Aktuelles Thema: Wir, das Volk, müssen uns für die Umverteilung einsetzen und können ihr auch zum Durchbruch verhelfen! Drucken E-Mail

 

Es ist im Wesentlichen unwichtig, auf Grund welcher Studie man die Vermögensverteilung in Österreich betrachtet, weil sich alle darin einig sind, dass in unserem Land im internationalen Vergleich eine besonders hohe Vermögensungleichheit besteht. Fasst man, wie das schon Aristoteles tat,  unter Vermögen all das zusammen, was einen monetären Wert besitzt, so ist diese Verteilungsungleichheit in keinem anderen EU-Land so hoch wie in Österreich.

Während in den südlichen und östlich gelegenen Ländern Europas die große Mehrheit der Menschen in den eigenen vier Wänden lebt, also Immobilienvermögen besitzt, beträgt der Anteil der Immobilienbesitzer in Österreich gerade einmal 47,7% (Agenda Austria, 2015). Diese Tatsache korreliert jedoch stark mit den Einkommensverhältnissen. Denn das Brutto-Durchschnittseinkommen von Arbeitern und Angestellten in Österreich inkl. 13. und 14. Monatsgehalt ist 2360 Euro. Nur 10% der Arbeitnehmer verdienen mehr als 4259 Euro brutto (Hauptverband der Sozialversicherungsträger, 2016). Dass man bei diesen Einkommen Probleme mit dem Auskommen hat und sich beim Vermögensaufbau schwer tut, liegt auf der Hand.

Dazu kommt, dass spätestens seit der Finanzkrise und den darauf folgenden Geldschwemmen der EZB eine weitere Ära der Umverteilung gesellschaftlich erzielter Wertschöpfung von unten nach oben folgte. Die Schere zwischen Einkünften aus Lohnarbeit und Kapitalgewinnen ging noch weiter auseinander, einerseits deshalb, weil man Gewinne privatisierte und Verluste verstaatlichte, andererseits auch deshalb, weil sich Renditen in erster Linie auf den Immobilienmärkten erzielen ließen - oder aber durch das Erben von Vermögen.

Insgesamt besitzen 1% der Österreicher, die Reichsten, 40,5% des Nettovermögens, während die ärmsten 50% zusammen gerade einmal 2,5% des gesamten Nettovermögens ihr Eigen nennen können (AK, Nationalbank 2017).

Aus den genannten Gründen ist das Festhalten am derzeitigen Steuersystem, wie es die türkis-blaue Regierung praktiziert, ein Festhalten an einer extrem ungleichen Verteilung der gesellschaftlich erbrachten Wertschöpfung zum Wohle weniger Vermögender und zum Nachteil der überwiegenden Mehrheit der Bürger.

Weil die Regierung in der Verteilungsfrage Klientelpolitik gegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung betreibt, muss sie ständig davon ablenken. Dies gelingt ihr vor allem durch die Schaffung neuer Feindbilder, welche sie für die prekäre finanzielle Situation zahlreicher Österreicher verantwortlich macht. Sie gibt vor, es seien die Ausländer, die Asylwerber, welche den Österreichern Arbeitsplätze wegnehmen, Sozialleistungen beanspruchen und die der Grund für ihre schlechte finanzielle Situation seien. Während sie einem neuen Nationalismus, dem große Teile der Bevölkerung aufsitzen, das Wort redet, geht die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen weiter hurtig voran. In Wahrheit ist es die von der Regierung geschützte Klientel und die dieser eingeräumte Steuerprivilegien, welche diese Schieflage erzeugen.

Selbstverständlich spielt, was die konkreten Lebensverhältnisse der Österreicher betrifft, auch das relativ hohe Niveau des österreichischen Sozialstaates eine Rolle, das bedeutet, dass viele Leistungen, für die in anderen Ländern die Bürger selbst die Mittel aufbringen müssen, in Österreich solidarisch im Rahmen des Sozialstaates aufgebracht werden. Aus diesem Grund bewirkt aber auch jeder Abbau von Sozialleistungen eine Verschärfung des Ungleichgewichts in der Vermögensverteilung und lässt die Schere zwischen Arm und Reich noch weiter aufgehen. Es ist daher besonders verwerflich, wenn die türkis-blaue Regierung im Bereich der Sozialversicherungen Leistungskürzungen vornimmt oder aber eine Familienpolitik betreibt, von welcher die ärmsten und kinderreichsten Familien am wenigsten profitieren.

