Wochenkommentare
27.4. Wochenkommentar = Aktuelles Thema Drucken E-Mail

siehe "Aktuelles Thema": http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=3&Itemid=17

 
Wochenkommentar vom 13.4.2014: Jetzt startet die Regierung ihre Würgeaktion am Bürger Drucken E-Mail

 

Es war vorauszusehen. Die HYPO-Milliarden, welche die Steuerzahler umgehängt bekamen und über deren Profiteure sich die Regierung großteils in Schweigen hüllt, werden sich katastrophal auf die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich auswirken. In allen Ministerien werden Einsparungen an Ausgaben vorgenommen, und das bedeutet letztlich, dass die Leistungen für die Bürger dieses Landes zurückgefahren werden.

Die Ironie dieser Politik lässt sich am besten am Beispiel der geplanten Einsparungen im Bildungsressort aufzeigen.

Während die Regierung seit Jahren in Wählerstimmen heischender, populistischer Art von einer Bildungsoffensive spricht, setzt sie mit Einsparungen von 128 Millionen alleine im Bildungsbereich einen restriktiven Kurs fort, den sie in Wahrheit bereits seit Jahren fährt: nämlich die Zerstörung des staatlichen Bildungswesens.

Während Milliarden von Steuergeldern hin zu den Hasardeuren und Spekulanten fließen werden, wird bei einer der wichtigsten Zukunftsinvestitionen einer Bevölkerung, bei der Bildung, eingespart.

In anderen Ministerien ist ebenfalls der Sparstift angesetzt, teilweise erheblich. Auch hier werden keineswegs Strukturreformen gesetzt, sondern die Einsparungen werden auf Kosten von Leistungen an der Bevölkerung durchgeführt.

So zahlt der österreichische Bürger auf mehrfache Weise für den HYPO-Skandal und für die Umverteilung von volkswirtschaftlichem Vermögen von unten nach oben: in Form von höheren Steuern und Abgaben, in Form von Leistungskürzungen, in Form einer Lohnsteuerprogression, durch die jede Gehalts- und Lohnerhöhung zu einem Defizit für den Arbeitnehmer degradiert wird, und letztlich auch in der Form, dass sein Geld auf Grund der kaum noch vorhandenen Verzinsung von Sparguthaben ständig weniger wird.

Diese Politik ist nicht mehr hinzunehmen.

Aus diesem Grunde wird sich die „Plattform Volksabstimmung - HYPO“, ein Zusammenschluss von zahlreichen parteiunabhängigen Organisationen und Initiativen, gegen diesen gegen das Volk gerichteten politischen Kurs zur Wehr setzen und ihre „Volksabstimmungen von unten“ in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzen. Volksabstimmungen, in denen das Volk, die Bürger, ihren Willen kundtun, denn die Regierenden fürchten sich offensichtlich davor, das Volk um seine Meinung zu fragen.

Aber: Wir sind das Volk, unser Wille ist es, der umgesetzt werden soll. Und das werden wir der Regierung in Zukunft nachhaltig vor Augen führen! (Gerhard Kohlmaier)

 
Wochenkommentar vom 6.4.2014: HYPO: Zuerst untersuchen, dann heilen Drucken E-Mail

Die HYPO-Milliardenverluste sind längst kein Einzelfall einer problematischen Bankenwirtschaft mehr, obwohl sie die Steuerzahler in besonderem Ausmaß treffen. Auch den Bilanzen der anderen Bankinstitute wie denen der Volksbanken-AG, der Kontrollbank oder aber der Raiffeisenbank traut kein vernünftiger Mensch mehr über den Weg. Bilanzen sind Schall und Rauch, die Kontrolle derselben durch Personen aus dem Nahverhältnis zu Banken oder der etablierten Politik scheinen, wie die sogenannten Kontrollorgane der Finanzmarktaufsicht oder der Nationalbank in der HYPO-Causa unter Beweis gestellt haben, das Papier nicht wert zu sein, auf dem sie geschrieben stehen.

