Wochenkommentar vom 24.2.2013: Schulreform a la Schmied Drucken E-Mail

Vor wenigen Jahren noch hätte wohl die Mehrheit der ÖsterreicherInnen an einen Faschingsscherz geglaubt, wenn man verkündet hätte, Berufungen gegen ein Nichtaufsteigen eines Schülers müssten vor Gericht von einem Verwaltungsgericht entschieden werden. Aber die Zeiten haben sich gewandelt. Seit Ministerin Schmied das Bildungsressort leitet, scheint nahezu alles möglich zu sein, was zur endgültigen Zerschlagung unseres Bildungssystems beiträgt.

Die neueste Idee der Bundesministerin: Berufungen gegen ein Nicht Genügend sollen in Zukunft nicht mehr von den Schulinstanzen, sondern von Richtern des Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Richter sollen also darüber entscheiden, ob ein Nicht Genügend gerechtfertigt ist oder nicht.

Schmied setzt mit diesem neuen Anpassungsgesetz, welches 2014 in Kraft treten soll, ihren Kampf gegen negative Beurteilungen von SchülerInnen fort. Frei nach dem Motto, eine negative Beurteilung müsse mit allen Mitteln verhindert werden, strapaziert die Ministerin die Gerichtsbarkeit anstatt sich mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, welche Gründe im persönlichen und familiären Umfeld des Betroffenen bzw. im System Schule selbst zu solchen Leistungsbeurteilungen führen.

Die bisher gängige Praxis (Frühwarnsystem, Gespräch mit SchülerInnen und deren Eltern über Möglichkeiten der Leistungsverbesserung), einen negativen Jahresabschluss durch einen sinnvollen schulpartnerschaftlichen Informationsaustausch möglichst hintan zu stellen, wird auf diese Weise unterwandert. Die Beteiligten kommunizieren in Zukunft letztlich vor dem Richter. Schmied spekuliert wohl damit, dass unter solchen Prämissen die LehrerInnen von vornherein auf negative Beurteilungen - ungeachtet der Tatsache, ob die Lehrzeile erreicht wurden oder nicht -  verzichten werden. Und ich denke, dass dem auch so sein wird.

Schülerherz, was willst du mehr, die positive Absolvierung der Schullaufbahn ist somit bereits bei Beginn derselben gesichert! Elternherz, du kannst dich beruhigt Wichtigerem widmen als dem schulischen Fortgang deiner Sprösslinge!

Der Qualität unseres Bildungssystems wird mit dieser Neuregelung kein guter Dienst erwiesen, der Schulpartnerschaft schon gar nicht, und ob die Wirtschaft in Zukunft über Absolventen jubeln wird, die trotz Schulabschluss grobe Bildungsdefizite aufweisen, darf ebenso dahingestellt bleiben. (Gerhard Kohlmaier)