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Aktuelles Thema, 5.2.2017: Kommentar zur Einstellung der Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa "Pröll-Stiftung" Drucken E-Mail

„Nicht einmal ein Anfangsverdacht!“ Aber vielleicht trotzdem eine Sauerei.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüfte in der Causa Pröll-Privatstiftung, ob gegen den Landeshauptmann Niederösterreichs ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch oder Untreue einzuleiten sei und befand, dass nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliege und daher keine weiteren Ermittlungen einzuleiten seien.

Nun ist ein Landeshauptmann nach unserer Bundesverfassung der oberste Beamte eines Landes. Beamten ist es nach § 57 des Beamtendienstrechtsgesetzes verboten „eine Geschenkannahme im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.“

Aber Landeshauptmann Pröll hat ja persönlich keinerlei Gelder angenommen, sondern diese in eine von ihm gegründete Pröll-Stiftung mit gemeinnützigem Stiftungszweck eingebracht, sagen seine Steigbügelhalter und die Mitstreiter in der Landesregierung.

Allerdings feierte der Landeshauptmann seinen 60igsten Geburtstag bereits im Dezember 2006. Dabei soll er angeblich € 150.000.- von anonymen Spendern erhalten haben. Zu diesem Zeitpunkt existierte jedoch noch keine Dr. Erwin Pröll Privatstiftung, denn diese wurde erst knapp ein Jahr später, Ende 2007, gegründet.

Wie kommt es also, dass der höchste Landesbeamte Niederösterreichs einen Betrag von € 150.000.- annimmt, ohne dabei Skrupel zu empfinden? Wahrscheinlich ist, dass er keine hat. Diese Art der Geschenkannahme ist zumindest höchst merkwürdig. Pröll-Sprecher Kirchweger erklärte damals gegenüber dem Wirtschaftsblatt, der Landeshauptmann wolle mit der Gründung der Pröll Privatstiftung dem Spendenaufkommen zu seinem 60. Geburtstag „einen Sinn geben“. Was war also der Sinn der Spenden anlässlich seines Geburtstages? Machten sich seine „Untertanen“ womöglich Sorgen, ob ihr Landesvater denn die Kosten des Banketts begleichen könne? Wir werden es wohl nie erfahren. Beamte dürfen durchaus kleine Aufmerksamkeiten, die landesüblich sind, als Geschenk annehmen. Dass darunter aber auch Geldbeträge fallen, noch dazu in einer stattlichen Höhe, ist mir vollkommen neu und entspricht auch nicht dem Gesetz.

Nun ist für die Gründung einer Stiftung neben dem privatrechtlichen Willensakt des Stifters auch ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt der Behörde notwendig. Und diese zuständige Behörde ist nach § 39 BStFG (Bundesstiftungs- und Fondsgesetz) der Landeshauptmann selbst. Die Behörde prüft nun u.a. den gemeinnützigen Charakter des Stiftungszweckes und - davon gehe ich aus - wohl auch die Herkunft des angelegten Betrages. Und diese Prüfung vollzieht wiederum letztlich der Herr Landeshauptmann selbst. Das macht wahrlich keine gute Optik, oder? In vergleichbaren Fällen spricht man soviel ich weiß von Befangenheit und lässt solche Konstruktionen nicht zu.

Aber was wurde hier überhaupt geprüft? Nach dem Gesetz hat die Behörde zu prüfen, ob das Stiftungsvermögen zur Zweckeinreichung hinreichend ist. Nun kann man nur vermuten, dass die Behörde, also die Landesregierung selbst, der Ansicht war, dass die vom Landeshauptmann eingebrachte Summe zur Stiftungsgründung (Geldgeschenke anlässlich seines 60. Geburtstages) im Wesentlichen nicht ausreichen, um dem Stiftungszweck (angeblich die Errichtung einer Akademie zur Förderung des öffentlichen Raumes) zu erfüllen. Also beschließt die Landesregierung (u.a. der jetzige Innenminister Sobotka und die zukünftige Landsfrau Miki-Leitner) der Pröll-Stiftung in den kommenden Jahren jährlich € 150.000.- zu überweisen bzw. zur Verfügung zu stellen.