Auch in der Steuerpolitik strebt diese Regierung keine Veränderung der Verteilungsfrage an. Im Gegenteil: Sie tut alles, um die in Österreich herrschende Vermögensungleichheit noch zu vergrößern. So kommt die Senkung der Körperschaftssteuer im Ausmaß von 1,5 bis 2 Milliarden vor allem großen Konzernen a la Raiffeisen u.a. zugute, weil 80% der Gewinne auf diese Konzerne entfallen. Trotz guter Konjunkturlage liegt Österreich bei der Lohnentwicklung jedoch deutlich unter dem Durchschnitt aller OECD-Staaten (OECD, 2017).

Verändern lässt sich diese ungleiche Verteilungsfrage von volkswirtschaftlichem Vermögen nicht durch eine neue Art des Nationalismus, durch Ab- und Ausgrenzung, durch Fremdenfeindlichkeit, sondern einzig und allein durch eine Umverteilung von oben nach unten. Letztere ist am einfachsten durch einen Umbau des Steuersystems zu erzielen.

Diese ist unter der derzeitigen Regierung jedoch nicht zu erwarten, ganz im Gegenteil, die Eingriffe bzw. die als Reform verkauften Maßnahmen gehen nicht nur aus Verteilungsfragen in die falsche Richtung, sondern auch aus ökologischen Gründen, indem sie nahezu sämtliche wichtigen Antworten auf Zukunftsfragen außer acht lassen.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass auch Vorgängerregierungen diese notwendige Umverteilung der gesellschaftlichen Wertschöpfung nicht in Angriff genommen haben. Auch sie haben sich dem Primat des Marktes über die Politik untergeordnet und selbst einem Neoliberalismus gefrönt, aus dessen Klammern sie sich bis heute nicht befreien konnten. Insbesondere die Sozialdemokratie steht für diese Entwicklung, ein Grund dafür, warum sie in der Auseinandersetzung mit konservativen und rechtspopulistischen Parteien für viele Wähler an Glaubwürdigkeit eingebüßt hat. Auch die Gewerkschaften haben aus unterschiedlichen Gründen neoliberaler Politik kaum etwas entgegengesetzt, sie haben in Zeiten der größten Umverteilungswelle volkswirtschaftlicher Wertschöpfung von unten nach oben, von den Arbeitnehmern hin zu den Vermögenden, diesen Trend sogar unterstützt, indem sie ihren Mitgliedern lange Zeit eine Politik der Sozialpartnerschaft, die es zu dieser Zeit längst nicht mehr gegeben hat, vorgegaukelt und faule Kompromisse im Rahmen von Sozialkämpfen als das kleinere Übel verkauft haben.  Gut gelebt haben dabei nur die Funktionäre, für die Arbeitnehmer führte diese Vertretungspolitik zum geordneten Abbau mühsam errungener Arbeits- und Sozialrechte und wird bis dato fortgesetzt.

Man kann und muss davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der österreichischen Bürger für eine Umverteilung der gesellschaftlich erzielten Wertschöpfung von oben nach unten, von den Vermögenden hin zur Mehrheit der Bevölkerung hin eintritt. Eine solche ist am effektivsten mittels der Einführung von Steuern zu gewährleisten, denn der Großteil der Wertschöpfungsverteilung in einem Staat wird über die Steuerpolitik geregelt.

Wie der französische Ökonom Piketty nachgewiesen hat, haben gerade Erbschaften eine große Bedeutung für die ungleiche Verteilung von Vermögen. Daher ist eine progressive Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen unumgänglich. Nahezu 40% der Streuung von Vermögen lassen sich auf Erbschaften zurückführen. Obwohl in 18 EU-Staaten aus diesen Gründen eine Erbschaftssteuer abzuführen ist, wurde diese in Österreich mit 1.1.2008 ersatzlos abgeschafft. Der Verfassungsgerichtshof hatte bemängelt, dass die Bewertungsvorschriften von Grundstücken dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen. Statt das Gesetz nachzubessern, verzichtete die SPÖ-ÖVP-Regierung vollständig auf dieses Regulativ. Dabei ergäbe sich bei einer Besteuerung von 25% ab einer Freibetragsgrenze von 1 Million Euro ein Steueraufkommen von ca. 700 Millionen Euro. Betroffen davon wären nur die reichsten 1-2% der Bevölkerung.

