Steuerini
Neue Umfrage Drucken E-Mail

Stimmen Sie mit bei unserer Umfrage über die Durchführung einer gesetzlichen Volksabstimmung in der Causa HYPO.

Die letzte Umfrage über die Abwicklung der HYPO-Affäre brachte folgendes Ergebnis:

428 Stimmen: Für eine Insolvenz stimmten 423 Personen (98,8%), für die Anstaltslösung 5 Personen (1,2%)

 
Wochenkommentar vom 6.4.2014: HYPO: Zuerst untersuchen, dann heilen Drucken E-Mail

Die HYPO-Milliardenverluste sind längst kein Einzelfall einer problematischen Bankenwirtschaft mehr, obwohl sie die Steuerzahler in besonderem Ausmaß treffen. Auch den Bilanzen der anderen Bankinstitute wie denen der Volksbanken-AG, der Kontrollbank oder aber der Raiffeisenbank traut kein vernünftiger Mensch mehr über den Weg. Bilanzen sind Schall und Rauch, die Kontrolle derselben durch Personen aus dem Nahverhältnis zu Banken oder der etablierten Politik scheinen, wie die sogenannten Kontrollorgane der Finanzmarktaufsicht oder der Nationalbank in der HYPO-Causa unter Beweis gestellt haben, das Papier nicht wert zu sein, auf dem sie geschrieben stehen.

Fest steht jedenfalls, dass trotz der Banken- und Finanzkrise seitens der Regierungen nahezu nichts unternommen worden ist, um die systemisch bedingten Risiken einer nahezu unkontrollierbar gewordenen Bank- und Finanzwirtschaft zu zügeln. Die Abkommen von Basel haben höchstens dazu geführt, dass die reale Wirtschaft zunehmend mit Geldbeschaffungsproblemen konfrontiert ist, weil die Banken die Liquidität von Staatsanleihen für höher einschätzen als Privatkredite, die österreichische Einführung einer Bankenabgabe ist im Endeffekt ein zusätzlicher Obulus für die Staatskasse, für welchen nicht die Banken an sich, sondern die Bankkunden, also letztlich die Steuerzahler, aufkommen. Eine Finanztransaktionssteuer ist nach wie vor in weiter Ferne, eine Zerstückelung von großen Bankinstituten, den so genannten Systembanken, wurde nicht vorgenommen, das System der Geldschöpfung durch die Banken ist nach wie vor unkontrollierbar, nicht geändert oder zumindest staatlich zentralisiert. Alles beim Alten.

So gesehen ist die HYPO-Affäre nur der momentane Höhepunkt eines völlig falschen Finanzsystems und es ist zu befürchten, dass noch weitere folgen werden.

Gleichzeitig jedoch bietet das HYPO-Schlamassel aber auch die Chance hinter die Kulissen von dubiosen Machenschaften, von Korruption, politischer Unfähigkeit und kriminellen Aktionen zu blicken. Um diese Hintergründe und die Maschinerie der Geldumverteilung von den Bürgern dieses Landes hin zu wenigen Profiteuren in Einzelheiten zu verstehen, ist ein HYPO-Untersuchungsausschuss dringend notwendig. Und zwar jetzt, nicht am St. Nimmerleinstag, nicht dann, wenn die Spuren der Machenschaften verwischt worden sind und die zu erwartenden Erinnerungslücken der Akteure und der politisch Verantwortlichen so sehr zugenommen haben, dass Aufklärung unmöglich wird.

Dieser HYPO-Skandal steht für ein krankes System und es ist zu untersuchen, zu analysieren, bevor man mit irgendwelchen Impfungen auffährt, durch welche die Krankheit noch weiter genährt wird. Daher darf die Bevölkerung nicht müde werden, diese Untersuchung einzufordern! (Gerhard Kohlmaier)

 
Wochenkommentar vom 23.3.2014: Das Ende der Bittschriften Drucken E-Mail

 

Bittschriften sind in unserer Demokratie in Mode gekommen. Alleine zwischen 2008 und 2013, also der letzten Gesetzgebungsperiode, wurden 294 dieser Petitionen und Bürgergesuche im Nationalrat eingereicht, die derzeitige Regierung ist mit weiteren 52 Bittschriften konfrontiert.