Steuergeld wohlgemerkt. Und diese jährliche Zuwendung zu seiner Stiftung wird nun auch vom Stifter, der gleichzeitig Landeshauptmann ist, mitbeschlossen.

Und selbstverständlich handelt es sich bei dieser Summe um keinerlei Geschenke, denn kein Steuerzahler wusste davon, dass Teile seines Steuergeldes in eine Privatstiftung des Landeshauptmannes fließen. Kein Steuerzahler hatte Kenntnis von einem Geschenk, und wenn man nichts schenkt, dann kann auch niemand ein Geschenk annehmen. Nicht einmal der Landeshauptmann oder eine Stiftung. Nach diversen Protokollen hatte ja nicht einmal der niederösterreichische Landtag Kenntnis von diesen Zuweisungen, weil sie in keinen Protokollen der Landesregierung ausgewiesen sind. Daher hat niemand der Pröll-Stiftung etwas geschenkt, der Landeshauptmann und die Mitglieder der Landesregierung haben einfach beschlossen, diese Steuergelder der Pröll-Stiftung zu überantworten. Von Geschenkannahme also kann hier wahrlich keine Rede sein.

Machen Sie sich selbst ein Urteil: Haben sie also recht, die Prüfer? Liegt tatsächlich kein rechtlich zu verfolgender Strafbestand einer Geschenkannahme vor?

Ob nun bei einer Handlung Untreue vorliegt oder nicht, ist im §153 StGB geregelt:

„(1) Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2)Seine Befugnis missbraucht, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen. (3) Wer durch die Tat einen 5 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“

Prinzipiell versteht man unter Untreue die unsachgemäße Verwaltung von Vermögen, die einen Stellvertretungssachverhalt voraussetzt.

Zu unterscheiden davon ist die Veruntreuung, welche im §133 Abs.1 des StGB geregelt ist. Darunter versteht man die unsachgemäße Verwahrung von Vermögen.

Von Untreue kann im gegenständlichen Fall also wohl auch keine Rede sein, denn es wurde ja niemand an seinem Vermögen geschädigt. Dieses „Vermögen“ ist ja rechtlich gesehen Steuergeld und somit bereits im Eigentum des Staates bzw. Landes.

Etwas anders verhält es sich allerdings, zieht man den Tatbestand der Veruntreuung als Maßstab dafür heran, ob wohl alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Hier stellt sich sehr wohl die Frage, ob die der Stiftung zugedachten Steuergelder auch sachgemäß verwendet wurden. Tatsache ist, dass diese Gelder zum überwiegenden Teil bis dato für kein gemeinnütziges Projekt ausgegeben wurden, sondern im Gegenteil gehortet bzw. angespart wurden. Allerdings ist nach §133 des StGB eine Veruntreuung nur dann gegeben, wenn das anvertraute Gut, also der Betrag von 1,3 Millionen Euro, mit dem Vorsatz der eigenmächtigen Bereicherung im Zusammenhang steht.

Auch ein solcher Vorsatz ist nicht gegeben, auch wenn niemand wissen kann, was denn die Pröll-Stiftung mit diesem Geld tatsächlich gemacht hätte, wären die Machenschaften der Landesregierung nicht in Form von vertraulichen Akten aus dem Büro des Landeshauptmannes der Wochenzeitung „Falter“ zugespielt worden. Und schließlich wird eine Stiftung ja auch kontrolliert - von einem gerichtlich bestellten Stiftungsprüfer - und vom niederösterreichischen Landesrechnungshof. Und diese befanden: Alles in Ordnung.

Kann man es also drehen und wenden, wie man will, bewegt sich die Dr.Erwin Pröll Stiftung überall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben? Offensichtlich schon, befindet zumindest die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Die Namensgebung einer Stiftung obliegt nach dem Stiftungsgesetz dem Stifter. Warum dieser ihr den Namen „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ und nicht etwa „Steuerstiftung des Landes Niederösterreich“ gegeben hat, ist auf den ersten Blick reine Geschmacksache. Allerdings würden sich wohl so manche Steuerzahler bei dieser Namensgebung die Frage stellen, warum sie Steuern in eine Stiftung einzahlen bzw. warum nicht das Land Niederösterreich selbst das Steuergeld vollkommen transparent verwendet und im Bedarfsfall für gemeinnützige Zwecke ausgibt. Die Bezeichnung „Dr. Erwin Pröll Privatstiftung“ lässt diese Frage nicht aufkommen, die Bürger ordnen die Bezeichnung wohl dem Stifter selbst zu und nehmen an, dass dieser Geld in die Stiftung einbringt. Was er ja offensichtlich auch tut. Dass es sich dabei um Steuergeld handelt, hat bis vor kurzer Zeit mit Ausnahme der Mitglieder der Niederösterreichischen Landesregierung niemand gewusst, vor allem nicht die Spender, die Steuerzahler.

