Woko vom 10.6.: Flug gecancelt. Ein Schaden für die Passagiere, ein Gewinn für die Flugkonzerne! Drucken

 

Immer öfter werden Passagiere mit einer Monitorinformation auf den Flughäfen konfrontiert, welche ihnen die Schweißperlen ins Gesicht treibt: Flug gecancelt. Und das zu Recht! Denn trotz der Fluggastrechteverordnung der EU und der daraus resultierenden Ansprüche der Passagiere wie Informationspflicht, Betreuungsleistung, Weiterbeförderung und Entschädigungszahlung, werden diese von den Airlines immer häufiger ignoriert. Zahlreiche Airlines sorgen weder für Umbuchungen noch für allfällig notwendige Hotelaufenthalte. Der Kunde soll sich selbst um seine Weiterreise kümmern und bleibt immer häufiger auf entstandenen Kosten sitzen.

Verbunden mit diesem Ungemach für die Passagiere ist jedoch immer öfter eine Strategie der Luftfahrtkonzerne, ihre Gewinnspannen durch solche gecancelten Flüge auf Kosten der Fluggestrandeten zu erhöhen. Das funktioniert ganz einfach. Die großen Luftfahrtkonzerne wie beispielsweise die Lufthansa bestehen aus zahlreichen Tochtergesellschaften wie z.B. auch noch der AUA, Swiss, Eurowings und German Wings.

Fällt nun ein Flug aus, so sind die Passagiere häufig gezwungen, auf Flüge des Unternehmens auszuweichen, welche von anderen Tochterunternehmen durchgeführt werden. Aber siehe da! Nach einem gecancelten Flug steigen gleichsam im Minutentakt die Preise aller Flüge des Unternehmens zum betreffenden Zielairport. Das Gesetz von Angebot und Nachfrage wendet sich  gegen den bereits geschädigten Passagier, obwohl es in diesem Fall außer Kraft gesetzt werden müsste. Und das sollte in Zeiten der digitalen Vernetzung insbesondere innerhalb desselben Konzerns eigentlich kein Problem sein. Der Kunde wird solcherart gezwungen den doppelten bis dreifachen Preis des ursprünglich gebuchten Fluges hinzublättern, damit er seinen Zielort erreicht. Ein ursprünglich gebuchter Flug von € 200.- in beide Richtungen schlägt sich dann plötzlich zusätzlich mit 300, 400 oder 500 Euro in eine Richtung nieder.

Das bedeutet, der Preis für den gesamten Flug steigt für den Kunden nun auf 500, 600 oder sogar 700 Euro. Erstattet ihn die Fluggesellschaft den ursprünglich gebuchten Flugpreis von 200.- zurück, so lukriert der Konzern nun trotzdem Mehreinnahmen pro Passagier von 100, 200 oder 300 Euro, für die der Passagier nun zusätzlich aufzukommen hat. Hat der Reisende eine Extraversicherung abgeschlossen, sprudelt das Geld eben aus dieser Quelle. Der Fluggesellschaft kann das egal sein. Dazu kommt, dass das gecancelte Flugzeug ja am Boden bleibt und damit Betriebskosten (Personal, Kerosinkosten, Flughafengebühren) eingespart werden. Auf diese Art und Weise kann ein Konzern seine Einnahmen bei einem gecancelten Flug deutlich erhöhen. Bei einem Ausfall eines Airbuses 320 können sich diese Mehreinnahmen durchaus im fünfstelligen Bereich zu Buche schlagen.

Für ausgefallene Flüge von kleineren Fluggesellschaften, deren Passagiere auf andere Flugunternehmen ausweichen müssen, gilt, was die Kunden und die für sie entstehenden Mehrkosten betrifft, dasselbe Szenario. Die Preise für die ausgefallene Destination steigen auch bei anderen Gesellschaften deutlich an. Da diese Geschäftspolitik auf Gegenseitigkeit beruht, profitieren letztlich alle Gesellschaften von Flugausfällen.

 

Gecancelte Flüge sind für Passagiere immer unangenehm. Sie führen zu Wartezeiten auf Flughäfen und Hotels, verkürzen Urlaube, schaffen Stress u.v.a.m. Aber die beschriebene Strategie der Airlines führt zusätzlich noch dazu, dass sich diese auf Kosten der ohnedies Geschädigten bereichern. Das ist ein echter Skandal und es ist höchst an der Zeit, dass solchen Machenschaften eindeutige gesetzliche Riegel vorgeschoben werden, etwa durch eine Novellierung der Europäischen Fluggastrechteverordnung.