Fest steht jedenfalls, dass trotz der Banken- und Finanzkrise seitens der Regierungen nahezu nichts unternommen worden ist, um die systemisch bedingten Risiken einer nahezu unkontrollierbar gewordenen Bank- und Finanzwirtschaft zu zügeln. Die Abkommen von Basel haben höchstens dazu geführt, dass die reale Wirtschaft zunehmend mit Geldbeschaffungsproblemen konfrontiert ist, weil die Banken die Liquidität von Staatsanleihen für höher einschätzen als Privatkredite, die österreichische Einführung einer Bankenabgabe ist im Endeffekt ein zusätzlicher Obulus für die Staatskasse, für welchen nicht die Banken an sich, sondern die Bankkunden, also letztlich die Steuerzahler, aufkommen. Eine Finanztransaktionssteuer ist nach wie vor in weiter Ferne, eine Zerstückelung von großen Bankinstituten, den so genannten Systembanken, wurde nicht vorgenommen, das System der Geldschöpfung durch die Banken ist nach wie vor unkontrollierbar, nicht geändert oder zumindest staatlich zentralisiert. Alles beim Alten.

So gesehen ist die HYPO-Affäre nur der momentane Höhepunkt eines völlig falschen Finanzsystems und es ist zu befürchten, dass noch weitere folgen werden.

Gleichzeitig jedoch bietet das HYPO-Schlamassel aber auch die Chance hinter die Kulissen von dubiosen Machenschaften, von Korruption, politischer Unfähigkeit und kriminellen Aktionen zu blicken. Um diese Hintergründe und die Maschinerie der Geldumverteilung von den Bürgern dieses Landes hin zu wenigen Profiteuren in Einzelheiten zu verstehen, ist ein HYPO-Untersuchungsausschuss dringend notwendig. Und zwar jetzt, nicht am St. Nimmerleinstag, nicht dann, wenn die Spuren der Machenschaften verwischt worden sind und die zu erwartenden Erinnerungslücken der Akteure und der politisch Verantwortlichen so sehr zugenommen haben, dass Aufklärung unmöglich wird.

Dieser HYPO-Skandal steht für ein krankes System und es ist zu untersuchen, zu analysieren, bevor man mit irgendwelchen Impfungen auffährt, durch welche die Krankheit noch weiter genährt wird. Daher darf die Bevölkerung nicht müde werden, diese Untersuchung einzufordern! (Gerhard Kohlmaier)

 
Wochenkommentar vom 23.3.2014: Das Ende der Bittschriften Drucken E-Mail

 

Bittschriften sind in unserer Demokratie in Mode gekommen. Alleine zwischen 2008 und 2013, also der letzten Gesetzgebungsperiode, wurden 294 dieser Petitionen und Bürgergesuche im Nationalrat eingereicht, die derzeitige Regierung ist mit weiteren 52 Bittschriften konfrontiert.

Dass Bürgerbegehren dieser Art inflationäre Ausmaße erreichen, verwundert wenig, wächst doch die Unzufriedenheit der Bürger mit den politischen Entscheidungen ihrer gewählten Repräsentanten deutlich.

Allerdings zeigt das österreichische Petitionsrecht auch die Grenzen dieser Art von Bürgerbeteiligung auf, indem es diese demokratische Mitbestimmung des Volkes auch klar in ihre Grenzen verweist. Diese endet nämlich beim Petitionsausschuss, in welchem die Regierungsvertreter die Mehrheit haben. Diese können eine Petition „zur Kenntnis nehmen“, von der „weiteren Behandlung Abstand nehmen“. Sie können aber auch, wie im gegenständlichen Fall der Petition zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der politischen Verantwortlichkeit in der HYPO-Affäre, welche innerhalb kürzester Zeit immerhin an die 65000 Bürger unterzeichnet haben, diese von der Parlamentsseite nehmen und an einen Ausschuss verweisen, womit das Bürgerbegehren sein Ende gefunden hat und auch nicht weiter unterschrieben werden kann.

Die Mitbestimmungsmöglichkeit des österreichischen Volkes an wichtigen Entscheidungen der Regierung kann also jederzeit von dieser selbst unterbunden werden. Ein demokratisches Mitbestimmungsrecht sieht anders aus. So sind die zahlreichen Petitionen, die im Nationalrat eingereicht werden, ebenso zahnlos wie es die 37 Volksbegehren seit Bestehen der 2. Republik waren.

Auch das Volksabstimmungsgesetz sieht für die Durchführung einer Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss eine einfache Mehrheit im Nationalrat vor. So kann also die Regierung selbst jede Volksabstimmung verhindern, und sie tut es auch, wie man am Beispiel der verweigerten Abstimmung über den Lissabon-Vertrag gesehen hat.