Letztlich wäre in der Causa Pröll-Stiftung noch der § 302 des StGB zu beachten. In diesem wird die Verfehlung des Missbrauchs der Amtsgewalt behandelt:

„Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Hier geht es im Wesentlichen um den bewussten Missbrauch von Amtsgeschäften, verbunden mit dem Vorsatz, einen anderen zu schädigen.

Ich bin zwar der Ansicht, dass ein Steuerzahler geschädigt wird, wenn er nicht nachvollziehen kann, wofür sein Steuergeld verwendet wird. Die Praxis sieht dabei allerdings so aus, dass  das österreichische Auskunftspflichtgesetz aus dem Jahre 1987 stammt und in Sachen Transparenz weit hinter anderen europäischen Staaten nachhinkt. Rechte auf Auskunft gegenüber staatlichen Institutionen kann der österreichische Bürger nach Ablehnung seitens der Behörde nur über den Zivilrechtsweg durchsetzen. Da die Sitzungen der niederösterreichischen Landesregierung zudem geheim sind, kann man über einen Amtsmissbrauch auch nur Vermutungen anstellen. Ein Nachweis ist unter solchen Bedingungen so gut wie ausgeschlossen.

 

So ist es vielleicht rechtlich nachvollziehbar, warum die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft keine weiteren Ermittlungen in der Causa einleiten möchte, allerdings erscheint es etwas verwegen zu sein davon zu sprechen, dass „nicht einmal ein Anfangsverdacht“ vorliege. Dass dieser auf Grund der eigenartigen Konstruktionen verschiedener Institutionen und der Haltungen von unterschiedlichen Personen zur Angelegenheit nicht oder kaum beweisbar ist, ist eine andere Sache.

 

Schließlich und endlich aber kann man Recht nur nach den vorliegenden rechtlichen Grundlagen sprechen und es ist offenkundig, dass diese in zahlreichen Bereichen unseres Staatswesens vollkommen intransparent sind. Sie nützen den handelnden Personen in der Politik, deren persönlichen und machtpolitischen Interessen, sie sind nicht selten zum Schaden der Bürger.

 

Aber neben diesen rechtlichen Grundsätzen gibt es für jeden Menschen auch noch ethische Verpflichtungen des Handelns. Diese sind mitunter sogar wichtiger als die rein rechtlichen Bedingungen, insbesondere im Bereich des politischen Handelns, denn sie schaffen Vertrauen oder Misstrauen der Bürger. Wie würden die staatlichen Prüfungsinstitutionen in der Causa Dr. Erwin Pröll Privatstiftung wohl urteilen müssen, fragten sie nach diesen ethischen Grundlagen, welche den Herrn Landeshauptmann und die Regierungsmitglieder der niederösterreichischen Landesregierung zu ihrem Handeln bewegten? Aber letztlich ist das auch egal, denn Sie sind es, Sie als Staatsbürger, als Wähler, als Mensch, der über die Machenschaften des Herrn Landeshauptmanns und seiner Regierungsmitglieder urteilt, der ihre Vorgangsweisen beurteilt. Zu welchem Urteil Sie gelangen, liegt in Ihrer Verantwortung, ebenso die Konsequenzen, die Sie aus Ihrem Urteil ziehen.

(Mag. Gerhard Kohlmaier, Steuerinitiative im ÖGB, www.steuerini.at, 5.2.2017)

 
Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 Drucken E-Mail

Das zwischen SPÖ und ÖVP ausgehandelte Arbeitsprogramm der Regierung finden Sie unter: http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201

 
Woko vom 29.1.: Wir brauchen ein neues Steuersystem Drucken E-Mail

Nach Statistik Austria sind die Bruttolöhne der in der Privatwirtschaft Beschäftigten inflationsbereinigt jährlich um 0.3 Prozent zurückgegangen (http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/personen-einkommen/verdienststruktur/index.html).


