich nicht mit einem Gesetz beginnen, welches nahezu sämtliche Handlungsspielräume der Hauptakteure in diesem Schulwesen, nämlich der LehrerInnen, einengt und verschlechtert. Die „Steuerinitiative“ kann einem zukünftigen Dienstrecht für die LehrerInnen so lange nicht zustimmen, als nicht ein mehrheitsfähiges, sinnvolles Gesamtkonzept unseres Schulwesens auf dem Tisch liegt. Das neue Lehrerdienstrecht ist der Versuch das Pferd von hinten aufzuzäumen und wird auch aus diesem Grund von der „Steuerinitiative“ abgelehnt.
  6. Letztlich unterstützt das neue Gesetz, weil es überwiegend nur ein Einsparungskonzept im österreichischen öffentlichen Schulsystem darstellt, den weiteren Ausbau eines privaten Schulsystems und befürwortet somit die weitere Entwicklung eines Zweiklassensystems im Schulwesen. Diese neoliberale Tendenz des Gesetzes wird von der „Steuerinitiative“ vehement abgelehnt.
  7. Schließlich merkt die „Steuerinitiative“ an, dass das vorliegende Gesetz weder inhaltlich noch in seiner legistischen Konzeption akzeptiert werden kann. Selbst eine „Überarbeitung“ der Gesetzesvorlage erscheint nicht sinnvoll, sondern einzig und allein vollkommen neue Verhandlungen mit den Sozialpartnern unter Beachtung der nun erfolgten Einwände aller Schulpartner.

 

Hochachtungsvoll

 

Mag. Gerhard Kohlmaier, Steuerinitiative im ÖGB, www.steuerini.at