Solcherart wird der Souverän, der eigentliche Träger demokratischer Prozesse, ausgebremst, sein Bemühen um die politische Mitgestaltung ad absurdum geführt oder mitunter sogar für parteipolitische Interessen missbraucht, gelebte Demokratie ausgehebelt. Was bleibt, sind von der Politik enttäuschte Bürger, die immer mehr Abstinenz von dieser Scheindemokratie üben und sich aus dem alltäglichen politischen Gestaltungsprozess heraushalten.

Wenn aber die herrschenden politischen Kräfte eine echte Mitbestimmung und Mitgestaltung der Politik durch das Volk verhindern, dann muss das Volk selbst aktiv werden, um seinem Willen zur Durchsetzung zu verhelfen. Volksabstimmungen vom Volk ausgehend, ohne die Zustimmung der Regierenden, müssen die Konsequenz aus einer demokratiefeindlichen Scheinmitbestimmungsregelung sein. Solche „Volksabstimmungen von unten“, angeregt und vertreten durch zahlreiche Organisationen aus der so genannten Zivilgesellschaft, getragen vom Volk selbst, durchgeführt mit Hilfe der modernen elektronischen Medien, bieten die Möglichkeit dem Volkswillen zum Durchbruch zu verhelfen, denn keine Regierung wird auf Dauer dem Druck des geäußerten Volkswillens standhalten können. Worauf warten wir denn noch? (Gerhard Kohlmaier)

 

 
Wochenkommentar vom 16.3.2014: HYPO: Schwere Gesetzesverstöße stehen im Raum Drucken E-Mail


Dass sich die Regierung trotz der Empfehlung zweier Gutachten für eine geordnete Insolvenz der HYPO für eine Anstaltslösung entschieden hat, also für die Variante, die dem Steuerzahler am teuersten kommt, zeigt nur einmal mehr, wessen Interessen diese Regierung vertritt.

Die Steuerzahler sollen also für eine politische und ökonomische Misswirtschaft sondergleichen zur Kasse gebeten werden, die HYPO-Anleihen steigen seit Bekanntgabe der Entscheidung durch den Finanzminister. Das bedeutet, dass nun das große Geschäft für Anleihenbesitzer und Hedgefonds winkt. Ein Geschäft, dessen Finanzierung nun durch die Regierung endgültig dem Steuerzahler aufgebürdet wurde.

Österreichische Medien berichten von der Freude der Spekulanten: „Was mach ich jetzt mit der ganzen Kohle?“, ein Jubel, der gleichsam wie eine Verhöhnung der Dummheit der Steuerzahler klingt, falls sie diese Zahlungszuweisung hinnehmen. Na was wohl? Weiterspekulieren, weiterzocken und die nächsten Risiken eingehen, die de facto keine sind. Denn diese Regierung verteilt die Verluste auf die Steuerzahler, die allfälligen Gewinne bleiben selbstverständlich bei den Investoren und   Spekulanten.

Die HYPO ist seit Jahren ein potentieller Insolvenzfall. Seit der umstrittenen Notverstaatlichung durch den ehemaligen Finanzminister Pröll stand bis zur Entscheidung der Regierung vor wenigen Tagen eine Insolvenz der Bank im Raum. Es drohte also über Jahre hinweg die vollkommene Zahlungsunfähigkeit der Bank.

Nun gibt es derlei im Wirtschaftsleben öfter. Einer Firma droht die Insolvenz, wie beispielsweise derzeit dem Wiener Computerhändler „DiTech“. Aber im Unterschied zur HYPO werden aus diesem Grunde keinerlei Gläubigerforderungen mehr bedient. Der Sprecher des Unternehmens, Mario Gündl, wies darauf hin, dass sich das Unternehmen strafbar machen würde, sollte es Forderungen aus einer Zeit vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit begleichen.

Ich stelle mir also die Frage, welche Gläubigerforderungen in welcher Höhe in den letzten Jahren, seitdem die Zahlungsunfähigkeit der Bank droht, erfüllt worden sind und fordere eine Offenlegung derselben. Ich stelle mir aber auch die Frage, welche Rolle der Vorstand der Bank, die Regierung, die TaskForce und andere Personen dabei spielten. Wenn auch hier strafbare Tatbestände vorliegen, dann müssen und werden sie zur Anzeige gebracht werden. Was für die „DiTech“ und andere Firmen gilt, wird vor dem Gesetz auch für die HYPO gelten müssen. (Gerhard Kohlmaier)


 
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