Nach dieser alle vier Jahre durchgeführten Erhebung der Statistik Austria betrugen die niedrigsten Brutto-Stundenlöhne im Gastronomiebereich € 8,67, Führungskräfte erhielten € 29,24, Arbeitnehmer aus akademischen Bereichen € 20,22 , Fachkräfte € 17,12, Verkäufer und Personen im Dienstleistungsgewerbe € 10,69.

Vergleicht man die Entwicklung in Österreich mit anderen Industrieländern, dann zeigt eine von der OECD durchgeführte Analyse, dass die Lohnentwicklung in Österreich bereits seit 2000 unter dem OECD-Durchschnitt ist.

Betrachtet man hingegen die Wertschöpfung pro Beschäftigten, so ist diese in Österreich in den vergangenen zehn Jahren um ca. 27% gestiegen. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Wertschöpfung lag 2014 um € 33165.- höher als der durchschnittliche Pro-Kopf-Personalaufwand. 2004 lag dieser Betrag noch bei etwa € 26.300.- (http://blog.arbeit-wirtschaft.at/ak-wertschoepfungsbarometer-2014/)

Was geschieht also mit den wirtschaftlichen Überschüssen, was machen die Unternehmer damit? Zwischen 2004 und 2014 sind die Gewinnauszahlungen an die Eigentümer um 74,1% gestiegen, das ist ca. dreimal so viel wie in diesem Zeitraum die Kosten für den Personalaufwand gestiegen sind (25,1%). Die Investitionsquote, also das Verhältnis von Investitionen zum Bruttoinlandsprodukt, sinkt hingegen beständig. Lag sie 1995 noch bei 27%, so lag sie 2015 bei ca. 22%.

Facit: Ein beträchtlicher Teil der Gewinne wird nicht mehr reinvestiert, sondern er wandert in die Taschen der Eigentümer. Diese investieren höchstens in die Finanzwirtschaft, also in jenen wirtschaftlichen Bereich, der rein spekulativ agiert. Die Arbeitnehmer haben davon so gut wie nichts, denn ihre Löhne haben sich in den letzten 10 Jahren kaum nach oben entwickelt.

So gesehen ist die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe statt einer Lohnsummenbesteuerung längst überfällig. Wenn Unternehmer Arbeitnehmer entlassen, dann die Wertschöpfung durch Maschinen erhöhen, aber das Steueraufkommen aufgrund des Personalstandes des Unternehmens berechnet wird und in weniger personalintensiven Bereichen daher sinkt, dann läuft hier etwas falsch. Dieses „Etwas“ darf mittlerweile als eine politisch gewollte Umverteilung der gesellschaftlich erbrachten Wertschöpfung von den Arbeitnehmern hin zu den Arbeitgebern betrachtet werden. An deren Ende steht der Ruin des Sozialstaates, welchen wir uns nicht mehr leisten können, wenn wir nicht endlich das Geld dort holen, wo es sich tatsächlich befindet.

 

Eine Regierung, welche diese Problematik nicht endlich durch ein neues Steuersystem löst, ist unglaubwürdig. Dabei geht es nicht um die zusätzliche Einführung von neuen Steuern, sondern um einen grundsätzlichen Umbau des Systems, um einerseits die Steuerlast gerechter zu verteilen, andererseits richtige und nachhaltige Steuerungssignale für ein funktionierendes Staatswesen zu setzen. Das Konzept der Steuerinitiative zum Umbau des Steuersystems (http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=article&id=5:programm&catid=16:programm&Itemid=19) hat nichts von seiner Dringlichkeit eingebüßt, obwohl es bereits vor 19 Jahren erstellt wurde. 19 Jahre Regierungspolitik - bewusst vorbeiregiert an den Interessen des Volkes und des Staates. (Gerhard Kohlmaier)



 
Woko vom 21.1.2017: Kerns Steuervorhaben im Plan A Drucken E-Mail

Ich habe mir in dieser Woche das Konzept des Bundeskanzlers Kern zur Erneuerung Österreichs, den sogenannten Plan A (http://www.meinplana.at/magazin_herunterladen), näher angesehen.