Dass Bürgerbegehren dieser Art inflationäre Ausmaße erreichen, verwundert wenig, wächst doch die Unzufriedenheit der Bürger mit den politischen Entscheidungen ihrer gewählten Repräsentanten deutlich.

Allerdings zeigt das österreichische Petitionsrecht auch die Grenzen dieser Art von Bürgerbeteiligung auf, indem es diese demokratische Mitbestimmung des Volkes auch klar in ihre Grenzen verweist. Diese endet nämlich beim Petitionsausschuss, in welchem die Regierungsvertreter die Mehrheit haben. Diese können eine Petition „zur Kenntnis nehmen“, von der „weiteren Behandlung Abstand nehmen“. Sie können aber auch, wie im gegenständlichen Fall der Petition zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der politischen Verantwortlichkeit in der HYPO-Affäre, welche innerhalb kürzester Zeit immerhin an die 65000 Bürger unterzeichnet haben, diese von der Parlamentsseite nehmen und an einen Ausschuss verweisen, womit das Bürgerbegehren sein Ende gefunden hat und auch nicht weiter unterschrieben werden kann.

Die Mitbestimmungsmöglichkeit des österreichischen Volkes an wichtigen Entscheidungen der Regierung kann also jederzeit von dieser selbst unterbunden werden. Ein demokratisches Mitbestimmungsrecht sieht anders aus. So sind die zahlreichen Petitionen, die im Nationalrat eingereicht werden, ebenso zahnlos wie es die 37 Volksbegehren seit Bestehen der 2. Republik waren.

Auch das Volksabstimmungsgesetz sieht für die Durchführung einer Volksabstimmung über einen Gesetzesbeschluss eine einfache Mehrheit im Nationalrat vor. So kann also die Regierung selbst jede Volksabstimmung verhindern, und sie tut es auch, wie man am Beispiel der verweigerten Abstimmung über den Lissabon-Vertrag gesehen hat.

Solcherart wird der Souverän, der eigentliche Träger demokratischer Prozesse, ausgebremst, sein Bemühen um die politische Mitgestaltung ad absurdum geführt oder mitunter sogar für parteipolitische Interessen missbraucht, gelebte Demokratie ausgehebelt. Was bleibt, sind von der Politik enttäuschte Bürger, die immer mehr Abstinenz von dieser Scheindemokratie üben und sich aus dem alltäglichen politischen Gestaltungsprozess heraushalten.

Wenn aber die herrschenden politischen Kräfte eine echte Mitbestimmung und Mitgestaltung der Politik durch das Volk verhindern, dann muss das Volk selbst aktiv werden, um seinem Willen zur Durchsetzung zu verhelfen. Volksabstimmungen vom Volk ausgehend, ohne die Zustimmung der Regierenden, müssen die Konsequenz aus einer demokratiefeindlichen Scheinmitbestimmungsregelung sein. Solche „Volksabstimmungen von unten“, angeregt und vertreten durch zahlreiche Organisationen aus der so genannten Zivilgesellschaft, getragen vom Volk selbst, durchgeführt mit Hilfe der modernen elektronischen Medien, bieten die Möglichkeit dem Volkswillen zum Durchbruch zu verhelfen, denn keine Regierung wird auf Dauer dem Druck des geäußerten Volkswillens standhalten können. Worauf warten wir denn noch? (Gerhard Kohlmaier)

 

 
Steuerini bei HYPO-Diskussion in "Pro und Contra", am 17.3.2014 Drucken E-Mail

In der Videothek von Puls4 ab 19.3.2014:

http://www.puls4.com/austrianews/videos

 
Kein Cent für die HYPO, ohne das Volk zu befragen! Drucken E-Mail

 
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