Aber auch die Einkommensverhältnisse tragen wesentlich zur ungleichenVermögensverteilung bei. Aus diesem Grund sollten auch die Spitzeneinkommen einer progressiven Besteuerung unterliegen. Was spricht dagegen, auf Top-Einkünfte, die über 500 000 Euro jährlich liegen, Steuersätze von 80% einzuführen. Nichts. Oder kann mir jemand erklären, wie jemand ein Managergehalt von mehreren Millionen Euro mit seiner Leistung rechtfertigen kann.

Eine längst überfällige Änderung im Steuersystem ist die Umstellung der Sozialversicherungsleistungen von Gehältern und Löhnen hin zur erzielten Wertschöpfung eines Unternehmens. Die Sozialversicherungsbeiträge der Unternehmen sind derzeit an die Lohnsumme gekoppelt. Das führt dazu, dass personalintensive Unternehmen relativ viel an Sozialversicherungsbeiträgen abführen, während Unternehmen, die wenig personalintensiv sind und mit neuen Technologien arbeiten, trotz Milliardengewinnen kaum etwas zur Sicherung von Sozialversicherungsleistungen beitragen. Die mit der Umstellung verbundenen Schwierigkeiten in Einzelbereichen (Einpersonenunternehmen, öffentlicher Bereich,…) sind bekannt und leicht zu lösen.

Und selbstverständlich benötigen wir dringend eine neue Form von Steuer, um die von K.H. Grasser unter dem Titel „Kapitalmarktoffensive“ im Jahr 2000 abgeschaffte Börsenumsatzsteuer durch eine effektive Besteuerung von Finanzgeschäften zu ersetzen. Es ist nicht verwunderlich, dass es unter dem österreichischen Ratsvorsitz der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Finanztransaktionssteuer“ Finanzminister Hartwig Löger war, der das Ende des Vorhabens einer europäischen Variante der Finanztransaktionssteuer verkündete. Das jedoch bedeutet nicht mehr oder weniger, als dass sich die Finanzlobby gegenüber einer Politik durchgesetzt hat, die längst nicht mehr im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung agiert. Wir brauchen Investitionen in die Realwirtschaft, nicht aber Spekulationen auf den Finanzmärkten. Wohin uns letztere führen, hat uns unter anderem die Finanzkrise gezeigt. Es ist also dringend notwendig dieser Finanzwirtschaft Zügel anzulegen, sowohl im Rahmen der nationalen als auch der internationalen Steuergesetzgebung.

Nun wissen wir jedoch aus der Vergangenheit, dass die Regierenden kein Interesse an dieser Art von Umverteilung mittels eines Umbaus des Steuersystems haben. Zu sehr sind die Repräsentanten des Volkes mittlerweile Teil eines Systems, welches zwar der Mehrheit der Bevölkerung zum Nachteil gereicht, von dem sie jedoch persönlich profitieren, so lange sie es gewähren lassen. Regierungen, Parteien oder Gewerkschaften werden diese längst fälligen Änderungen daher auch in Zukunft nicht herbeiführen.

Es muss also das Volk selbst sein, das die Regierenden zum Handeln zwingt. In einer Demokratie ist diese Willensäußerung des Volkes dann für jede Regierung verbindlich, wenn sie im Rahmen von Wahlen und von Volksabstimmungen erfolgt. Wahlgemeinschaften zum Thema „Umverteilung“ sind eine Möglichkeit, diesbezügliche Veränderungen im Rahmen der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen. Eine andere sind Volksabstimmungen. Mit Volksabstimmungen kann dem Willen des Volkes gegen die Interessen von Parteien, Lobbyisten, gegen die Interessen und die Macht der Reichen zum Durchbruch verholfen werden. Und wenn man Volksabstimmungen von „oben“ weiterhin verhindert, dann soll sie das Volk selbst durchführen: Volksabstimmungen von „unten“ als demokratische Willensäußerung des Volkes, welche von jeder Regierung umzusetzen ist.

Gerhard Kohlmaier, Jänner 2019

 

P.S.:Beide Vorschläge (Wahlgemeinschaften, Volksabstimmung) wurden von der Steuerinitiative bereits 2008 konkretisiert und finden sich ausgearbeitet unter http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=article&id=6:strategien-gegen-eine-neoliberale-politik&catid=16:programm&Itemid=19 und auf der Homepage http://www.umverteilung.at