Das Vorhaben des Kanzlers, die Wirtschaftspolitik zu modernisieren sowie für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen zu wollen, ist durchaus ambitioniert, bei näherer Betrachtung der beabsichtigten Maßnahmen kommen jedoch Zweifel an der Sinnhaftigkeit einiger Vorschläge auf.

So ist zunächst einmal festzustellen, dass der Kanzler in der seit Jahren in der SPÖ diskutierten Frage nach mehr Steuergerechtigkeit einige bisher wesentliche Überlegungen fallengelassen hat. So hält er zwar an der Erbschafts- und Vermögenssteuer fest bzw. will diese erhöhen, hat aber die langjährige Forderung nach der Einführung einer Wertschöpfungsabgabe statt einer Lohnsummenbesteuerung zur Finanzierung des Sozialsystems nahezu vollkommen aufgegeben.

Eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer möchte Kern ab einem Vermögen von einer Million einführen und würde damit ca. 2 bis 3% der österreichischen Haushalte treffen. Die Besteuerung wird also erst jenseits des Freibetrages von 1 Million wirksam, Betriebsübergaben sollen zudem begünstigt werden. Zu begrüßen ist die Idee Kerns, die Erlöse aus der Erbschaftssteuer zweckzuwidmen.  Allerdings möchte er im Gegenzug den Eigenregress, also den Zugriff des Staates auf das persönliche Vermögen von Pflegebedürftigen abschaffen. Diese Idee trägt jedoch nur bedingt zu größerer sozialer Gerechtigkeit bei. Deutschland, das ebenso eine Erbschaftssteuer einhebt, koppelt die Höhe der Steuer beispielsweise an das Verwandtschaftsverhältnis. Außerdem sind die Freibeträge niedriger. Es ist auch nicht einzusehen, dass jemand, der ein Vermögen von einer Million Euro besitzt, im Fall seiner Pflegebedürftigkeit sich an den Kosten dafür nicht beteiligen muss und diese von allen Steuerzahlern übernommen werden. In diesem Bereich sehe ich also noch Raum für weitere Diskussionen.

Die seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten diskutierte Forderung nach Einführung einer Wertschöpfungsabgabe wird in Kerns Plan A zu einer Miniwertschöpfungsabgabe degradiert, wobei die Bemessung der Wertschöpfung eines Unternehmens nur mehr auf fossile Energieträger und „andere“, nicht näher genannte Komponenten beschränkt sein soll, und zwar als Ersatz für den Arbeitgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond. Schon einmal habe ich zu dieser Strategie Kerns Stellung genommen: siehe http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=article&id=2495:woko-vom-196-das-rhetorische-spiel-mit-der-wertschoepfungsabgabe&catid=2:aktuelle-kommentare&Itemid=18

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum sich Kern bei seiner Forderung auf eine Finanzierung des FLAF beschränkt. Vielmehr ist eine rigorose Umstellung der Finanzierung des gesamten Sozialsystems anzustreben, wobei die Besteuerung der Wertschöpfung und von Vermögen bzw. Erbschaften den Faktor Arbeit tatsächlich entlasten soll und die Lohnsummenbesteuerung überwiegend überwinden muss.

Näheres dazu habe ich bereits einmal ausführlich dargestellt: http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=article&id=2501:wer-den-sozialstaat-erhalten-will-muss-endlich-handeln&catid=3:aktuelles-thema&Itemid=17

Man bekommt den Eindruck, dass Kerns Plan A sich im Bereich der Steuerpolitik allzu sehr am politischen Willen des Koalitionspartners ÖVP orientiert. Das wäre jedoch nicht nötig gewesen, weil der SPÖ dieser Partner mit größter Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft so oder so abhanden kommen wird. (Gerhard Kohlmaier)

 

Weitere Beiträge zur Wertschöpfungsabgabe:

http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=article&id=2508:woko-vom-2102016-wie-wollen-wir-leben-ein-beitrag-zur-wertschoepfungsdebatte&catid=2:aktuelle-kommentare&Itemid=18

http://www.steuerini.at/index.php?option=com_content&view=article&id=2484:wann-wird-diese-regierung-endlich-reagieren&catid=2:aktuelle-kommentare&Itemid=18

 

 

 
Woko vom 15.1.:Niederösterreichischer Feudalismus - ein demokratiepolitisches Problem Drucken E-Mail

Ist der niederösterreichischer Feudalismus a la Pröll und der Landesregierung ein Fall für die Gerichte?

Nein? Auch wenn nach den teils selbst gezimmerten Statuten und Gebräuchen der niederösterreichischen Landespolitik kein strafrechtlich relevanter Bestand auf Grund der Machenschaften des Landesfürsten und seiner Regierung rund um den Umgang mit Steuergeldern und der Errichtung seiner Privatstiftung vorliegen sollte, so gibt es doch faktische Grundlagen genug, um dem politischen Akteur Erwin Pröll und seinen Kumpanen das Vertrauen der Steuerzahler abrupt zu entziehen.

Worum geht es ? Landeshauptmann Pröll hat 2007 eine Privatstiftung mit einem Eingangsbetrag von Euro 150 000, Geld das anlässlich seines 60. Geburtstages angeblich aus privaten Spenden stammte, gegründet. Der Stiftungszweck wurde dabei als gemeinnützig zur „Förderung des kulturellen Lebens, des sozialen Zusammenlebens im ländlichen Raum und des harmonischen Zusammenlebens von Generationen“ angegeben. Als Stiftungsvorstand fungieren der Landeshauptmann selbst, der Chef der Raiffeisenbank Erwin Hameseder und der ehemalige Generaldirektor der Niederösterreichischen Landesversicherung, Johannes Coreth. Die Vergabe der Gelder aus der Stiftung erfolgt geheim, Rechenschaftspflicht über die Verwendung der Gelder gibt es keine, eine Kontrolle der Stiftung durch den Landtag oder den Landesrechnungshof ist ausgeschlossen.

Allerdings erhielt Prölls Privatstiftung auf Antrag des heutigen Innenministers Wolfgang Sobotka und zuletzt von der Landesrätin Johanna Miki-Leitner, also engen Vertrauten Prölls,  nach einstimmigen Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung jährlich 150 000 Euro an Steuergeldern. Insgesamt stehen der Stiftung derzeit also nach 10 Jahren ihres Bestehens 1,35 Millionen an Steuergeld zur Verfügung. Angehäuftes Geld, das zum Großteil bis dato im Eigentum der Stiftung ist und nicht für Projekte irgendwelcher Art ausgegeben wurde. Der Herr Landeshauptmann spart eben.

Interessant ist, dass diese 150 000 Euro jährlich an Zuwendungen in keinen Protokollen des Landtages oder der Landesregierung ausgewiesen werden. Bei den Sitzungen der Landesregierung entscheidet ohnedies der Landeshauptmann, was von deren Inhalt ins Protokoll kommt, und da waren dem Herrn Dr. Pröll 150 000 Euro nie erwähnenswert, wobei Förderungsbeiträge geringeren Umfangs sehr wohl aufgelistet werden. Wer sind die Personen, welche solche Summen nicht erwähnenswert finden:


Dr. Erwin Pröll ÖVP

Mag. Johanna-Miki Leitner (vorher W. Sobotka, Innenminister) ÖVP

Mag. Karin Renner SPÖ

Dr. Petra Bohuslav ÖVP

Dr. Stephan Pernkopf ÖVP

Dr. Karl Wilfing ÖVP

Mag. Barbara Schwarz ÖVP

Ing. Maurice Androsch SPÖ

Tillmann Fuchs parteifrei/fr. Stronach

(Während dieser Zeit von 10 Jahren waren auch FPÖ-Mandatare Mitglieder der Landesregierung)

In einer Presseaussendung der ÖVP Niederösterreich spricht der Landesgeschäftsführer der ÖVP, LAbg. Bernhard Ebner, von Fake-News, also von Falschmeldungen, welche der „Falter“, in seiner Ausgabe vom 11.1.2017 zur Causa veröffentlicht hätte. Allerdings scheinen die Tatsachen für sich zu sprechen, von Falschmeldungen kann keine Rede sein, was die Art und Weise der Zuwendungen betrifft, denn Tatsache ist, dass die Vergabe dieser Zuwendungen an die Pröll-Stiftung außerhalb der Zusammensetzung der Landesregierung nicht einmal vom Landtag als Kontrollorgan nachvollziehbar war.


Der eigentliche Skandal besteht also einerseits darin, dass sich ein mächtiger Landesfürst einer finanziellen Zuwendung an seinen Privatfond bemächtigt, von welchen a) nur seine engsten Vertrauten wissen, die b) vom Landtag oder anderen Kontrollinstanzen nicht kontrollierbar sind und die c) öffentliche Gelder, Steuergelder, betreffen.

Darüber hinaus ist es nicht einzusehen, warum das Land Niederösterreich Fördergelder aus Steuereinnahmen, welcher Art auch immer, nicht direkt über Beschlüsse des Landtages vergibt, sondern über eine private Stiftung des Landeshauptmannes.

Nach dem vorliegenden Beispiel könnten in Zukunft sämtliche Förderungen vollkommen intransparent über jede Privatstiftung erfolgen. Jedermann könnte, vorausgesetzt dem Schweigen der Landesregierungsmitglieder, sich auf diese Weise Steuergelder zuschanzen, welche er dann in einer Stiftung hortet, um sie irgendwann vielleicht einer Bestimmung zuzuführen, über die er noch dazu keine Auskunft erteilen muss. Das ist ein Skandal ersten Ranges, das ist ein Umgang mit Steuergeldern, welcher in dieser Form nicht hingenommen werden darf.

Es ist daher in erster Linie nicht die rechtliche Möglichkeit einer Stiftungskonstruktion mit all ihren Vor- und Nachteilen, die im gegenständlichen Fall zur Diskussion steht, es ist vielmehr die demokratiepolitische Relevanz einer solchen Ethik, welche schärfstens zu verurteilen ist. Und wenn dabei die mächtigsten Menschen eines Landes, die Mitglieder einer Landesregierung, solche intransparenten Konstruktionen wählen, dann ist ihnen der letzte Rest von Vertrauen in ihre Amtstätigkeit abzusprechen.

Erfolgen muss nun eine umfassende rechtliche Klärung der gesamten Angelegenheit. Nach Artikel 33 der niederösterreichischen Landesverfassung obliegt zunächst dem Landtag eine genaue Untersuchung der Geschäftsführung der Landesregierung incl. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dem kann nach Artikel 39 auch ein Antrag auf Abberufung des Landeshauptmannes bzw. der Mitglieder der Landesregierung folgen. Sollten auch Gesetzesverletzungen vorliegen, so ist vom Landtag eine Anklage der Landesregierungsmitglieder vor dem Verfassungsgerichtshof vorzunehmen. Das ist auch ein Prüfstein für die Bevölkerung, wie ernst die Mitglieder des Landtages ihre Aufgabe nehmen bzw. wie sehr auch sie bereits von einem System infiltriert sind, welches eher an den Feudalismus als an demokratisch legitimierte Gepflogenheiten erinnert. Zu prüfen wird aber auch sein, inwiefern der Landesrechnungshof seiner Aufgabe der Prüfung der Finanzgebarung des Landes bisher nachgekommen ist. Nach Artikel 51 (2)f obliegt ihm die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der vom Land gewährten finanziellen Förderungen und Subventionen. Man darf gespannt sein, in welchem Umfang die zuständigen Gremien und Institutionen nun auch aktiv werden.

Auch eine genaue Überprüfung der niederösterreichischen Finanzgebarung durch den Rechnungshof der Republik erscheint alleine deshalb ein dringendes Gebot der Stunde zu sein, da nach den riskante Spekulationen mit Wohnbaugeldern, die dubiosen Geschäfte rund um die HYPO NÖ nun ein weiterer Finanzskandal in der Luft liegt und der Schuldenstand des Landes nach Kärnten ohnehin der höchste aller anderen Bundesländer ist. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.

 

Letztlich liegt es an den Wählern selbst, wie sie diesen Rückfall in ein feudales Machtsystem beurteilen. Sie sind es, die es in der Hand haben, solchen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben und die Akteure ihrer Positionen zu entheben. Denn es bleibt dem Einzelnen überlassen, ob er alle demokratischen Möglichkeiten ausschöpfen will, um auch gewählten Repräsentanten das Vertrauen zu entziehen, wenn sie es verwirkt haben. (Gerhard Kohlmaier)

 
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